Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Freiheitsstrafe. §. 46.
pflanzt. Hier entwickeln sich (in den 20 er Jahren des
neunzehnten Jahrhunderts) zwei rivalisierende Systeme; das
Auburn'sche Schweigsystem und das Pensylvanische Pöni-
tentiar-System. Von Amerika flutet die Bewegung, die dort
eine stark pietistische Färbung angenommen hatte, zurück nach
Europa; allenthalben entstehen, meist nach dem Muster von
Petonville (1842) Zellengefängnisse, in dem von Bentham
(+ 1832) erdachten panoptischen Systeme erbaut.

Aber noch während die Zellenhaft ihren Siegeszug durch
Europa hielt, war ihr ein gefährlicher Gegner entstanden in
dem von Walter Crofton aufgestellten, 1857 in Irland,
1864 teilweise in England eingeführten Progressivsystem.
Auf dem Gedanken allmählicher Wiederherstellung des sitt-
lichen Gleichgewichts im Sträflinge, allmählicher Wiederein-
führung desselben in die bürgerliche Gesellschaft aufgebaut,
besteht dasselbe im Wesentlichen aus folgenden, von dem
Verurteilten zu durchlaufenden Stadien: a) strenge 9 mo-
natliche Einzelhaft; b) gemeinsame Arbeit in 4 progressiven
Abteilungen; c) Aufenthalt in der Zwischenanstalt (interme-
diate prison
), in welcher dem Sträfling freierer Verkehr mit
der Außenwelt gestattet ist; d) bedingte Entlassung mit der
Möglichkeit des Widerrufes.

Daß das sogenannte irische System, soweit es sich um
besserungsfähige und besserungsbedürftige Verbrecher handelt,
glänzende Erfolge aufzuweisen hat, kann nicht in Abrede ge-
stellt werden; den Abschreckungs- oder Sicherungszweck zu er-
reichen, ist es ungeeignet.

II. Die Freiheitsstrafen der Reichsgesetzgebung
sind Zuchthaus, Gefängnis, Festungshaft und Haft. Sie
unterscheiden sich in folgenden Punkten.

1. Art der Verwendung. Zuchthaus ist die Ver-

Die Freiheitsſtrafe. §. 46.
pflanzt. Hier entwickeln ſich (in den 20 er Jahren des
neunzehnten Jahrhunderts) zwei rivaliſierende Syſteme; das
Auburn’ſche Schweigſyſtem und das Penſylvaniſche Pöni-
tentiar-Syſtem. Von Amerika flutet die Bewegung, die dort
eine ſtark pietiſtiſche Färbung angenommen hatte, zurück nach
Europa; allenthalben entſtehen, meiſt nach dem Muſter von
Petonville (1842) Zellengefängniſſe, in dem von Bentham
(† 1832) erdachten panoptiſchen Syſteme erbaut.

Aber noch während die Zellenhaft ihren Siegeszug durch
Europa hielt, war ihr ein gefährlicher Gegner entſtanden in
dem von Walter Crofton aufgeſtellten, 1857 in Irland,
1864 teilweiſe in England eingeführten Progreſſivſyſtem.
Auf dem Gedanken allmählicher Wiederherſtellung des ſitt-
lichen Gleichgewichts im Sträflinge, allmählicher Wiederein-
führung desſelben in die bürgerliche Geſellſchaft aufgebaut,
beſteht dasſelbe im Weſentlichen aus folgenden, von dem
Verurteilten zu durchlaufenden Stadien: a) ſtrenge 9 mo-
natliche Einzelhaft; b) gemeinſame Arbeit in 4 progreſſiven
Abteilungen; c) Aufenthalt in der Zwiſchenanſtalt (interme-
diate prison
), in welcher dem Sträfling freierer Verkehr mit
der Außenwelt geſtattet iſt; d) bedingte Entlaſſung mit der
Möglichkeit des Widerrufes.

Daß das ſogenannte iriſche Syſtem, ſoweit es ſich um
beſſerungsfähige und beſſerungsbedürftige Verbrecher handelt,
glänzende Erfolge aufzuweiſen hat, kann nicht in Abrede ge-
ſtellt werden; den Abſchreckungs- oder Sicherungszweck zu er-
reichen, iſt es ungeeignet.

II. Die Freiheitsſtrafen der Reichsgeſetzgebung
ſind Zuchthaus, Gefängnis, Feſtungshaft und Haft. Sie
unterſcheiden ſich in folgenden Punkten.

1. Art der Verwendung. Zuchthaus iſt die Ver-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0213" n="187"/><fw place="top" type="header">Die Freiheits&#x017F;trafe. §. 46.</fw><lb/>
pflanzt. Hier entwickeln &#x017F;ich (in den 20 er Jahren des<lb/>
neunzehnten Jahrhunderts) zwei rivali&#x017F;ierende Sy&#x017F;teme; das<lb/><hi rendition="#g">Auburn</hi>&#x2019;&#x017F;che Schweig&#x017F;y&#x017F;tem und das Pen&#x017F;ylvani&#x017F;che Pöni-<lb/>
tentiar-Sy&#x017F;tem. Von Amerika flutet die Bewegung, die dort<lb/>
eine &#x017F;tark pieti&#x017F;ti&#x017F;che Färbung angenommen hatte, zurück nach<lb/>
Europa; allenthalben ent&#x017F;tehen, mei&#x017F;t nach dem Mu&#x017F;ter von<lb/>
Petonville (1842) Zellengefängni&#x017F;&#x017F;e, in dem von <hi rendition="#g">Bentham</hi><lb/>
(&#x2020; 1832) erdachten panopti&#x017F;chen Sy&#x017F;teme erbaut.</p><lb/>
                <p>Aber noch während die Zellenhaft ihren Siegeszug durch<lb/>
Europa hielt, war ihr ein gefährlicher Gegner ent&#x017F;tanden in<lb/>
dem von <hi rendition="#g">Walter Crofton</hi> aufge&#x017F;tellten, 1857 in Irland,<lb/>
1864 teilwei&#x017F;e in England eingeführten <hi rendition="#g">Progre&#x017F;&#x017F;iv&#x017F;y&#x017F;tem</hi>.<lb/>
Auf dem Gedanken <hi rendition="#g">allmählicher</hi> Wiederher&#x017F;tellung des &#x017F;itt-<lb/>
lichen Gleichgewichts im Sträflinge, allmählicher Wiederein-<lb/>
führung des&#x017F;elben in die bürgerliche Ge&#x017F;ell&#x017F;chaft aufgebaut,<lb/>
be&#x017F;teht das&#x017F;elbe im We&#x017F;entlichen aus folgenden, von dem<lb/>
Verurteilten zu durchlaufenden Stadien: <hi rendition="#aq">a</hi>) &#x017F;trenge 9 mo-<lb/>
natliche Einzelhaft; <hi rendition="#aq">b</hi>) gemein&#x017F;ame Arbeit in 4 progre&#x017F;&#x017F;iven<lb/>
Abteilungen; <hi rendition="#aq">c</hi>) Aufenthalt in der Zwi&#x017F;chenan&#x017F;talt (<hi rendition="#aq">interme-<lb/>
diate prison</hi>), in welcher dem Sträfling freierer Verkehr mit<lb/>
der Außenwelt ge&#x017F;tattet i&#x017F;t; <hi rendition="#aq">d</hi>) bedingte Entla&#x017F;&#x017F;ung mit der<lb/>
Möglichkeit des Widerrufes.</p><lb/>
                <p>Daß das &#x017F;ogenannte iri&#x017F;che Sy&#x017F;tem, &#x017F;oweit es &#x017F;ich um<lb/>
be&#x017F;&#x017F;erungsfähige und be&#x017F;&#x017F;erungsbedürftige Verbrecher handelt,<lb/>
glänzende Erfolge aufzuwei&#x017F;en hat, kann nicht in Abrede ge-<lb/>
&#x017F;tellt werden; den Ab&#x017F;chreckungs- oder Sicherungszweck zu er-<lb/>
reichen, i&#x017F;t es ungeeignet.</p><lb/>
                <p><hi rendition="#aq">II.</hi><hi rendition="#g">Die Freiheits&#x017F;trafen der Reichsge&#x017F;etzgebung</hi><lb/>
&#x017F;ind Zuchthaus, Gefängnis, Fe&#x017F;tungshaft und Haft. Sie<lb/>
unter&#x017F;cheiden &#x017F;ich in folgenden Punkten.</p><lb/>
                <p>1. <hi rendition="#g">Art der Verwendung. Zuchthaus</hi> i&#x017F;t <hi rendition="#g">die</hi> Ver-<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[187/0213] Die Freiheitsſtrafe. §. 46. pflanzt. Hier entwickeln ſich (in den 20 er Jahren des neunzehnten Jahrhunderts) zwei rivaliſierende Syſteme; das Auburn’ſche Schweigſyſtem und das Penſylvaniſche Pöni- tentiar-Syſtem. Von Amerika flutet die Bewegung, die dort eine ſtark pietiſtiſche Färbung angenommen hatte, zurück nach Europa; allenthalben entſtehen, meiſt nach dem Muſter von Petonville (1842) Zellengefängniſſe, in dem von Bentham († 1832) erdachten panoptiſchen Syſteme erbaut. Aber noch während die Zellenhaft ihren Siegeszug durch Europa hielt, war ihr ein gefährlicher Gegner entſtanden in dem von Walter Crofton aufgeſtellten, 1857 in Irland, 1864 teilweiſe in England eingeführten Progreſſivſyſtem. Auf dem Gedanken allmählicher Wiederherſtellung des ſitt- lichen Gleichgewichts im Sträflinge, allmählicher Wiederein- führung desſelben in die bürgerliche Geſellſchaft aufgebaut, beſteht dasſelbe im Weſentlichen aus folgenden, von dem Verurteilten zu durchlaufenden Stadien: a) ſtrenge 9 mo- natliche Einzelhaft; b) gemeinſame Arbeit in 4 progreſſiven Abteilungen; c) Aufenthalt in der Zwiſchenanſtalt (interme- diate prison), in welcher dem Sträfling freierer Verkehr mit der Außenwelt geſtattet iſt; d) bedingte Entlaſſung mit der Möglichkeit des Widerrufes. Daß das ſogenannte iriſche Syſtem, ſoweit es ſich um beſſerungsfähige und beſſerungsbedürftige Verbrecher handelt, glänzende Erfolge aufzuweiſen hat, kann nicht in Abrede ge- ſtellt werden; den Abſchreckungs- oder Sicherungszweck zu er- reichen, iſt es ungeeignet. II. Die Freiheitsſtrafen der Reichsgeſetzgebung ſind Zuchthaus, Gefängnis, Feſtungshaft und Haft. Sie unterſcheiden ſich in folgenden Punkten. 1. Art der Verwendung. Zuchthaus iſt die Ver-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_reichsstrafrecht_1881
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_reichsstrafrecht_1881/213
Zitationshilfe: Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_reichsstrafrecht_1881/213>, abgerufen am 24.11.2024.