Die erste Rede ist eine Antrittsrede, die der Herr Prof. Philippi in der vertrauten Rednerge- sellschaft zu Leipzig gehalten hat. Sie handelt von dem Rechte der in den römischen Gesetzen verworfenen Lö- wen-Gesellschaft. Jch weiß nicht, Meine Her- ren, ob ich in derselben mehr des Herrn Prof. tiefe Einsicht in die Rechtsgelahrtheit, oder die sinn- reiche und feine Art zu spotten, bewundern soll? Doch da diejenigen Stellen, aus welchen man zur Noth schliessen kan, daß der Herr Prof. Philippi ein grosser Jurist sey, nur solche Urtheile in sich fas- sen, die auch oft von Leuten gefället werden, welche die Pandecten, über deren Unordnung sie seufzen, mit keinem Auge angesehen haben, und die römischen Rechtsgelahrte, die sie aushöhnen, weiter nicht, als dem Namen nach, kennen, so will ich mich dabey nicht aufhalten, sondern Sie, Meine Herren, nur gehorsamst ersuchen, die artigen Spöttereyen des Herrn Prof. zu betrachten.
Wie sinnreich spottet Er nicht über die Weißheit des Käysers Justinianus? Hätte Er wohl die ma- gere Wissenschaft dieses Printzen lebhafter vorstellen, und dessen Verehrern ihre Thorheit auf eine empfind-
lichere
sehen, hatte liegen lassen. Doch nahm ich mich in Acht, daß ich nicht, als ich mich wieder nach meinem Platz verfügte, meinen Zuhörern den Rücken zukehrete. Das würde wider die Höflichkeit gewesen seyn. Jch halte vor unnöthig, zu sagen, wie ich diesen Un- stand vermieden: Geübte Leser können dieses ohne mein Erinnern errathen.
(o)
Die erſte Rede iſt eine Antrittsrede, die der Herr Prof. Philippi in der vertrauten Rednerge- ſellſchaft zu Leipzig gehalten hat. Sie handelt von dem Rechte der in den roͤmiſchen Geſetzen verworfenen Loͤ- wen-Geſellſchaft. Jch weiß nicht, Meine Her- ren, ob ich in derſelben mehr des Herrn Prof. tiefe Einſicht in die Rechtsgelahrtheit, oder die ſinn- reiche und feine Art zu ſpotten, bewundern ſoll? Doch da diejenigen Stellen, aus welchen man zur Noth ſchlieſſen kan, daß der Herr Prof. Philippi ein groſſer Juriſt ſey, nur ſolche Urtheile in ſich faſ- ſen, die auch oft von Leuten gefaͤllet werden, welche die Pandecten, uͤber deren Unordnung ſie ſeufzen, mit keinem Auge angeſehen haben, und die roͤmiſchen Rechtsgelahrte, die ſie aushoͤhnen, weiter nicht, als dem Namen nach, kennen, ſo will ich mich dabey nicht aufhalten, ſondern Sie, Meine Herren, nur gehorſamſt erſuchen, die artigen Spoͤttereyen des Herrn Prof. zu betrachten.
Wie ſinnreich ſpottet Er nicht uͤber die Weißheit des Kaͤyſers Juſtinianus? Haͤtte Er wohl die ma- gere Wiſſenſchaft dieſes Printzen lebhafter vorſtellen, und deſſen Verehrern ihre Thorheit auf eine empfind-
lichere
ſehen, hatte liegen laſſen. Doch nahm ich mich in Acht, daß ich nicht, als ich mich wieder nach meinem Platz verfuͤgte, meinen Zuhoͤrern den Ruͤcken zukehrete. Das wuͤrde wider die Hoͤflichkeit geweſen ſeyn. Jch halte vor unnoͤthig, zu ſagen, wie ich dieſen Un- ſtand vermieden: Geuͤbte Leſer koͤnnen dieſes ohne mein Erinnern errathen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0248"n="156"/><fwplace="top"type="header">(<hirendition="#aq">o</hi>)</fw><lb/><p>Die <hirendition="#fr">erſte Rede</hi> iſt eine <hirendition="#fr">Antrittsrede,</hi> die der<lb/>
Herr Prof. Philippi in der vertrauten Rednerge-<lb/>ſellſchaft zu Leipzig gehalten hat. Sie handelt von dem<lb/>
Rechte der in den roͤmiſchen Geſetzen verworfenen <hirendition="#fr">Loͤ-<lb/>
wen-Geſellſchaft.</hi> Jch weiß nicht, Meine Her-<lb/>
ren, ob ich in derſelben mehr des Herrn Prof. tiefe<lb/>
Einſicht in die Rechtsgelahrtheit, oder die ſinn-<lb/>
reiche und feine Art zu ſpotten, bewundern ſoll?<lb/>
Doch da diejenigen Stellen, aus welchen man zur<lb/>
Noth ſchlieſſen kan, daß der Herr Prof. Philippi<lb/>
ein groſſer Juriſt ſey, nur ſolche Urtheile in ſich faſ-<lb/>ſen, die auch oft von Leuten gefaͤllet werden, welche<lb/>
die Pandecten, uͤber deren Unordnung ſie ſeufzen,<lb/>
mit keinem Auge angeſehen haben, und die roͤmiſchen<lb/>
Rechtsgelahrte, die ſie aushoͤhnen, weiter nicht, als<lb/>
dem Namen nach, kennen, ſo will ich mich dabey<lb/>
nicht aufhalten, ſondern Sie, Meine Herren, nur<lb/>
gehorſamſt erſuchen, die artigen Spoͤttereyen des<lb/>
Herrn Prof. zu betrachten.</p><lb/><p>Wie ſinnreich ſpottet Er nicht uͤber die Weißheit<lb/>
des Kaͤyſers Juſtinianus? Haͤtte Er wohl die ma-<lb/>
gere Wiſſenſchaft dieſes Printzen lebhafter vorſtellen,<lb/>
und deſſen Verehrern ihre Thorheit auf eine empfind-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">lichere</fw><lb/><notexml:id="f06"prev="#f05"place="foot"n="21)">ſehen, hatte liegen laſſen. Doch nahm ich mich in Acht,<lb/>
daß ich nicht, als ich mich wieder nach meinem Platz<lb/>
verfuͤgte, meinen Zuhoͤrern den Ruͤcken zukehrete.<lb/>
Das wuͤrde wider die Hoͤflichkeit geweſen ſeyn. Jch<lb/>
halte vor unnoͤthig, zu ſagen, wie ich dieſen Un-<lb/>ſtand vermieden: Geuͤbte Leſer koͤnnen dieſes ohne<lb/>
mein Erinnern errathen.</note><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[156/0248]
(o)
Die erſte Rede iſt eine Antrittsrede, die der
Herr Prof. Philippi in der vertrauten Rednerge-
ſellſchaft zu Leipzig gehalten hat. Sie handelt von dem
Rechte der in den roͤmiſchen Geſetzen verworfenen Loͤ-
wen-Geſellſchaft. Jch weiß nicht, Meine Her-
ren, ob ich in derſelben mehr des Herrn Prof. tiefe
Einſicht in die Rechtsgelahrtheit, oder die ſinn-
reiche und feine Art zu ſpotten, bewundern ſoll?
Doch da diejenigen Stellen, aus welchen man zur
Noth ſchlieſſen kan, daß der Herr Prof. Philippi
ein groſſer Juriſt ſey, nur ſolche Urtheile in ſich faſ-
ſen, die auch oft von Leuten gefaͤllet werden, welche
die Pandecten, uͤber deren Unordnung ſie ſeufzen,
mit keinem Auge angeſehen haben, und die roͤmiſchen
Rechtsgelahrte, die ſie aushoͤhnen, weiter nicht, als
dem Namen nach, kennen, ſo will ich mich dabey
nicht aufhalten, ſondern Sie, Meine Herren, nur
gehorſamſt erſuchen, die artigen Spoͤttereyen des
Herrn Prof. zu betrachten.
Wie ſinnreich ſpottet Er nicht uͤber die Weißheit
des Kaͤyſers Juſtinianus? Haͤtte Er wohl die ma-
gere Wiſſenſchaft dieſes Printzen lebhafter vorſtellen,
und deſſen Verehrern ihre Thorheit auf eine empfind-
lichere
21)
21) ſehen, hatte liegen laſſen. Doch nahm ich mich in Acht,
daß ich nicht, als ich mich wieder nach meinem Platz
verfuͤgte, meinen Zuhoͤrern den Ruͤcken zukehrete.
Das wuͤrde wider die Hoͤflichkeit geweſen ſeyn. Jch
halte vor unnoͤthig, zu ſagen, wie ich dieſen Un-
ſtand vermieden: Geuͤbte Leſer koͤnnen dieſes ohne
mein Erinnern errathen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Liscow, Christian Ludwig]: Samlung Satyrischer und Ernsthafter Schriften. Frankfurt u. a., 1739, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liscow_samlung_1739/248>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.