Schulgesetze für das Gymnasium zu Lemgo. Lemgo, 1820.auch wol bewacht, wofür dieser eine von der Schulconferenz zu bestimmende Vergütung von dem Bestraften erhält. 10) Einem Schüler, der sich nicht das Zutrauen seiner Lehrer erworben hat, wird, bis ihm dies gelingt, von dem Rector das zum Abgange nach der Akademie erforderliche testimonium maturitatis et morum entweder verweigert, oder doch nur einseitig ertheilt. 11) Ein Schüler, der von unsrer Lehranstalt verwiesen wird, erhält natürlich kein Zeugniß, um auf einer andern aufgenommen zu werden. Geht derselbe aber ab, um sich einer Strafe zu entziehen, so wird dem Vorsteher der Schule, zu welcher er sich wendet, von seinem Betragen Nachricht ertheilt. Von dem Examen und von andern Feyerlichkeiten. 1) Es findet jährlich Ein öffentliches Hauptexamen, und zwar zu Ostern, Statt, zu welchem durch ein gedrucktes Programm eingeladen wird. Eine zweyte Prüfung fällt vor Michaelis ein, und wird in den Classen im Beyseyn sämmtlicher Lehrer vorgenommen. 2) Bey dem zu Ostern zu haltenden Examen geschieht die durch die v. Dohmsche Stiftung fundirte Preisvertheilung. Das Thema der zu diesem Endzwecke zu arbeitenden Abhandlung wird jedes Jahr am 11ten December, dem Geburtstage des ehrwürdigen Stifters, von dem Rector aufgegeben. Diejenigen, denen nach dem Urtheile der Schulconferenz der Preis zuerkannt wird, sind verbunden, ihre Abhandlungen ganz oder stellenweis öffentlich vorzutragen. An diesem Examen werden gleichfalls selbstgearbeitete Vorträge gehalten von denen, die im Laufe des Jahres abzugehen gedenken. auch wol bewacht, wofür dieser eine von der Schulconferenz zu bestimmende Vergütung von dem Bestraften erhält. 10) Einem Schüler, der sich nicht das Zutrauen seiner Lehrer erworben hat, wird, bis ihm dies gelingt, von dem Rector das zum Abgange nach der Akademie erforderliche testimonium maturitatis et morum entweder verweigert, oder doch nur einseitig ertheilt. 11) Ein Schüler, der von unsrer Lehranstalt verwiesen wird, erhält natürlich kein Zeugniß, um auf einer andern aufgenommen zu werden. Geht derselbe aber ab, um sich einer Strafe zu entziehen, so wird dem Vorsteher der Schule, zu welcher er sich wendet, von seinem Betragen Nachricht ertheilt. Von dem Examen und von andern Feyerlichkeiten. 1) Es findet jährlich Ein öffentliches Hauptexamen, und zwar zu Ostern, Statt, zu welchem durch ein gedrucktes Programm eingeladen wird. Eine zweyte Prüfung fällt vor Michaelis ein, und wird in den Classen im Beyseyn sämmtlicher Lehrer vorgenommen. 2) Bey dem zu Ostern zu haltenden Examen geschieht die durch die v. Dohmsche Stiftung fundirte Preisvertheilung. Das Thema der zu diesem Endzwecke zu arbeitenden Abhandlung wird jedes Jahr am 11ten December, dem Geburtstage des ehrwürdigen Stifters, von dem Rector aufgegeben. Diejenigen, denen nach dem Urtheile der Schulconferenz der Preis zuerkannt wird, sind verbunden, ihre Abhandlungen ganz oder stellenweis öffentlich vorzutragen. An diesem Examen werden gleichfalls selbstgearbeitete Vorträge gehalten von denen, die im Laufe des Jahres abzugehen gedenken. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0022" n="22"/> auch wol bewacht, wofür dieser eine von der Schulconferenz zu bestimmende Vergütung von dem Bestraften erhält.</p> <p>10) Einem Schüler, der sich nicht das Zutrauen seiner Lehrer erworben hat, wird, bis ihm dies gelingt, von dem Rector das zum Abgange nach der Akademie erforderliche <hi rendition="#aq">testimonium maturitatis et morum</hi> entweder verweigert, oder doch nur einseitig ertheilt.</p> <p>11) Ein Schüler, der von unsrer Lehranstalt verwiesen wird, erhält natürlich kein Zeugniß, um auf einer andern aufgenommen zu werden. Geht derselbe aber ab, um sich einer Strafe zu entziehen, so wird dem Vorsteher der Schule, zu welcher er sich wendet, von seinem Betragen Nachricht ertheilt.</p> </div> <div n="2"> <head>Von dem Examen und von andern Feyerlichkeiten.<lb/></head> <p>1) Es findet jährlich Ein öffentliches Hauptexamen, und zwar zu Ostern, Statt, zu welchem durch ein gedrucktes Programm eingeladen wird. Eine zweyte Prüfung fällt vor Michaelis ein, und wird in den Classen im Beyseyn sämmtlicher Lehrer vorgenommen.</p> <p>2) Bey dem zu Ostern zu haltenden Examen geschieht die durch die v. <hi rendition="#g">Dohmsche</hi> Stiftung fundirte Preisvertheilung. Das Thema der zu diesem Endzwecke zu arbeitenden Abhandlung wird jedes Jahr am 11ten December, dem Geburtstage des ehrwürdigen Stifters, von dem Rector aufgegeben. Diejenigen, denen nach dem Urtheile der Schulconferenz der Preis zuerkannt wird, sind verbunden, ihre Abhandlungen ganz oder stellenweis öffentlich vorzutragen. An diesem Examen werden gleichfalls selbstgearbeitete Vorträge gehalten von denen, die im Laufe des Jahres abzugehen gedenken.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [22/0022]
auch wol bewacht, wofür dieser eine von der Schulconferenz zu bestimmende Vergütung von dem Bestraften erhält.
10) Einem Schüler, der sich nicht das Zutrauen seiner Lehrer erworben hat, wird, bis ihm dies gelingt, von dem Rector das zum Abgange nach der Akademie erforderliche testimonium maturitatis et morum entweder verweigert, oder doch nur einseitig ertheilt.
11) Ein Schüler, der von unsrer Lehranstalt verwiesen wird, erhält natürlich kein Zeugniß, um auf einer andern aufgenommen zu werden. Geht derselbe aber ab, um sich einer Strafe zu entziehen, so wird dem Vorsteher der Schule, zu welcher er sich wendet, von seinem Betragen Nachricht ertheilt.
Von dem Examen und von andern Feyerlichkeiten.
1) Es findet jährlich Ein öffentliches Hauptexamen, und zwar zu Ostern, Statt, zu welchem durch ein gedrucktes Programm eingeladen wird. Eine zweyte Prüfung fällt vor Michaelis ein, und wird in den Classen im Beyseyn sämmtlicher Lehrer vorgenommen.
2) Bey dem zu Ostern zu haltenden Examen geschieht die durch die v. Dohmsche Stiftung fundirte Preisvertheilung. Das Thema der zu diesem Endzwecke zu arbeitenden Abhandlung wird jedes Jahr am 11ten December, dem Geburtstage des ehrwürdigen Stifters, von dem Rector aufgegeben. Diejenigen, denen nach dem Urtheile der Schulconferenz der Preis zuerkannt wird, sind verbunden, ihre Abhandlungen ganz oder stellenweis öffentlich vorzutragen. An diesem Examen werden gleichfalls selbstgearbeitete Vorträge gehalten von denen, die im Laufe des Jahres abzugehen gedenken.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-11-29T14:24:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-29T14:24:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat
(2012-11-29T14:24:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |