[Lessing, Gotthold Ephraim]: Hamburgische Dramaturgie. Bd. 2. Hamburg u. a., [1769].nandern herrührt, dieses allein schon hätte, mich zu sunt. Und dennoch will mir diese Auslegung nicht in den Kopf, weil ich gar nicht einsehe, was von dem Stücke übrig bleibt, wenn man die Personen, durch welche Terenz den Alten, den Liebhaber und die Geliebte verdoppelt ha- ben soll, wieder wegnimmt. Mir ist es un- begreiflich, wie Menander diesen Stoff, ohne den Chremes und ohne den Clitipho, habe behandeln können; beide sind so genau hinein- geflochten, daß ich mir weder Verwicklung noch Auflösung ohne sie denken kann. Einer andern Erklärung, durch welche sich Julius Scaliger lächerlich gemacht hat, will ich gar nicht gedenken. Auch die, welche Eugra- phius gegeben hat, und die vom Faerne an- genommen worden, ist ganz unschicklich. Jn dieser Verlegenheit haben die Kritici bald das duplex bald das simplici in der Zeile zu ver- ändern gesucht, wozu sie die Handschriften gewissermaaßen berechtigten. Einige haben gelesen: Duplex quae ex argumento facta est du- Andere: Simplex quae ex argumento facta est du- Was bleibt noch übrig, als daß nun auch ei- ner lieset: Simplex quae ex argumento facta est sim- Und M m 3
nandern herrührt, dieſes allein ſchon hätte, mich zu ſunt. Und dennoch will mir dieſe Auslegung nicht in den Kopf, weil ich gar nicht einſehe, was von dem Stücke übrig bleibt, wenn man die Perſonen, durch welche Terenz den Alten, den Liebhaber und die Geliebte verdoppelt ha- ben ſoll, wieder wegnimmt. Mir iſt es un- begreiflich, wie Menander dieſen Stoff, ohne den Chremes und ohne den Clitipho, habe behandeln können; beide ſind ſo genau hinein- geflochten, daß ich mir weder Verwicklung noch Auflöſung ohne ſie denken kann. Einer andern Erklärung, durch welche ſich Julius Scaliger lächerlich gemacht hat, will ich gar nicht gedenken. Auch die, welche Eugra- phius gegeben hat, und die vom Faerne an- genommen worden, iſt ganz unſchicklich. Jn dieſer Verlegenheit haben die Kritici bald das duplex bald das ſimplici in der Zeile zu ver- ändern geſucht, wozu ſie die Handſchriften gewiſſermaaßen berechtigten. Einige haben geleſen: Duplex quæ ex argumento facta eſt du- Andere: Simplex quæ ex argumento facta eſt du- Was bleibt noch übrig, als daß nun auch ei- ner lieſet: Simplex quæ ex argumento facta eſt ſim- Und M m 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0283" n="277"/> nandern herrührt, dieſes allein ſchon hätte, mich<lb/> wenigſtens, abgeſchreckt, den Terenz desfalls<lb/> <fw place="bottom" type="sig">M m 3</fw><fw place="bottom" type="catch">zu</fw><lb/><note next="#seg2pn_23_3" xml:id="seg2pn_23_2" prev="#seg2pn_23_1" place="foot" n="(*)"><hi rendition="#aq">ſunt.</hi> Und dennoch will mir dieſe Auslegung<lb/> nicht in den Kopf, weil ich gar nicht einſehe,<lb/> was von dem Stücke übrig bleibt, wenn man<lb/> die Perſonen, durch welche Terenz den Alten,<lb/> den Liebhaber und die Geliebte verdoppelt ha-<lb/> ben ſoll, wieder wegnimmt. Mir iſt es un-<lb/> begreiflich, wie Menander dieſen Stoff, ohne<lb/> den Chremes und ohne den Clitipho, habe<lb/> behandeln können; beide ſind ſo genau hinein-<lb/> geflochten, daß ich mir weder Verwicklung<lb/> noch Auflöſung ohne ſie denken kann. Einer<lb/> andern Erklärung, durch welche ſich Julius<lb/> Scaliger lächerlich gemacht hat, will ich gar<lb/> nicht gedenken. Auch die, welche Eugra-<lb/> phius gegeben hat, und die vom Faerne an-<lb/> genommen worden, iſt ganz unſchicklich. Jn<lb/> dieſer Verlegenheit haben die Kritici bald das<lb/><hi rendition="#aq">duplex</hi> bald das <hi rendition="#aq">ſimplici</hi> in der Zeile zu ver-<lb/> ändern geſucht, wozu ſie die Handſchriften<lb/> gewiſſermaaßen berechtigten. Einige haben<lb/> geleſen:<lb/><cit><quote><hi rendition="#aq">Duplex quæ ex argumento facta eſt du-<lb/> plici.</hi></quote><bibl/></cit><lb/> Andere:<lb/><cit><quote><hi rendition="#aq">Simplex quæ ex argumento facta eſt du-<lb/> plici.</hi></quote><bibl/></cit><lb/> Was bleibt noch übrig, als daß nun auch ei-<lb/> ner lieſet:<lb/><cit><quote><hi rendition="#aq">Simplex quæ ex argumento facta eſt ſim-<lb/> plici?</hi></quote><bibl/></cit><lb/> <fw place="bottom" type="catch">Und</fw></note><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [277/0283]
nandern herrührt, dieſes allein ſchon hätte, mich
wenigſtens, abgeſchreckt, den Terenz desfalls
zu
(*)
(*) ſunt. Und dennoch will mir dieſe Auslegung
nicht in den Kopf, weil ich gar nicht einſehe,
was von dem Stücke übrig bleibt, wenn man
die Perſonen, durch welche Terenz den Alten,
den Liebhaber und die Geliebte verdoppelt ha-
ben ſoll, wieder wegnimmt. Mir iſt es un-
begreiflich, wie Menander dieſen Stoff, ohne
den Chremes und ohne den Clitipho, habe
behandeln können; beide ſind ſo genau hinein-
geflochten, daß ich mir weder Verwicklung
noch Auflöſung ohne ſie denken kann. Einer
andern Erklärung, durch welche ſich Julius
Scaliger lächerlich gemacht hat, will ich gar
nicht gedenken. Auch die, welche Eugra-
phius gegeben hat, und die vom Faerne an-
genommen worden, iſt ganz unſchicklich. Jn
dieſer Verlegenheit haben die Kritici bald das
duplex bald das ſimplici in der Zeile zu ver-
ändern geſucht, wozu ſie die Handſchriften
gewiſſermaaßen berechtigten. Einige haben
geleſen:
Duplex quæ ex argumento facta eſt du-
plici.
Andere:
Simplex quæ ex argumento facta eſt du-
plici.
Was bleibt noch übrig, als daß nun auch ei-
ner lieſet:
Simplex quæ ex argumento facta eſt ſim-
plici?
Und
M m 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |