Lischnewska, Maria: Die deutsche Frauenstimmrechtsbewegung zwischen Krieg und Frieden. Berlin, 1915.konferenz eingesetzt worden war, war fest entschlossen, den ge- Führende Mitglieder aller drei Verbände waren - natürlich 1. Resolution. Die Konferenz sieht in den Kämpfen, die die 2. Resolution. Die Konferenz empfiehlt nach eingehender Er- Ein kurzer Protokollbericht ist bald darauf von den Vor- konferenz eingesetzt worden war, war fest entschlossen, den ge- Führende Mitglieder aller drei Verbände waren – natürlich 1. Resolution. Die Konferenz sieht in den Kämpfen, die die 2. Resolution. Die Konferenz empfiehlt nach eingehender Er- Ein kurzer Protokollbericht ist bald darauf von den Vor- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0038" n="38"/> konferenz eingesetzt worden war, war fest entschlossen, den ge-<lb/> waltigen Aufschwung des nationalen Bewußtseins für Erreichung<lb/> seines großen Zieles zu benutzen. Er begann mit neuen Verhand-<lb/> lungen bereits Weihnachten 1914, und nach großen Schwierigkeiten<lb/> (viele fürchteten ein Wiedererwachen des Haders) konnte er am<lb/><hi rendition="#g">25. Mai 1915 tatsächlich die erste Einigungs-<lb/> konferenz nach Berlin berufen</hi>.</p><lb/> <p>Führende Mitglieder aller drei Verbände waren – natürlich<lb/> nicht als Delegierte, sondern als Privatpersonen – anwesend und<lb/> saßen zum erstenmal an gemeinsamem Tische zu fachlicher Arbeit.<lb/> Die Verständigung gelang über Erwarten gut. Man entschied sich<lb/> für einen nationalen Zusammenschluß in der Form eines<lb/><hi rendition="#g">Kartells</hi>. Die Satzungen für ein solches wurden beraten und<lb/> folgende Resolutionen angenommen:</p><lb/> </div> <div n="2"> <head>1. Resolution.</head><lb/> <p>Die Konferenz sieht in den Kämpfen, die die<lb/> deutsche Stimmrechtsbewegung gespalten haben, eine<lb/> notwendige Folge des Eintritts der Frau in die partei-<lb/> politische Arbeit, die durch das Vereinsgesetz von 1908<lb/> gegeben war. Die parteipolitische Mitarbeit der Frau<lb/> kann zum starken Hebel für die Stimmrechtsbewegung<lb/> werden. Sie wird es aber nur dann, wenn eine Zu-<lb/> sammenfassung aller Verbände vorhanden ist, welche<lb/> die nationale Geschlossenheit der ganzen Bewegung er-<lb/> möglicht. Die Konferenz fordert die Gründung eines<lb/> Kartells deutscher Stimmrechtsvereinigungen, und ihre<lb/> Teilnehmer verpflichten sich, für dieses Ziel energisch<lb/> zu wirken.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head>2. Resolution.</head><lb/> <p>Die Konferenz empfiehlt nach eingehender Er-<lb/> örterung die ihr vorgelegten Kartellsatzungen als<lb/> brauchbare Grundlage für die Vorberatungen der<lb/> einzelnen Verbände. Sie betont aber ausdrücklich, daß<lb/> das Kartell deutscher Stimmrechtsvereinigungen nur<lb/> dann Wirkungskraft entfalten kann, wenn eine<lb/> dauernde gemeinsame Arbeit und gemeinsame Tagungen<lb/> stattfinden.</p><lb/> <p>Ein kurzer Protokollbericht ist bald darauf von den Vor-<lb/> ständen der drei Verbände allen angeschlossenen Ortsgruppen zu-<lb/> gesandt worden. Wie immer auch die Zukunft sich gestalten möge,<lb/>   </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [38/0038]
konferenz eingesetzt worden war, war fest entschlossen, den ge-
waltigen Aufschwung des nationalen Bewußtseins für Erreichung
seines großen Zieles zu benutzen. Er begann mit neuen Verhand-
lungen bereits Weihnachten 1914, und nach großen Schwierigkeiten
(viele fürchteten ein Wiedererwachen des Haders) konnte er am
25. Mai 1915 tatsächlich die erste Einigungs-
konferenz nach Berlin berufen.
Führende Mitglieder aller drei Verbände waren – natürlich
nicht als Delegierte, sondern als Privatpersonen – anwesend und
saßen zum erstenmal an gemeinsamem Tische zu fachlicher Arbeit.
Die Verständigung gelang über Erwarten gut. Man entschied sich
für einen nationalen Zusammenschluß in der Form eines
Kartells. Die Satzungen für ein solches wurden beraten und
folgende Resolutionen angenommen:
1. Resolution.
Die Konferenz sieht in den Kämpfen, die die
deutsche Stimmrechtsbewegung gespalten haben, eine
notwendige Folge des Eintritts der Frau in die partei-
politische Arbeit, die durch das Vereinsgesetz von 1908
gegeben war. Die parteipolitische Mitarbeit der Frau
kann zum starken Hebel für die Stimmrechtsbewegung
werden. Sie wird es aber nur dann, wenn eine Zu-
sammenfassung aller Verbände vorhanden ist, welche
die nationale Geschlossenheit der ganzen Bewegung er-
möglicht. Die Konferenz fordert die Gründung eines
Kartells deutscher Stimmrechtsvereinigungen, und ihre
Teilnehmer verpflichten sich, für dieses Ziel energisch
zu wirken.
2. Resolution.
Die Konferenz empfiehlt nach eingehender Er-
örterung die ihr vorgelegten Kartellsatzungen als
brauchbare Grundlage für die Vorberatungen der
einzelnen Verbände. Sie betont aber ausdrücklich, daß
das Kartell deutscher Stimmrechtsvereinigungen nur
dann Wirkungskraft entfalten kann, wenn eine
dauernde gemeinsame Arbeit und gemeinsame Tagungen
stattfinden.
Ein kurzer Protokollbericht ist bald darauf von den Vor-
ständen der drei Verbände allen angeschlossenen Ortsgruppen zu-
gesandt worden. Wie immer auch die Zukunft sich gestalten möge,
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(2015-05-11T12:53:44Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
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