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List, Friedrich: Das deutsche National-Transport-System in volks- und staatswirthschaftlicher Beziehung. Altona u. a., 1838.

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an ein plötzliches Steigen der Curse, also an Realisirung außerordentlicher Gewinnste vor dem Angriff oder während des Baues nicht zu denken wäre, würden diejenigen, die sich getrauen, in kurzer Zeit auf anderem Wege 6 bis 10 pCt. und noch mehr Reinertrag zu realisiren, sich nicht einfallen lassen, ihre Capitale im Eisenbahnactienspiel anzulegen, folglich der Industrie die ihr zu ihrem weiteren Gedeihen erforderlichen Capitale zu entziehen.

Das Actienspiel wäre auf die engsten Grenzen eingeschränkt. Fallen könnten die Actien nicht unter pari, steigen könnten sie nicht über 100 pCt., und diesen höchsten Curs könnten sie wegen der Theilnahme des Eisenbahnfonds erst geraume Zeit nach Eröffnung der Bahnen, vielleicht erst nach Verfluß von 15 bis 20 Jahren erreichen. Da aber bei den meisten Routen eine Rente von 5 bis 7 pCt. schon in den ersten Jahren zu erwarten stände, so dürften die Actien solcher Bahnen in kurzer Zeit eine Prämie von 5 bis 10 pCt. erreichen, die nur allmälig, vielleicht im Jahre nicht über 2 bis 3 pCt., steigen dürfte, also gerade so viel als nöthig ist, um den Unternehmungen die zur Anlage erforderlichen Capitale zuzuführen.

Wenn die großen Banquiers und bedeutendsten Börsenspeculanten nicht wie gegenwärtig die Subscription ganz oder doch zum größten Theil in die Hände bekämen, und wenn die große Zahl der kleineren Capitalbesitzer schon bei der anfänglichen Subscription ihre Wunsche befriedigen könnte, würden zu Börsenumtrieben während des Baues der Bahnen weder Motiv noch Mittel vorhanden sein.

Staat und Publicum würden aus den Eisenbahnen und ihren künftigen Verbesserungen, sowie aus der Vermehrung der Transporte die höchstmöglichen Vortheile ziehen. Der dem Staate zufallende Antheil an den Dividenden der besseren Routen würde dazu dienen, das bei minder günstigen Routen sich ergebende Deficit zu decken. Je mehr Eisenbahnunternehmungen über 5 Procent rentiren, desto mehr Unternehmungen, bei welchen ein Reinertrag von 4 pCt. zweifelhaft ist, kann der Staat autorisiren. Allen, selbst den abgelegensten Gegenden des Reichs würde also dadurch die Aussicht auf eine Eisenbahnverbindung eröffnet. Auf den frequentesten Routen aber würden dem Publicum die möglichst niedrigen Transportpreise für immer gesichert, wenn von 10 zu 10 Jahren diese Preise auf die oben unter Nr. 3. angegebene Weise regulirt und reducirt würden, während für die Theilnahme der Actionaire an der zweckmäßigen Administration der Eisenbahn zureichend dadurch gesorgt wäre, daß sie an den Erträgnissen der während der zehn Jahre sich ergebenden Vermehrung der Transporte ihren bestimmten Antheil erhielten.

Daß zu Kriegszeiten der Staat in die volle Administration aller die einzelnen Theile des Reichs unter sich verbindenden

an ein plötzliches Steigen der Curse, also an Realisirung außerordentlicher Gewinnste vor dem Angriff oder während des Baues nicht zu denken wäre, würden diejenigen, die sich getrauen, in kurzer Zeit auf anderem Wege 6 bis 10 pCt. und noch mehr Reinertrag zu realisiren, sich nicht einfallen lassen, ihre Capitale im Eisenbahnactienspiel anzulegen, folglich der Industrie die ihr zu ihrem weiteren Gedeihen erforderlichen Capitale zu entziehen.

Das Actienspiel wäre auf die engsten Grenzen eingeschränkt. Fallen könnten die Actien nicht unter pari, steigen könnten sie nicht über 100 pCt., und diesen höchsten Curs könnten sie wegen der Theilnahme des Eisenbahnfonds erst geraume Zeit nach Eröffnung der Bahnen, vielleicht erst nach Verfluß von 15 bis 20 Jahren erreichen. Da aber bei den meisten Routen eine Rente von 5 bis 7 pCt. schon in den ersten Jahren zu erwarten stände, so dürften die Actien solcher Bahnen in kurzer Zeit eine Prämie von 5 bis 10 pCt. erreichen, die nur allmälig, vielleicht im Jahre nicht über 2 bis 3 pCt., steigen dürfte, also gerade so viel als nöthig ist, um den Unternehmungen die zur Anlage erforderlichen Capitale zuzuführen.

Wenn die großen Banquiers und bedeutendsten Börsenspeculanten nicht wie gegenwärtig die Subscription ganz oder doch zum größten Theil in die Hände bekämen, und wenn die große Zahl der kleineren Capitalbesitzer schon bei der anfänglichen Subscription ihre Wunsche befriedigen könnte, würden zu Börsenumtrieben während des Baues der Bahnen weder Motiv noch Mittel vorhanden sein.

Staat und Publicum würden aus den Eisenbahnen und ihren künftigen Verbesserungen, sowie aus der Vermehrung der Transporte die höchstmöglichen Vortheile ziehen. Der dem Staate zufallende Antheil an den Dividenden der besseren Routen würde dazu dienen, das bei minder günstigen Routen sich ergebende Deficit zu decken. Je mehr Eisenbahnunternehmungen über 5 Procent rentiren, desto mehr Unternehmungen, bei welchen ein Reinertrag von 4 pCt. zweifelhaft ist, kann der Staat autorisiren. Allen, selbst den abgelegensten Gegenden des Reichs würde also dadurch die Aussicht auf eine Eisenbahnverbindung eröffnet. Auf den frequentesten Routen aber würden dem Publicum die möglichst niedrigen Transportpreise für immer gesichert, wenn von 10 zu 10 Jahren diese Preise auf die oben unter Nr. 3. angegebene Weise regulirt und reducirt würden, während für die Theilnahme der Actionaire an der zweckmäßigen Administration der Eisenbahn zureichend dadurch gesorgt wäre, daß sie an den Erträgnissen der während der zehn Jahre sich ergebenden Vermehrung der Transporte ihren bestimmten Antheil erhielten.

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[50/0051] an ein plötzliches Steigen der Curse, also an Realisirung außerordentlicher Gewinnste vor dem Angriff oder während des Baues nicht zu denken wäre, würden diejenigen, die sich getrauen, in kurzer Zeit auf anderem Wege 6 bis 10 pCt. und noch mehr Reinertrag zu realisiren, sich nicht einfallen lassen, ihre Capitale im Eisenbahnactienspiel anzulegen, folglich der Industrie die ihr zu ihrem weiteren Gedeihen erforderlichen Capitale zu entziehen. Das Actienspiel wäre auf die engsten Grenzen eingeschränkt. Fallen könnten die Actien nicht unter pari, steigen könnten sie nicht über 100 pCt., und diesen höchsten Curs könnten sie wegen der Theilnahme des Eisenbahnfonds erst geraume Zeit nach Eröffnung der Bahnen, vielleicht erst nach Verfluß von 15 bis 20 Jahren erreichen. Da aber bei den meisten Routen eine Rente von 5 bis 7 pCt. schon in den ersten Jahren zu erwarten stände, so dürften die Actien solcher Bahnen in kurzer Zeit eine Prämie von 5 bis 10 pCt. erreichen, die nur allmälig, vielleicht im Jahre nicht über 2 bis 3 pCt., steigen dürfte, also gerade so viel als nöthig ist, um den Unternehmungen die zur Anlage erforderlichen Capitale zuzuführen. Wenn die großen Banquiers und bedeutendsten Börsenspeculanten nicht wie gegenwärtig die Subscription ganz oder doch zum größten Theil in die Hände bekämen, und wenn die große Zahl der kleineren Capitalbesitzer schon bei der anfänglichen Subscription ihre Wunsche befriedigen könnte, würden zu Börsenumtrieben während des Baues der Bahnen weder Motiv noch Mittel vorhanden sein. Staat und Publicum würden aus den Eisenbahnen und ihren künftigen Verbesserungen, sowie aus der Vermehrung der Transporte die höchstmöglichen Vortheile ziehen. Der dem Staate zufallende Antheil an den Dividenden der besseren Routen würde dazu dienen, das bei minder günstigen Routen sich ergebende Deficit zu decken. Je mehr Eisenbahnunternehmungen über 5 Procent rentiren, desto mehr Unternehmungen, bei welchen ein Reinertrag von 4 pCt. zweifelhaft ist, kann der Staat autorisiren. Allen, selbst den abgelegensten Gegenden des Reichs würde also dadurch die Aussicht auf eine Eisenbahnverbindung eröffnet. Auf den frequentesten Routen aber würden dem Publicum die möglichst niedrigen Transportpreise für immer gesichert, wenn von 10 zu 10 Jahren diese Preise auf die oben unter Nr. 3. angegebene Weise regulirt und reducirt würden, während für die Theilnahme der Actionaire an der zweckmäßigen Administration der Eisenbahn zureichend dadurch gesorgt wäre, daß sie an den Erträgnissen der während der zehn Jahre sich ergebenden Vermehrung der Transporte ihren bestimmten Antheil erhielten. Daß zu Kriegszeiten der Staat in die volle Administration aller die einzelnen Theile des Reichs unter sich verbindenden

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Zitationshilfe: List, Friedrich: Das deutsche National-Transport-System in volks- und staatswirthschaftlicher Beziehung. Altona u. a., 1838, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/list_transportsystem_1838/51>, abgerufen am 22.11.2024.