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Lischnewska, Maria: Die deutsche Frauenstimmrechtsbewegung zwischen Krieg und Frieden. Berlin, 1915.

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sation, in der sie hauptsächlich mit teils konservativen, teils ebenfalls
noch politisch unerfahrenen Genossinnen zusammen sind, und leicht
zu Anhängerinnen eines beschränkten Wahlrechts werden. Aus
Prinzipienreiterei berauben wir uns also der Möglichkeit, praktisch
für das allgemeine und gleiche Wahlrecht zu wirken!
8. Aus all diesen Gründen erscheint es notwendig, daß die
älteste und bis jetzt größte deutsche Stimmrechts-Organisation, der
Deutsche Verband, der bis jetzt die geschultesten und bahnbrechenden
Vertreterinnen der Stimmrechtssache zu sich zählt, wieder eine
Form annimmt, die ihn befähigt, eine umfassende, kraftvolle, in
fortschrittlichem Sinne alle Neulinge leitende Organisation zu sein,
die das um seine Gleichberechtigung ringende deutsche Frauen-
geschlecht vereinigt. Es muß so bald als möglich, ehe es zu spät ist,
eine Form gefunden werden, die dem Deutschen Verbande die
Stellung eines umfassenden Verbandes sichert, und zu diesem
Zweck muß der Absatz 2 des § 3 wegfallen. Das Schicksal der
deutschen Stimmrechtssache hängt von den Beschlüssen in dieser
Sache ab!
9. Bei der Annahme des § 3, Absatz 2 im Jahre 1907 war den
Frauen die Teilnahme an politischen Vereinen noch verboten. Das
neue Vereinsgesetz gibt ihnen aber jetzt die Möglichkeit, partei-
politisch zu arbeiten (also auch für das allgemeine gleiche Wahlrecht
zu wirken), zeitigt aber auch, wie bereits die Erfahrung zeigt, die
Gefahr, daß um der Parteipolitik willen manche Frauen ihre
Frauenforderungen zurückstellen und dem Einfluß der Männer-
organisation erliegen. Es erscheint deshalb sehr nötig, daß in einer
zusammenfassenden Frauenorganisation die Parteipolitikerinnen
gestärkt und darauf hingewiesen werden, daß das A und O unserer
Forderungen immer die Gleichberechtigung der Geschlechter sein
muß und daß die indirekte Teilnahme an der Politik und die indi-
rekte Unterstützung parteipolitischer Forderungen erst in zweiter
Linie kommen.
Hessischer Landesverein für Frauenstimmrecht.
E. Nägeli.
Mecklenburgischer Landesverein für Frauenstimmrecht.
Cl. Schleker.
Sächsischer Provinzialverein für Frauenstimmrecht.
Fr. Baltzer.
sation, in der sie hauptsächlich mit teils konservativen, teils ebenfalls
noch politisch unerfahrenen Genossinnen zusammen sind, und leicht
zu Anhängerinnen eines beschränkten Wahlrechts werden. Aus
Prinzipienreiterei berauben wir uns also der Möglichkeit, praktisch
für das allgemeine und gleiche Wahlrecht zu wirken!
8. Aus all diesen Gründen erscheint es notwendig, daß die
älteste und bis jetzt größte deutsche Stimmrechts-Organisation, der
Deutsche Verband, der bis jetzt die geschultesten und bahnbrechenden
Vertreterinnen der Stimmrechtssache zu sich zählt, wieder eine
Form annimmt, die ihn befähigt, eine umfassende, kraftvolle, in
fortschrittlichem Sinne alle Neulinge leitende Organisation zu sein,
die das um seine Gleichberechtigung ringende deutsche Frauen-
geschlecht vereinigt. Es muß so bald als möglich, ehe es zu spät ist,
eine Form gefunden werden, die dem Deutschen Verbande die
Stellung eines umfassenden Verbandes sichert, und zu diesem
Zweck muß der Absatz 2 des § 3 wegfallen. Das Schicksal der
deutschen Stimmrechtssache hängt von den Beschlüssen in dieser
Sache ab!
9. Bei der Annahme des § 3, Absatz 2 im Jahre 1907 war den
Frauen die Teilnahme an politischen Vereinen noch verboten. Das
neue Vereinsgesetz gibt ihnen aber jetzt die Möglichkeit, partei-
politisch zu arbeiten (also auch für das allgemeine gleiche Wahlrecht
zu wirken), zeitigt aber auch, wie bereits die Erfahrung zeigt, die
Gefahr, daß um der Parteipolitik willen manche Frauen ihre
Frauenforderungen zurückstellen und dem Einfluß der Männer-
organisation erliegen. Es erscheint deshalb sehr nötig, daß in einer
zusammenfassenden Frauenorganisation die Parteipolitikerinnen
gestärkt und darauf hingewiesen werden, daß das A und O unserer
Forderungen immer die Gleichberechtigung der Geschlechter sein
muß und daß die indirekte Teilnahme an der Politik und die indi-
rekte Unterstützung parteipolitischer Forderungen erst in zweiter
Linie kommen.
Hessischer Landesverein für Frauenstimmrecht.
E. Nägeli.
Mecklenburgischer Landesverein für Frauenstimmrecht.
Cl. Schleker.
Sächsischer Provinzialverein für Frauenstimmrecht.
Fr. Baltzer.
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[31/0031] sation, in der sie hauptsächlich mit teils konservativen, teils ebenfalls noch politisch unerfahrenen Genossinnen zusammen sind, und leicht zu Anhängerinnen eines beschränkten Wahlrechts werden. Aus Prinzipienreiterei berauben wir uns also der Möglichkeit, praktisch für das allgemeine und gleiche Wahlrecht zu wirken! 8. Aus all diesen Gründen erscheint es notwendig, daß die älteste und bis jetzt größte deutsche Stimmrechts-Organisation, der Deutsche Verband, der bis jetzt die geschultesten und bahnbrechenden Vertreterinnen der Stimmrechtssache zu sich zählt, wieder eine Form annimmt, die ihn befähigt, eine umfassende, kraftvolle, in fortschrittlichem Sinne alle Neulinge leitende Organisation zu sein, die das um seine Gleichberechtigung ringende deutsche Frauen- geschlecht vereinigt. Es muß so bald als möglich, ehe es zu spät ist, eine Form gefunden werden, die dem Deutschen Verbande die Stellung eines umfassenden Verbandes sichert, und zu diesem Zweck muß der Absatz 2 des § 3 wegfallen. Das Schicksal der deutschen Stimmrechtssache hängt von den Beschlüssen in dieser Sache ab! 9. Bei der Annahme des § 3, Absatz 2 im Jahre 1907 war den Frauen die Teilnahme an politischen Vereinen noch verboten. Das neue Vereinsgesetz gibt ihnen aber jetzt die Möglichkeit, partei- politisch zu arbeiten (also auch für das allgemeine gleiche Wahlrecht zu wirken), zeitigt aber auch, wie bereits die Erfahrung zeigt, die Gefahr, daß um der Parteipolitik willen manche Frauen ihre Frauenforderungen zurückstellen und dem Einfluß der Männer- organisation erliegen. Es erscheint deshalb sehr nötig, daß in einer zusammenfassenden Frauenorganisation die Parteipolitikerinnen gestärkt und darauf hingewiesen werden, daß das A und O unserer Forderungen immer die Gleichberechtigung der Geschlechter sein muß und daß die indirekte Teilnahme an der Politik und die indi- rekte Unterstützung parteipolitischer Forderungen erst in zweiter Linie kommen. Hessischer Landesverein für Frauenstimmrecht. E. Nägeli. Mecklenburgischer Landesverein für Frauenstimmrecht. Cl. Schleker. Sächsischer Provinzialverein für Frauenstimmrecht. Fr. Baltzer.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-05-11T12:53:44Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-05-11T12:53:44Z)

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Zitationshilfe: Lischnewska, Maria: Die deutsche Frauenstimmrechtsbewegung zwischen Krieg und Frieden. Berlin, 1915, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lischnewska_frauenstimmrechtsbewegung_1915/31>, abgerufen am 18.12.2024.