de. Jch suchte mich aber nicht zu verber- gen; sondern gab dem Hrn. Verfasser der niedersächsischen Nachrichten die Erlaub- niß, meinen Nahmen zu nennen: Ja ich freuete mich recht, als ich hörete, daß der Hr. Prof. Manzel einem gewissen Doctor in Hamburg aufgetragen hatte, mich durch Notarien zu beschicken, und gar zu verkla- gen; Allein meine Freude war vergeblich. Es hat sich weder Doctor noch Notarius bey mir gemeldet. Jch glaube auch nicht, daß der Hr. Prof. Manzel jemahlen gewil- let gewesen ist, die Sache so weit zu treiben.
Jndessen erhellete aus seiner Auffüh- rung so viel, daß er nicht wiederleget seyn wollte. Aus welchem Grunde er verlang- te, in diesem Falle etwas vor andern Ge- lehrten voraus zu haben, das habe ich nim- mer begreifen können. Vieleicht hat er gemeinet, man habe das Recht, gegen ihn zu schreiben, versessen; weil man sich des- selben in so langer Zeit nicht bedienet hatte. Allein er hätte bedencken sollen, daß die- ses Recht, juristisch zu reden, eine res merae facultatis sey, wieder welche keine Verjährung Statt hat; ja daß es fast un- möglich gewesen, sich desselben zu bedie- nen; weil er, auf gewisse Maasse, clam
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de. Jch ſuchte mich aber nicht zu verber- gen; ſondern gab dem Hrn. Verfaſſer der niederſaͤchſiſchen Nachrichten die Erlaub- niß, meinen Nahmen zu nennen: Ja ich freuete mich recht, als ich hoͤrete, daß der Hr. Prof. Manzel einem gewiſſen Doctor in Hamburg aufgetragen hatte, mich durch Notarien zu beſchicken, und gar zu verkla- gen; Allein meine Freude war vergeblich. Es hat ſich weder Doctor noch Notarius bey mir gemeldet. Jch glaube auch nicht, daß der Hr. Prof. Manzel jemahlen gewil- let geweſen iſt, die Sache ſo weit zu treiben.
Jndeſſen erhellete aus ſeiner Auffuͤh- rung ſo viel, daß er nicht wiederleget ſeyn wollte. Aus welchem Grunde er verlang- te, in dieſem Falle etwas vor andern Ge- lehrten voraus zu haben, das habe ich nim- mer begreifen koͤnnen. Vieleicht hat er gemeinet, man habe das Recht, gegen ihn zu ſchreiben, verſeſſen; weil man ſich deſ- ſelben in ſo langer Zeit nicht bedienet hatte. Allein er haͤtte bedencken ſollen, daß die- ſes Recht, juriſtiſch zu reden, eine res meræ facultatis ſey, wieder welche keine Verjaͤhrung Statt hat; ja daß es faſt un- moͤglich geweſen, ſich deſſelben zu bedie- nen; weil er, auf gewiſſe Maaſſe, clàm
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de. Jch ſuchte mich aber nicht zu verber-
gen; ſondern gab dem Hrn. Verfaſſer der
niederſaͤchſiſchen Nachrichten die Erlaub-
niß, meinen Nahmen zu nennen: Ja ich
freuete mich recht, als ich hoͤrete, daß der
Hr. Prof. Manzel einem gewiſſen Doctor
in Hamburg aufgetragen hatte, mich durch
Notarien zu beſchicken, und gar zu verkla-
gen; Allein meine Freude war vergeblich.
Es hat ſich weder Doctor noch Notarius
bey mir gemeldet. Jch glaube auch nicht,
daß der Hr. Prof. Manzel jemahlen gewil-
let geweſen iſt, die Sache ſo weit zu treiben.
Jndeſſen erhellete aus ſeiner Auffuͤh-
rung ſo viel, daß er nicht wiederleget ſeyn
wollte. Aus welchem Grunde er verlang-
te, in dieſem Falle etwas vor andern Ge-
lehrten voraus zu haben, das habe ich nim-
mer begreifen koͤnnen. Vieleicht hat er
gemeinet, man habe das Recht, gegen ihn
zu ſchreiben, verſeſſen; weil man ſich deſ-
ſelben in ſo langer Zeit nicht bedienet hatte.
Allein er haͤtte bedencken ſollen, daß die-
ſes Recht, juriſtiſch zu reden, eine res
meræ facultatis ſey, wieder welche keine
Verjaͤhrung Statt hat; ja daß es faſt un-
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[Liscow, Christian Ludwig]: Samlung Satyrischer und Ernsthafter Schriften. Frankfurt u. a., 1739, S. 581. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liscow_samlung_1739/673>, abgerufen am 25.11.2024.
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