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Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.

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Konnten wohl so viele theils mit geringen Geldmit-
teln versehene, theils notorisch ganz unvermögende
Personen, welche durch Zeitgeschäfte zur möglichen
eigenen Bereicherung spekulirten, den Eisenbahnen
selbst irgend etwas nützen? Wir appelliren an die Ge-
sammtheit der achtbaren Kaufleute Berlins, welche es
unzweifelhaft bezeugen werden, daß die in den vorste-
henden Fragen enthaltenen Antworten keine leeren Be-
hauptungen sind. Allerdings giebt es auch eine Art
der Spekulation, welche der Jndustrie hülfreiche Hand
leistet. Es ist die Spekulation derjenigen, die wirklich
zu großen Unternehmungen Kapitalien hergeben, die
sich in den Besitz von Papieren zu denselben in so
weit zu setzen befähigt, ja wir möchten sagen (obgleich
wir sonst kein Freund von Monopolen) ausschließlich
berechtigt sind, als sie es ohne Beeinträchtigung an-
drer Geschäftszweige, zu denen sie einen Theil ihrer
Gelder bestimmten, auszuführen vermögen. Dieser eh-
renwerthen Kathegorie von Spekulanten aber, welche
in der That Gewinn oder Verlust der betreffenden Un-
ternehmungen mittragen, welche dem Gedeihen dersel-
ben nicht allein ihre pecuniairen Kräfte, sondern auch
nöthigenfalls ihre Einsicht und Erfahrung zu widmen
im Stande sind, tritt das neue Gesetz keineswegs hem-
mend entgegen. Es will, kurz gefaßt, nichts anders,
als daß nur, wer Geld hat, dafür Aktien kaufe,
und wer wirklich diese Papiere besitzt, sie gegen
Geld verkaufen könne, durch welche Anordnung also
das Princip des soliden Erwerbs und Handels
wohl in keiner Hinsicht beschränkt ist. Warum jedoch
das Gesetz einen Unterschied zwischen den Quittungs-

Konnten wohl ſo viele theils mit geringen Geldmit-
teln verſehene, theils notoriſch ganz unvermögende
Perſonen, welche durch Zeitgeſchäfte zur möglichen
eigenen Bereicherung ſpekulirten, den Eiſenbahnen
ſelbſt irgend etwas nützen? Wir appelliren an die Ge-
ſammtheit der achtbaren Kaufleute Berlins, welche es
unzweifelhaft bezeugen werden, daß die in den vorſte-
henden Fragen enthaltenen Antworten keine leeren Be-
hauptungen ſind. Allerdings giebt es auch eine Art
der Spekulation, welche der Jnduſtrie hülfreiche Hand
leiſtet. Es iſt die Spekulation derjenigen, die wirklich
zu großen Unternehmungen Kapitalien hergeben, die
ſich in den Beſitz von Papieren zu denſelben in ſo
weit zu ſetzen befähigt, ja wir möchten ſagen (obgleich
wir ſonſt kein Freund von Monopolen) ausſchließlich
berechtigt ſind, als ſie es ohne Beeinträchtigung an-
drer Geſchäftszweige, zu denen ſie einen Theil ihrer
Gelder beſtimmten, auszuführen vermögen. Dieſer eh-
renwerthen Kathegorie von Spekulanten aber, welche
in der That Gewinn oder Verluſt der betreffenden Un-
ternehmungen mittragen, welche dem Gedeihen derſel-
ben nicht allein ihre pecuniairen Kräfte, ſondern auch
nöthigenfalls ihre Einſicht und Erfahrung zu widmen
im Stande ſind, tritt das neue Geſetz keineswegs hem-
mend entgegen. Es will, kurz gefaßt, nichts anders,
als daß nur, wer Geld hat, dafür Aktien kaufe,
und wer wirklich dieſe Papiere beſitzt, ſie gegen
Geld verkaufen könne, durch welche Anordnung alſo
das Princip des ſoliden Erwerbs und Handels
wohl in keiner Hinſicht beſchränkt iſt. Warum jedoch
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[24/0030] Konnten wohl ſo viele theils mit geringen Geldmit- teln verſehene, theils notoriſch ganz unvermögende Perſonen, welche durch Zeitgeſchäfte zur möglichen eigenen Bereicherung ſpekulirten, den Eiſenbahnen ſelbſt irgend etwas nützen? Wir appelliren an die Ge- ſammtheit der achtbaren Kaufleute Berlins, welche es unzweifelhaft bezeugen werden, daß die in den vorſte- henden Fragen enthaltenen Antworten keine leeren Be- hauptungen ſind. Allerdings giebt es auch eine Art der Spekulation, welche der Jnduſtrie hülfreiche Hand leiſtet. Es iſt die Spekulation derjenigen, die wirklich zu großen Unternehmungen Kapitalien hergeben, die ſich in den Beſitz von Papieren zu denſelben in ſo weit zu ſetzen befähigt, ja wir möchten ſagen (obgleich wir ſonſt kein Freund von Monopolen) ausſchließlich berechtigt ſind, als ſie es ohne Beeinträchtigung an- drer Geſchäftszweige, zu denen ſie einen Theil ihrer Gelder beſtimmten, auszuführen vermögen. Dieſer eh- renwerthen Kathegorie von Spekulanten aber, welche in der That Gewinn oder Verluſt der betreffenden Un- ternehmungen mittragen, welche dem Gedeihen derſel- ben nicht allein ihre pecuniairen Kräfte, ſondern auch nöthigenfalls ihre Einſicht und Erfahrung zu widmen im Stande ſind, tritt das neue Geſetz keineswegs hem- mend entgegen. Es will, kurz gefaßt, nichts anders, als daß nur, wer Geld hat, dafür Aktien kaufe, und wer wirklich dieſe Papiere beſitzt, ſie gegen Geld verkaufen könne, durch welche Anordnung alſo das Princip des ſoliden Erwerbs und Handels wohl in keiner Hinſicht beſchränkt iſt. Warum jedoch das Geſetz einen Unterſchied zwiſchen den Quittungs-

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Zitationshilfe: Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844/30>, abgerufen am 21.11.2024.