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Lindemann, Anna: Die Frauenstimmrechtsbewegung in Deutschland. Leipzig und Berlin, 1913.

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Verein für Fraueninteressen, München
das Gemeindewahlrecht der Frau als das zu erstrebende Ziel, da die
volle Entfaltung der Frauentätigkeit in der Gemeinde nur nach Er-
langung des kommunalen Wahlrechtes möglich ist, und der vermehrte
Fraueneinfluß sowohl im Jnteresse der Frau selbst wie in dem der All-
gemeinheit liegt. Er empfiehlt seinen Ortsgruppen und Einzelmitglie-
dern, dieses Ziel im Auge zu behalten und die Annäherung an dasselbe
durch Ausgestaltung der der Frau zugänglichen Arbeit in der bürger-
lichen Gemeinde vorzubereiten."

Der Verein für Fraueninteressen in München tritt (ebenso
wie die anderen von ihm gegründeten Vereine) durch Vorträge, Reso-
lutionen, durch Aktion seiner Mitglieder in den Vorständen der poli-
tischen Parteien usw. für das Frauenstimmrecht ein. 1904 petitionierte
er (damals wegen der vereinsgesetzlichen Schranken nicht als Verein un-
terzeichnet) um das aktive Landtagswahlrecht für selbständige steuer-
zahlende Frauen, 1905 um Aufhebung der vereinsgesetzlichen Beschrän-
kungen, 1908 um Zulassung der Frauen zur Erwerbung des Bürger-
rechts und um persönliche Stimmabgabe bei den Gemeindewahlen, 1909
um gesonderte Steuerveranlagung der Ehefrau. 1908 forderte er durch
Anschreiben sämtliche Hausbesitzerinnen Münchens zur Erwerbung des
Bürgerrechts und Ausübung des Wahlrechts auf; diese auch in anderen
bayrischen Städten unternommene Aktion ist seither vom Verein für
Frauenstimmrecht übernommen. Natürlich wird die Forderung des
Frauenstimmrechts auch auf den bayrischen Frauentagen vertreten;
ebenso arbeitet der Hauptverband bayrischer Frauenvereine darauf hin,
die Frauen und Männer an den kleinen, den neuen Jdeen schwerer zu-
gänglichen Orten nach und nach zum Verständnis auch der Forderung
des Frauenstimmrechts zu erziehen. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich
darauf hingewiesen, welche ausgezeichneten Dienste die geographischen
Verbände in allen Teilen des Reiches in dieser Weise als Pioniere für
die politische Gleichberechtigung der Frauen leisten können und in vielen
Fällen auch leisten; es ist ihnen in ganz anderer Weise als den Stimm-
rechtsorganisationen möglich, in stiller Kleinarbeit allmählich den Bo-
den neuer Gebiete für diese alle anderen umfassende Forderung der
Frauenbewegung zu bereiten. Als Anregung und dauernder Ansporn
zu solcher Tätigkeit ist die Beeinflussung der angeschlossenen Vereine
durch den Bund deutscher Frauenvereine vom größten Wert. Auch aus
dem Gedanken heraus, daß die Arbeit für ein Recht die beste Vorberei-
tung für seine Ausübung ist, muß man diese Beteiligung des größten
Teils der deutschen organisierten Frauenbewegung an dem Kampf um
das Frauenstimmrecht begrüßen.

Verein für Fraueninteressen, München
das Gemeindewahlrecht der Frau als das zu erstrebende Ziel, da die
volle Entfaltung der Frauentätigkeit in der Gemeinde nur nach Er-
langung des kommunalen Wahlrechtes möglich ist, und der vermehrte
Fraueneinfluß sowohl im Jnteresse der Frau selbst wie in dem der All-
gemeinheit liegt. Er empfiehlt seinen Ortsgruppen und Einzelmitglie-
dern, dieses Ziel im Auge zu behalten und die Annäherung an dasselbe
durch Ausgestaltung der der Frau zugänglichen Arbeit in der bürger-
lichen Gemeinde vorzubereiten.“

Der Verein für Fraueninteressen in München tritt (ebenso
wie die anderen von ihm gegründeten Vereine) durch Vorträge, Reso-
lutionen, durch Aktion seiner Mitglieder in den Vorständen der poli-
tischen Parteien usw. für das Frauenstimmrecht ein. 1904 petitionierte
er (damals wegen der vereinsgesetzlichen Schranken nicht als Verein un-
terzeichnet) um das aktive Landtagswahlrecht für selbständige steuer-
zahlende Frauen, 1905 um Aufhebung der vereinsgesetzlichen Beschrän-
kungen, 1908 um Zulassung der Frauen zur Erwerbung des Bürger-
rechts und um persönliche Stimmabgabe bei den Gemeindewahlen, 1909
um gesonderte Steuerveranlagung der Ehefrau. 1908 forderte er durch
Anschreiben sämtliche Hausbesitzerinnen Münchens zur Erwerbung des
Bürgerrechts und Ausübung des Wahlrechts auf; diese auch in anderen
bayrischen Städten unternommene Aktion ist seither vom Verein für
Frauenstimmrecht übernommen. Natürlich wird die Forderung des
Frauenstimmrechts auch auf den bayrischen Frauentagen vertreten;
ebenso arbeitet der Hauptverband bayrischer Frauenvereine darauf hin,
die Frauen und Männer an den kleinen, den neuen Jdeen schwerer zu-
gänglichen Orten nach und nach zum Verständnis auch der Forderung
des Frauenstimmrechts zu erziehen. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich
darauf hingewiesen, welche ausgezeichneten Dienste die geographischen
Verbände in allen Teilen des Reiches in dieser Weise als Pioniere für
die politische Gleichberechtigung der Frauen leisten können und in vielen
Fällen auch leisten; es ist ihnen in ganz anderer Weise als den Stimm-
rechtsorganisationen möglich, in stiller Kleinarbeit allmählich den Bo-
den neuer Gebiete für diese alle anderen umfassende Forderung der
Frauenbewegung zu bereiten. Als Anregung und dauernder Ansporn
zu solcher Tätigkeit ist die Beeinflussung der angeschlossenen Vereine
durch den Bund deutscher Frauenvereine vom größten Wert. Auch aus
dem Gedanken heraus, daß die Arbeit für ein Recht die beste Vorberei-
tung für seine Ausübung ist, muß man diese Beteiligung des größten
Teils der deutschen organisierten Frauenbewegung an dem Kampf um
das Frauenstimmrecht begrüßen.

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[172/0015] Verein für Fraueninteressen, München das Gemeindewahlrecht der Frau als das zu erstrebende Ziel, da die volle Entfaltung der Frauentätigkeit in der Gemeinde nur nach Er- langung des kommunalen Wahlrechtes möglich ist, und der vermehrte Fraueneinfluß sowohl im Jnteresse der Frau selbst wie in dem der All- gemeinheit liegt. Er empfiehlt seinen Ortsgruppen und Einzelmitglie- dern, dieses Ziel im Auge zu behalten und die Annäherung an dasselbe durch Ausgestaltung der der Frau zugänglichen Arbeit in der bürger- lichen Gemeinde vorzubereiten.“ Der Verein für Fraueninteressen in München tritt (ebenso wie die anderen von ihm gegründeten Vereine) durch Vorträge, Reso- lutionen, durch Aktion seiner Mitglieder in den Vorständen der poli- tischen Parteien usw. für das Frauenstimmrecht ein. 1904 petitionierte er (damals wegen der vereinsgesetzlichen Schranken nicht als Verein un- terzeichnet) um das aktive Landtagswahlrecht für selbständige steuer- zahlende Frauen, 1905 um Aufhebung der vereinsgesetzlichen Beschrän- kungen, 1908 um Zulassung der Frauen zur Erwerbung des Bürger- rechts und um persönliche Stimmabgabe bei den Gemeindewahlen, 1909 um gesonderte Steuerveranlagung der Ehefrau. 1908 forderte er durch Anschreiben sämtliche Hausbesitzerinnen Münchens zur Erwerbung des Bürgerrechts und Ausübung des Wahlrechts auf; diese auch in anderen bayrischen Städten unternommene Aktion ist seither vom Verein für Frauenstimmrecht übernommen. Natürlich wird die Forderung des Frauenstimmrechts auch auf den bayrischen Frauentagen vertreten; ebenso arbeitet der Hauptverband bayrischer Frauenvereine darauf hin, die Frauen und Männer an den kleinen, den neuen Jdeen schwerer zu- gänglichen Orten nach und nach zum Verständnis auch der Forderung des Frauenstimmrechts zu erziehen. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, welche ausgezeichneten Dienste die geographischen Verbände in allen Teilen des Reiches in dieser Weise als Pioniere für die politische Gleichberechtigung der Frauen leisten können und in vielen Fällen auch leisten; es ist ihnen in ganz anderer Weise als den Stimm- rechtsorganisationen möglich, in stiller Kleinarbeit allmählich den Bo- den neuer Gebiete für diese alle anderen umfassende Forderung der Frauenbewegung zu bereiten. Als Anregung und dauernder Ansporn zu solcher Tätigkeit ist die Beeinflussung der angeschlossenen Vereine durch den Bund deutscher Frauenvereine vom größten Wert. Auch aus dem Gedanken heraus, daß die Arbeit für ein Recht die beste Vorberei- tung für seine Ausübung ist, muß man diese Beteiligung des größten Teils der deutschen organisierten Frauenbewegung an dem Kampf um das Frauenstimmrecht begrüßen.

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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-01-26T16:17:50Z)

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Zitationshilfe: Lindemann, Anna: Die Frauenstimmrechtsbewegung in Deutschland. Leipzig und Berlin, 1913, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lindemann_frauenstimmrechtsbewegung_1913/15>, abgerufen am 18.12.2024.