Steckenitz erbauen, aber schon 1158 kehrten sie an ihre alte Brandstätte zurück, die der Graf von Schauenburg seinem Herzoge abgetreten hatte. Wunderbar schnell erhob sich nun das neue welfische, das vierte Lübeck, von Heinrich dem Löwen gleich bei der Gründung mit Münzstätte und Zoll begabt und mit einer freien Verfassung ausgestattet, welche nur die Kaufleute als vollberechtigte Bürgerschaft erkannte und die gemeinheitliche Verwaltung und Polizei einem Stadtrath übertrug. Bald eigneten sich die Bürger auch die richterliche Gewalt des herzoglichen Vogtes bei und bildeten auf Grundlage des "Soester Rechtes" das "lübische Recht" aus, dessen Einfluss sich sittigend über alle Ostseeländer erstreckte.
Der weitaussehende Welfe verlegte 1163 den Sitz des Bischofs von Eutin nach Lübeck und förderte mit Umsicht und Vorliebe auch die Handelsverbin- dungen seines Lübeck, daher bewahrte die Stadt dem milden Fürsten die Treue, als er von Friedrich Barbarossa in Acht und Bann gethan wurde.
Der Kaiser bestätigte trotzdem noch 1180 ihre Freiheiten und Rechte und gab seinen "treuen Bürgern" im Herbste 1188 fast reichsstädtische Privilegien, Freiheit von Zoll und allen Handelsabgaben im Herzogthume Sachsen. Doch musste die Stadt noch vierzigjährige Kämpfe mit den angrenzenden Landes- herren bestehen, bis ihre Freiheit gesichert war.
Die Zertrümmerung des sächsischen Herzogthums seit dem Sturze Heinrich des Löwen zerstörte die öffentliche Ordnung in dem weiten Gebiete zwischen Rhein und Ostsee. Die Bauern und Insassen binnenländischer Städte wanderten in Schaaren nach den fernsten baltischen Gestaden aus, um dem Drucke und den Fehden der kleineren Landgebieter zu entgehen und gründeten deutsche Städte in slavischen Landen; das Bürgerthum der Städte musste seine erlangten Rechte gegen die landesherrliche Gewalt vertheidigen, seine Wohlfahrt, die Sicherheit seiner Handelsstrassen zu Lande und zur See einzeln oder im Bunde mit Nach- bargemeinden schützen, selbständig mit auswärtigen Gewalten Handelsverträge schliessen. Auf diesem Boden erwuchs der Städtebund der "Hansa" als Ausdruck der Nothwehr.
Ohne Schutz des Reiches, auf eigene Tüchtigkeit angewiesen, mussten sich die zahlreichen deutschen Städte, welche seit dem Ende des XII. Jahr- hunderts an den südlichen Gestaden der Ostsee auf slavischem Boden entstanden waren, selber helfen gegen die Angriffe der Wenden und Dänen. Ganz allmälig schlossen sich diese Sitze deutscher Cultur, ferner das livländische Riga, die ge- treueste Tochter Bremens, und das uralte Handelscentrum Wisby auf Gothland unter der Führung von Lübeck an einander. Die Osterlinge verbanden sich mit den Städten des Hinterlandes, mit den rheinischen Handelsplätzen und den Wester- lingen Flanderns, erklärten alle See- und Strassenräuber für friedlos, vogelfrei und in allen Kaufstädten verhaftet, ihre Hehler und Helfer mit dem Banne der lübischen Gemeinwesen bedroht, sie säuberten auf gemeinsame Kosten durch Reisige die Landstrassen, "die gemeine deutsche Hansa" schloss Verträge mit auswärtigen Mächten, besass in Nowgorod, am Wolchow, in Wisby auf Gothland, in Falsterbo in Schonen, dem Hauptsitze des damaligen Häringfanges, im norwegi- schen Bergen, in Brügge und in London ihre Kaufhöfe mit strengen Satzungen, kleine Staaten im fremden Staatsgebiete, und vermittelte durch sie den Handel der Ostseeküsten Dänemarks, Schwedens und Norwegens. Durch meist glückliche Kriege und durch Handelssperre wusste die Hansa alle selbständigen Regungen
Der atlantische Ocean.
Steckenitz erbauen, aber schon 1158 kehrten sie an ihre alte Brandstätte zurück, die der Graf von Schauenburg seinem Herzoge abgetreten hatte. Wunderbar schnell erhob sich nun das neue welfische, das vierte Lübeck, von Heinrich dem Löwen gleich bei der Gründung mit Münzstätte und Zoll begabt und mit einer freien Verfassung ausgestattet, welche nur die Kaufleute als vollberechtigte Bürgerschaft erkannte und die gemeinheitliche Verwaltung und Polizei einem Stadtrath übertrug. Bald eigneten sich die Bürger auch die richterliche Gewalt des herzoglichen Vogtes bei und bildeten auf Grundlage des „Soester Rechtes“ das „lübische Recht“ aus, dessen Einfluss sich sittigend über alle Ostseeländer erstreckte.
Der weitaussehende Welfe verlegte 1163 den Sitz des Bischofs von Eutin nach Lübeck und förderte mit Umsicht und Vorliebe auch die Handelsverbin- dungen seines Lübeck, daher bewahrte die Stadt dem milden Fürsten die Treue, als er von Friedrich Barbarossa in Acht und Bann gethan wurde.
Der Kaiser bestätigte trotzdem noch 1180 ihre Freiheiten und Rechte und gab seinen „treuen Bürgern“ im Herbste 1188 fast reichsstädtische Privilegien, Freiheit von Zoll und allen Handelsabgaben im Herzogthume Sachsen. Doch musste die Stadt noch vierzigjährige Kämpfe mit den angrenzenden Landes- herren bestehen, bis ihre Freiheit gesichert war.
Die Zertrümmerung des sächsischen Herzogthums seit dem Sturze Heinrich des Löwen zerstörte die öffentliche Ordnung in dem weiten Gebiete zwischen Rhein und Ostsee. Die Bauern und Insassen binnenländischer Städte wanderten in Schaaren nach den fernsten baltischen Gestaden aus, um dem Drucke und den Fehden der kleineren Landgebieter zu entgehen und gründeten deutsche Städte in slavischen Landen; das Bürgerthum der Städte musste seine erlangten Rechte gegen die landesherrliche Gewalt vertheidigen, seine Wohlfahrt, die Sicherheit seiner Handelsstrassen zu Lande und zur See einzeln oder im Bunde mit Nach- bargemeinden schützen, selbständig mit auswärtigen Gewalten Handelsverträge schliessen. Auf diesem Boden erwuchs der Städtebund der „Hansa“ als Ausdruck der Nothwehr.
Ohne Schutz des Reiches, auf eigene Tüchtigkeit angewiesen, mussten sich die zahlreichen deutschen Städte, welche seit dem Ende des XII. Jahr- hunderts an den südlichen Gestaden der Ostsee auf slavischem Boden entstanden waren, selber helfen gegen die Angriffe der Wenden und Dänen. Ganz allmälig schlossen sich diese Sitze deutscher Cultur, ferner das livländische Riga, die ge- treueste Tochter Bremens, und das uralte Handelscentrum Wisby auf Gothland unter der Führung von Lübeck an einander. Die Osterlinge verbanden sich mit den Städten des Hinterlandes, mit den rheinischen Handelsplätzen und den Wester- lingen Flanderns, erklärten alle See- und Strassenräuber für friedlos, vogelfrei und in allen Kaufstädten verhaftet, ihre Hehler und Helfer mit dem Banne der lübischen Gemeinwesen bedroht, sie säuberten auf gemeinsame Kosten durch Reisige die Landstrassen, „die gemeine deutsche Hansa“ schloss Verträge mit auswärtigen Mächten, besass in Nowgorod, am Wolchow, in Wisby auf Gothland, in Falsterbo in Schonen, dem Hauptsitze des damaligen Häringfanges, im norwegi- schen Bergen, in Brügge und in London ihre Kaufhöfe mit strengen Satzungen, kleine Staaten im fremden Staatsgebiete, und vermittelte durch sie den Handel der Ostseeküsten Dänemarks, Schwedens und Norwegens. Durch meist glückliche Kriege und durch Handelssperre wusste die Hansa alle selbständigen Regungen
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[802/0822]
Der atlantische Ocean.
Steckenitz erbauen, aber schon 1158 kehrten sie an ihre alte Brandstätte
zurück, die der Graf von Schauenburg seinem Herzoge abgetreten hatte. Wunderbar
schnell erhob sich nun das neue welfische, das vierte Lübeck, von Heinrich dem
Löwen gleich bei der Gründung mit Münzstätte und Zoll begabt und mit einer
freien Verfassung ausgestattet, welche nur die Kaufleute als vollberechtigte
Bürgerschaft erkannte und die gemeinheitliche Verwaltung und Polizei einem
Stadtrath übertrug. Bald eigneten sich die Bürger auch die richterliche Gewalt
des herzoglichen Vogtes bei und bildeten auf Grundlage des „Soester Rechtes“
das „lübische Recht“ aus, dessen Einfluss sich sittigend über alle Ostseeländer
erstreckte.
Der weitaussehende Welfe verlegte 1163 den Sitz des Bischofs von Eutin
nach Lübeck und förderte mit Umsicht und Vorliebe auch die Handelsverbin-
dungen seines Lübeck, daher bewahrte die Stadt dem milden Fürsten die Treue,
als er von Friedrich Barbarossa in Acht und Bann gethan wurde.
Der Kaiser bestätigte trotzdem noch 1180 ihre Freiheiten und Rechte und
gab seinen „treuen Bürgern“ im Herbste 1188 fast reichsstädtische Privilegien,
Freiheit von Zoll und allen Handelsabgaben im Herzogthume Sachsen. Doch
musste die Stadt noch vierzigjährige Kämpfe mit den angrenzenden Landes-
herren bestehen, bis ihre Freiheit gesichert war.
Die Zertrümmerung des sächsischen Herzogthums seit dem Sturze Heinrich
des Löwen zerstörte die öffentliche Ordnung in dem weiten Gebiete zwischen
Rhein und Ostsee. Die Bauern und Insassen binnenländischer Städte wanderten
in Schaaren nach den fernsten baltischen Gestaden aus, um dem Drucke und den
Fehden der kleineren Landgebieter zu entgehen und gründeten deutsche Städte
in slavischen Landen; das Bürgerthum der Städte musste seine erlangten Rechte
gegen die landesherrliche Gewalt vertheidigen, seine Wohlfahrt, die Sicherheit
seiner Handelsstrassen zu Lande und zur See einzeln oder im Bunde mit Nach-
bargemeinden schützen, selbständig mit auswärtigen Gewalten Handelsverträge
schliessen. Auf diesem Boden erwuchs der Städtebund der „Hansa“ als Ausdruck
der Nothwehr.
Ohne Schutz des Reiches, auf eigene Tüchtigkeit angewiesen, mussten
sich die zahlreichen deutschen Städte, welche seit dem Ende des XII. Jahr-
hunderts an den südlichen Gestaden der Ostsee auf slavischem Boden entstanden
waren, selber helfen gegen die Angriffe der Wenden und Dänen. Ganz allmälig
schlossen sich diese Sitze deutscher Cultur, ferner das livländische Riga, die ge-
treueste Tochter Bremens, und das uralte Handelscentrum Wisby auf Gothland
unter der Führung von Lübeck an einander. Die Osterlinge verbanden sich mit den
Städten des Hinterlandes, mit den rheinischen Handelsplätzen und den Wester-
lingen Flanderns, erklärten alle See- und Strassenräuber für friedlos, vogelfrei
und in allen Kaufstädten verhaftet, ihre Hehler und Helfer mit dem Banne der
lübischen Gemeinwesen bedroht, sie säuberten auf gemeinsame Kosten durch
Reisige die Landstrassen, „die gemeine deutsche Hansa“ schloss Verträge mit
auswärtigen Mächten, besass in Nowgorod, am Wolchow, in Wisby auf Gothland, in
Falsterbo in Schonen, dem Hauptsitze des damaligen Häringfanges, im norwegi-
schen Bergen, in Brügge und in London ihre Kaufhöfe mit strengen Satzungen,
kleine Staaten im fremden Staatsgebiete, und vermittelte durch sie den Handel
der Ostseeküsten Dänemarks, Schwedens und Norwegens. Durch meist glückliche
Kriege und durch Handelssperre wusste die Hansa alle selbständigen Regungen
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Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 1. Wien, 1891, S. 802. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lehnert_seehaefen01_1891/822>, abgerufen am 23.11.2024.
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