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Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 2. Wien, 1892.

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Japanische Häfen.
den Wogen des Meeres nach Hunderttausenden zählten, noch im
Jahre 1637 zu einer offenen Revolution kommen konnte, die das
Blutbad von Shimabara, den unglücklichen Ausgang der Empörung
der Christen gegen die Gewaltacte der Regierung nach sich zog.
Nach dreimonatlicher Belagerung der Festung Arima wurden die
Werke im Sturm genommen und der grösste Theil der aus Christen
bestehenden Besatzung niedergemetzelt, alle übrigen Christen aber, mit
Einschluss der nicht wehrhaften Männer, Frauen und Kinder wurden
von Papenberg, einer Insel am Eingange des Hafens von Nagasaki,
über die steilen Felsenwände ins Meer gestürzt und ertränkt.

Waren es nun thatsäche Unterstützungen, welche die Holländer
gelegentlich der Christenverfolgungen der Regierung leisteten, wie es
manche Aufschreibungen mit peinlicher Genauigkeit darstellen, oder
waren sonstige Bestrebungen derselben von besonderem Glücke be-
günstigt, so ist es doch Thatsache, dass während der geschilderten
Periode die Holländer die Einzigen waren, denen der Handel in Japan
gestattet blieb; alle übrigen Nationen, die Chinesen ausgenommen,
wurden ausgewiesen. Dass bei der deutlich vor Augen gerückten
Energie der japanischen Regierung, mit welcher sie ihre ertheilten
Befehle zu unterstützen sich niemals scheute, den übrigen Fremden der
Boden unter den Füssen brannte und sie sich nunmehr willig der
Ausweisung fügten, ist leicht begreiflich.

So ernst und gründlich auch die Ausrottung des Christenthums
betrieben worden war, fand die neue Lehre durch die vielfachen
Berührungen der Japaner mit Fremden, insbesondere gelegentlich der
von denselben unternommenen Seereisen, immer wieder neue Nahrung
und machte sich für die Regierung nur zu bald in unliebsamer Weise
bemerkbar. Halbe Massregeln waren niemals die Sache der japa-
nischen Machthaber; mit einer an Unglaublichkeit streifenden Energie
wurde nun die volle Absperrung des Landes gehandhabt. Jede
Schiffahrt ausserhalb der engsten territorialen Gewässer wurde völlig
unterdrückt, ein Verlassen des Landes seitens der Japaner absolut
verboten und bei Rückkehr nach längerer Zeit die Todesstrafe in An-
wendung gebracht; der Schiffbau wurde unter strengster Controle ge-
halten, die für grössere Seereisen geeigneten Fahrzeuge zerstört und
der Bau neuer nur in sehr bescheidenen Dimensionen zugelassen.

Die Japaner, welche bis dahin als tüchtige und gewandte See-
leute bekannt und durch ihre Raubzüge an mancher entfernten Küste
des asiatischen Continents gefürchtet waren, verschwanden in kür-
zester Zeit aus den Reihen der seefahrenden Völker; kein fremdes

Die Seehäfen des Weltverkehrs. II. Band. 44

Japanische Häfen.
den Wogen des Meeres nach Hunderttausenden zählten, noch im
Jahre 1637 zu einer offenen Revolution kommen konnte, die das
Blutbad von Shimabara, den unglücklichen Ausgang der Empörung
der Christen gegen die Gewaltacte der Regierung nach sich zog.
Nach dreimonatlicher Belagerung der Festung Arima wurden die
Werke im Sturm genommen und der grösste Theil der aus Christen
bestehenden Besatzung niedergemetzelt, alle übrigen Christen aber, mit
Einschluss der nicht wehrhaften Männer, Frauen und Kinder wurden
von Papenberg, einer Insel am Eingange des Hafens von Nagasaki,
über die steilen Felsenwände ins Meer gestürzt und ertränkt.

Waren es nun thatsäche Unterstützungen, welche die Holländer
gelegentlich der Christenverfolgungen der Regierung leisteten, wie es
manche Aufschreibungen mit peinlicher Genauigkeit darstellen, oder
waren sonstige Bestrebungen derselben von besonderem Glücke be-
günstigt, so ist es doch Thatsache, dass während der geschilderten
Periode die Holländer die Einzigen waren, denen der Handel in Japan
gestattet blieb; alle übrigen Nationen, die Chinesen ausgenommen,
wurden ausgewiesen. Dass bei der deutlich vor Augen gerückten
Energie der japanischen Regierung, mit welcher sie ihre ertheilten
Befehle zu unterstützen sich niemals scheute, den übrigen Fremden der
Boden unter den Füssen brannte und sie sich nunmehr willig der
Ausweisung fügten, ist leicht begreiflich.

So ernst und gründlich auch die Ausrottung des Christenthums
betrieben worden war, fand die neue Lehre durch die vielfachen
Berührungen der Japaner mit Fremden, insbesondere gelegentlich der
von denselben unternommenen Seereisen, immer wieder neue Nahrung
und machte sich für die Regierung nur zu bald in unliebsamer Weise
bemerkbar. Halbe Massregeln waren niemals die Sache der japa-
nischen Machthaber; mit einer an Unglaublichkeit streifenden Energie
wurde nun die volle Absperrung des Landes gehandhabt. Jede
Schiffahrt ausserhalb der engsten territorialen Gewässer wurde völlig
unterdrückt, ein Verlassen des Landes seitens der Japaner absolut
verboten und bei Rückkehr nach längerer Zeit die Todesstrafe in An-
wendung gebracht; der Schiffbau wurde unter strengster Controle ge-
halten, die für grössere Seereisen geeigneten Fahrzeuge zerstört und
der Bau neuer nur in sehr bescheidenen Dimensionen zugelassen.

Die Japaner, welche bis dahin als tüchtige und gewandte See-
leute bekannt und durch ihre Raubzüge an mancher entfernten Küste
des asiatischen Continents gefürchtet waren, verschwanden in kür-
zester Zeit aus den Reihen der seefahrenden Völker; kein fremdes

Die Seehäfen des Weltverkehrs. II. Band. 44
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[345/0361] Japanische Häfen. den Wogen des Meeres nach Hunderttausenden zählten, noch im Jahre 1637 zu einer offenen Revolution kommen konnte, die das Blutbad von Shimabara, den unglücklichen Ausgang der Empörung der Christen gegen die Gewaltacte der Regierung nach sich zog. Nach dreimonatlicher Belagerung der Festung Arima wurden die Werke im Sturm genommen und der grösste Theil der aus Christen bestehenden Besatzung niedergemetzelt, alle übrigen Christen aber, mit Einschluss der nicht wehrhaften Männer, Frauen und Kinder wurden von Papenberg, einer Insel am Eingange des Hafens von Nagasaki, über die steilen Felsenwände ins Meer gestürzt und ertränkt. Waren es nun thatsäche Unterstützungen, welche die Holländer gelegentlich der Christenverfolgungen der Regierung leisteten, wie es manche Aufschreibungen mit peinlicher Genauigkeit darstellen, oder waren sonstige Bestrebungen derselben von besonderem Glücke be- günstigt, so ist es doch Thatsache, dass während der geschilderten Periode die Holländer die Einzigen waren, denen der Handel in Japan gestattet blieb; alle übrigen Nationen, die Chinesen ausgenommen, wurden ausgewiesen. Dass bei der deutlich vor Augen gerückten Energie der japanischen Regierung, mit welcher sie ihre ertheilten Befehle zu unterstützen sich niemals scheute, den übrigen Fremden der Boden unter den Füssen brannte und sie sich nunmehr willig der Ausweisung fügten, ist leicht begreiflich. So ernst und gründlich auch die Ausrottung des Christenthums betrieben worden war, fand die neue Lehre durch die vielfachen Berührungen der Japaner mit Fremden, insbesondere gelegentlich der von denselben unternommenen Seereisen, immer wieder neue Nahrung und machte sich für die Regierung nur zu bald in unliebsamer Weise bemerkbar. Halbe Massregeln waren niemals die Sache der japa- nischen Machthaber; mit einer an Unglaublichkeit streifenden Energie wurde nun die volle Absperrung des Landes gehandhabt. Jede Schiffahrt ausserhalb der engsten territorialen Gewässer wurde völlig unterdrückt, ein Verlassen des Landes seitens der Japaner absolut verboten und bei Rückkehr nach längerer Zeit die Todesstrafe in An- wendung gebracht; der Schiffbau wurde unter strengster Controle ge- halten, die für grössere Seereisen geeigneten Fahrzeuge zerstört und der Bau neuer nur in sehr bescheidenen Dimensionen zugelassen. Die Japaner, welche bis dahin als tüchtige und gewandte See- leute bekannt und durch ihre Raubzüge an mancher entfernten Küste des asiatischen Continents gefürchtet waren, verschwanden in kür- zester Zeit aus den Reihen der seefahrenden Völker; kein fremdes Die Seehäfen des Weltverkehrs. II. Band. 44

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Zitationshilfe: Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 2. Wien, 1892, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lehnert_seehaefen02_1892/361>, abgerufen am 22.11.2024.