ihn angreifen wolte, nicht wissen würde, wo er ihn wahrnehmen solte. Sie scheidet ihn von seinen Wi- dersachern, als die Wolcken-Seule die Kinder Jsrael von den Egyptiern. Mir grauet im Dunckeln: daher will ich ihn nicht weiter verfolgen.
Ueberdem setzt auch der Hr. Prof. seine Betrach- tungen nicht weiter fort. Er spricht, das übrige, was noch von den verbotenen Graden zu erinnern wäre, lasse sich eben so leicht aus der Natur herleiten. Jch glaube ihm dieses gerne zu, wenn man, wie er, sich zum Herren dieser Natur macht, und dieselbe nach seiner Phantasie einrichtet.
"Ausser diesem, spricht der Hr. Prof. (§. 67.) ge-" höre nichts ins Jus Naturae vere tale: Und daher" würde klar, daß man heutiges Tages aus diesem" wahren Recht der Natur vieles sehr ungereimt und" gezwungen auf unsern ietzigen Zustand ziehe, da man" doch gantz anders verfahren müste. Man müste," nemlich, die Welt, und die darinn befindliche Men-" schen, so wie sie ietzo sind, wohl betrachten, und aus ih-" rem ietzigen Zustand urtheilen, was zur Erhaltung" der allgemeinen und besondern Glückseeligkeit" nöthig sey. Und diese Betrachtung heisse das Völcker" Recht, und uneigentlich (abusive) Jus Naturale," nemlich ein natürliches, billiges Recht u. s. w."
Ew. Hochwohlgeb. dürfen nicht befürchten, daß ich diese Worte des Hrn. Prof. angeführet habe um nach meiner bösen Gewohnheit, ohne Ende darüber zu schwatzen. Jch will es kurtz machen, und nur an- mercken, daß der Hr. Prof. durch das, was er hier sagt, seine gantze Schrift vor unnütz erkläret.
Er
(o)
ihn angreifen wolte, nicht wiſſen wuͤrde, wo er ihn wahrnehmen ſolte. Sie ſcheidet ihn von ſeinen Wi- derſachern, als die Wolcken-Seule die Kinder Jſrael von den Egyptiern. Mir grauet im Dunckeln: daher will ich ihn nicht weiter verfolgen.
Ueberdem ſetzt auch der Hr. Prof. ſeine Betrach- tungen nicht weiter fort. Er ſpricht, das uͤbrige, was noch von den verbotenen Graden zu erinnern waͤre, laſſe ſich eben ſo leicht aus der Natur herleiten. Jch glaube ihm dieſes gerne zu, wenn man, wie er, ſich zum Herren dieſer Natur macht, und dieſelbe nach ſeiner Phantaſie einrichtet.
„Auſſer dieſem, ſpricht der Hr. Prof. (§. 67.) ge-„ hoͤre nichts ins Jus Naturæ vere tale: Und daher„ wuͤrde klar, daß man heutiges Tages aus dieſem„ wahren Recht der Natur vieles ſehr ungereimt und„ gezwungen auf unſern ietzigen Zuſtand ziehe, da man„ doch gantz anders verfahren muͤſte. Man muͤſte,„ nemlich, die Welt, und die darinn befindliche Men-„ ſchen, ſo wie ſie ietzo ſind, wohl betrachten, und aus ih-„ rem ietzigen Zuſtand urtheilen, was zur Erhaltung„ der allgemeinen und beſondern Gluͤckſeeligkeit„ noͤthig ſey. Und dieſe Betrachtung heiſſe das Voͤlcker„ Recht, und uneigentlich (abuſive) Jus Naturale,„ nemlich ein natuͤrliches, billiges Recht u. ſ. w.„
Ew. Hochwohlgeb. duͤrfen nicht befuͤrchten, daß ich dieſe Worte des Hrn. Prof. angefuͤhret habe um nach meiner boͤſen Gewohnheit, ohne Ende daruͤber zu ſchwatzen. Jch will es kurtz machen, und nur an- mercken, daß der Hr. Prof. durch das, was er hier ſagt, ſeine gantze Schrift vor unnuͤtz erklaͤret.
Er
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ihn angreifen wolte, nicht wiſſen wuͤrde, wo er ihn
wahrnehmen ſolte. Sie ſcheidet ihn von ſeinen Wi-
derſachern, als die Wolcken-Seule die Kinder Jſrael
von den Egyptiern. Mir grauet im Dunckeln: daher
will ich ihn nicht weiter verfolgen.
Ueberdem ſetzt auch der Hr. Prof. ſeine Betrach-
tungen nicht weiter fort. Er ſpricht, das uͤbrige, was
noch von den verbotenen Graden zu erinnern waͤre,
laſſe ſich eben ſo leicht aus der Natur herleiten. Jch
glaube ihm dieſes gerne zu, wenn man, wie er, ſich zum
Herren dieſer Natur macht, und dieſelbe nach ſeiner
Phantaſie einrichtet.
„Auſſer dieſem, ſpricht der Hr. Prof. (§. 67.) ge-„
hoͤre nichts ins Jus Naturæ vere tale: Und daher„
wuͤrde klar, daß man heutiges Tages aus dieſem„
wahren Recht der Natur vieles ſehr ungereimt und„
gezwungen auf unſern ietzigen Zuſtand ziehe, da man„
doch gantz anders verfahren muͤſte. Man muͤſte,„
nemlich, die Welt, und die darinn befindliche Men-„
ſchen, ſo wie ſie ietzo ſind, wohl betrachten, und aus ih-„
rem ietzigen Zuſtand urtheilen, was zur Erhaltung„
der allgemeinen und beſondern Gluͤckſeeligkeit„
noͤthig ſey. Und dieſe Betrachtung heiſſe das Voͤlcker„
Recht, und uneigentlich (abuſive) Jus Naturale,„
nemlich ein natuͤrliches, billiges Recht u. ſ. w.„
Ew. Hochwohlgeb. duͤrfen nicht befuͤrchten, daß
ich dieſe Worte des Hrn. Prof. angefuͤhret habe um
nach meiner boͤſen Gewohnheit, ohne Ende daruͤber
zu ſchwatzen. Jch will es kurtz machen, und nur an-
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[Liscow, Christian Ludwig]: Samlung Satyrischer und Ernsthafter Schriften. Frankfurt u. a., 1739, S. 767. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liscow_samlung_1739/859>, abgerufen am 23.11.2024.
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