Wie schon erwähnt, wird Bauholz aus der Bukowina zugeführt, Kohlen bringt England auf nationalen Schiffen (1888 744.245 q), auch Oesterreich ist mit einer kleinen Einfuhr betheiligt; endlich Mineralöl aus dem russischen Kaukasien. Bemerkenswerth ist endlich die steigende Einfuhr von Maschinen, speciell von Ackerbaumaschinen; 1888 wurden in Galatz die Vorräthe erschöpft. In dieser Thatsache liegt eine Bürgschaft für die zunehmende Entwicklung des Ackerbau- staates Rumäniens, das trotz aller Veranstaltungen seiner Regierungen es zu einer nennenswerthen Industrie kaum jemals bringen wird. Denn der Rumäne ist zum Fabriksarbeiter durchaus ungeeignet, dagegen verdient die Hausindustrie der Rumänen vielfach Anerkennung. Leider geht sie mit der fortschreitenden Ent- wicklung der Communicationsmittel durch die Fabriksindustrie zugrunde.
Die Träger der Industrie sind in Rumänien aus der Fremde eingewanderte Arbeiter, Rumänien müsste daher zunächst die Einwanderung fördern, wenn es aus seinem Industriegesetze vom 24. Mai 1887 ausreichenden Gewinn ziehen soll. Dann erst kann Rumänien darauf rechnen, die grossartige Einfuhr, welche meist Industrieartikel umfasst, herabzumindern und zu einer activen Handelsbilanz zu ge- langen. Denn in dem günstigen Erntejahre 1887 führte Rumänien für 265·5 Mil- lionen Lei Waaren aus, für 314·7 Millionen Lei ein. Das Motiv des vielbesprochenen Industriegesetzes Rumäniens, das seitdem auch in anderen Ländern Nachahmung gefunden hat, ist, das Land durch Unterstützung der bestehenden und Schaffung neuer Industrien soviel wie möglich vom Auslande unabhängig zu machen.
Bei 50 Unternehmungen wurden auf Grundlage dieses Gesetzes geschaffen, manche sind aber seitdem wieder eingegangen, viele haben aus dem oben ange- gebenen Grunde trotz der grossartigen Unterstützungen, welche ihnen das Gesetz gewährt, nicht die Entwicklung genommen, welche man gehofft hatte; sie sind eben nur schwer im Stande, auf die Dauer der billigen und regen ausländischen Concurrenz zu widerstehen.
Die grosse Menge des rumänischen Volkes hat wenig Bedürfnisse, sie ver- braucht daher nur gewöhnliche Erzeugnisse.
Gerade diese Artikel wurden aus Oesterreich-Ungarn geliefert, und daher ist das Industriegesetz ebenso wie der autonome Zolltarif in erster Linie gegen Oesterreich-Ungarn gerichtet, und wenn auch in der Nähe der Grenze dieses Staates seine Artikel bis auf Zucker noch den grösseren Theil des Marktes ver- sorgen, so sind schon zahlreiche Besitzer kleinerer industriellen Unternehmungen, zumal aus Siebenbürgen, nach Rumänien übersiedelt, um nicht erwerbslos zu werden.
Auch in Galatz ist eine Localindustrie für feinere Schuhwaaren und Herren- kleider entstanden, welche immer mehr Ausdehnung gewinnt und die Einfuhr aus Oesterreich-Ungarn entbehrlich macht. Sie wird zum grössten Theile von Staatsan- gehörigen Oesterreich-Ungarns betrieben.
Von Fabriken bestehen ausser der schon genannten Unternehmung für Holzindustrie die "Erste rumänische Seifen- und Kerzenfabrik (Konzelmann)", die ebenfalls das Privilegium der steuerfreien Einfuhr der zu ihrem Betriebe be- nöthigten Rohmaterialien geniesst. Ihre ordinäre Seife hat das Product von Kreta fast gänzlich verdrängt; sie concurrirt in Stearinkerzen mit Erfolg gegen Belgien und Holland.
Ferner bestehen vier Dampfmühlen, die zwei grösseren waren 1888 nicht im Betrieb, die zwei kleineren können sich nur mit Mühe der Concurrenz des Mehles aus Botuschan erwehren, wo man in der Moldau das feinste Mehl erzeugt.
Die Donauhäfen.
Wie schon erwähnt, wird Bauholz aus der Bukowina zugeführt, Kohlen bringt England auf nationalen Schiffen (1888 744.245 q), auch Oesterreich ist mit einer kleinen Einfuhr betheiligt; endlich Mineralöl aus dem russischen Kaukasien. Bemerkenswerth ist endlich die steigende Einfuhr von Maschinen, speciell von Ackerbaumaschinen; 1888 wurden in Galatz die Vorräthe erschöpft. In dieser Thatsache liegt eine Bürgschaft für die zunehmende Entwicklung des Ackerbau- staates Rumäniens, das trotz aller Veranstaltungen seiner Regierungen es zu einer nennenswerthen Industrie kaum jemals bringen wird. Denn der Rumäne ist zum Fabriksarbeiter durchaus ungeeignet, dagegen verdient die Hausindustrie der Rumänen vielfach Anerkennung. Leider geht sie mit der fortschreitenden Ent- wicklung der Communicationsmittel durch die Fabriksindustrie zugrunde.
Die Träger der Industrie sind in Rumänien aus der Fremde eingewanderte Arbeiter, Rumänien müsste daher zunächst die Einwanderung fördern, wenn es aus seinem Industriegesetze vom 24. Mai 1887 ausreichenden Gewinn ziehen soll. Dann erst kann Rumänien darauf rechnen, die grossartige Einfuhr, welche meist Industrieartikel umfasst, herabzumindern und zu einer activen Handelsbilanz zu ge- langen. Denn in dem günstigen Erntejahre 1887 führte Rumänien für 265·5 Mil- lionen Leï Waaren aus, für 314·7 Millionen Leï ein. Das Motiv des vielbesprochenen Industriegesetzes Rumäniens, das seitdem auch in anderen Ländern Nachahmung gefunden hat, ist, das Land durch Unterstützung der bestehenden und Schaffung neuer Industrien soviel wie möglich vom Auslande unabhängig zu machen.
Bei 50 Unternehmungen wurden auf Grundlage dieses Gesetzes geschaffen, manche sind aber seitdem wieder eingegangen, viele haben aus dem oben ange- gebenen Grunde trotz der grossartigen Unterstützungen, welche ihnen das Gesetz gewährt, nicht die Entwicklung genommen, welche man gehofft hatte; sie sind eben nur schwer im Stande, auf die Dauer der billigen und regen ausländischen Concurrenz zu widerstehen.
Die grosse Menge des rumänischen Volkes hat wenig Bedürfnisse, sie ver- braucht daher nur gewöhnliche Erzeugnisse.
Gerade diese Artikel wurden aus Oesterreich-Ungarn geliefert, und daher ist das Industriegesetz ebenso wie der autonome Zolltarif in erster Linie gegen Oesterreich-Ungarn gerichtet, und wenn auch in der Nähe der Grenze dieses Staates seine Artikel bis auf Zucker noch den grösseren Theil des Marktes ver- sorgen, so sind schon zahlreiche Besitzer kleinerer industriellen Unternehmungen, zumal aus Siebenbürgen, nach Rumänien übersiedelt, um nicht erwerbslos zu werden.
Auch in Galatz ist eine Localindustrie für feinere Schuhwaaren und Herren- kleider entstanden, welche immer mehr Ausdehnung gewinnt und die Einfuhr aus Oesterreich-Ungarn entbehrlich macht. Sie wird zum grössten Theile von Staatsan- gehörigen Oesterreich-Ungarns betrieben.
Von Fabriken bestehen ausser der schon genannten Unternehmung für Holzindustrie die „Erste rumänische Seifen- und Kerzenfabrik (Konzelmann)“, die ebenfalls das Privilegium der steuerfreien Einfuhr der zu ihrem Betriebe be- nöthigten Rohmaterialien geniesst. Ihre ordinäre Seife hat das Product von Kreta fast gänzlich verdrängt; sie concurrirt in Stearinkerzen mit Erfolg gegen Belgien und Holland.
Ferner bestehen vier Dampfmühlen, die zwei grösseren waren 1888 nicht im Betrieb, die zwei kleineren können sich nur mit Mühe der Concurrenz des Mehles aus Botuschan erwehren, wo man in der Moldau das feinste Mehl erzeugt.
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Die Donauhäfen.
Wie schon erwähnt, wird Bauholz aus der Bukowina zugeführt, Kohlen
bringt England auf nationalen Schiffen (1888 744.245 q), auch Oesterreich ist mit
einer kleinen Einfuhr betheiligt; endlich Mineralöl aus dem russischen Kaukasien.
Bemerkenswerth ist endlich die steigende Einfuhr von Maschinen, speciell von
Ackerbaumaschinen; 1888 wurden in Galatz die Vorräthe erschöpft. In dieser
Thatsache liegt eine Bürgschaft für die zunehmende Entwicklung des Ackerbau-
staates Rumäniens, das trotz aller Veranstaltungen seiner Regierungen es zu einer
nennenswerthen Industrie kaum jemals bringen wird. Denn der Rumäne ist zum
Fabriksarbeiter durchaus ungeeignet, dagegen verdient die Hausindustrie der
Rumänen vielfach Anerkennung. Leider geht sie mit der fortschreitenden Ent-
wicklung der Communicationsmittel durch die Fabriksindustrie zugrunde.
Die Träger der Industrie sind in Rumänien aus der Fremde eingewanderte
Arbeiter, Rumänien müsste daher zunächst die Einwanderung fördern, wenn es
aus seinem Industriegesetze vom 24. Mai 1887 ausreichenden Gewinn ziehen soll.
Dann erst kann Rumänien darauf rechnen, die grossartige Einfuhr, welche meist
Industrieartikel umfasst, herabzumindern und zu einer activen Handelsbilanz zu ge-
langen. Denn in dem günstigen Erntejahre 1887 führte Rumänien für 265·5 Mil-
lionen Leï Waaren aus, für 314·7 Millionen Leï ein. Das Motiv des vielbesprochenen
Industriegesetzes Rumäniens, das seitdem auch in anderen Ländern Nachahmung
gefunden hat, ist, das Land durch Unterstützung der bestehenden und Schaffung
neuer Industrien soviel wie möglich vom Auslande unabhängig zu machen.
Bei 50 Unternehmungen wurden auf Grundlage dieses Gesetzes geschaffen,
manche sind aber seitdem wieder eingegangen, viele haben aus dem oben ange-
gebenen Grunde trotz der grossartigen Unterstützungen, welche ihnen das Gesetz
gewährt, nicht die Entwicklung genommen, welche man gehofft hatte; sie sind
eben nur schwer im Stande, auf die Dauer der billigen und regen ausländischen
Concurrenz zu widerstehen.
Die grosse Menge des rumänischen Volkes hat wenig Bedürfnisse, sie ver-
braucht daher nur gewöhnliche Erzeugnisse.
Gerade diese Artikel wurden aus Oesterreich-Ungarn geliefert, und daher
ist das Industriegesetz ebenso wie der autonome Zolltarif in erster Linie gegen
Oesterreich-Ungarn gerichtet, und wenn auch in der Nähe der Grenze dieses
Staates seine Artikel bis auf Zucker noch den grösseren Theil des Marktes ver-
sorgen, so sind schon zahlreiche Besitzer kleinerer industriellen Unternehmungen,
zumal aus Siebenbürgen, nach Rumänien übersiedelt, um nicht erwerbslos zu werden.
Auch in Galatz ist eine Localindustrie für feinere Schuhwaaren und Herren-
kleider entstanden, welche immer mehr Ausdehnung gewinnt und die Einfuhr aus
Oesterreich-Ungarn entbehrlich macht. Sie wird zum grössten Theile von Staatsan-
gehörigen Oesterreich-Ungarns betrieben.
Von Fabriken bestehen ausser der schon genannten Unternehmung für
Holzindustrie die „Erste rumänische Seifen- und Kerzenfabrik (Konzelmann)“,
die ebenfalls das Privilegium der steuerfreien Einfuhr der zu ihrem Betriebe be-
nöthigten Rohmaterialien geniesst. Ihre ordinäre Seife hat das Product von Kreta
fast gänzlich verdrängt; sie concurrirt in Stearinkerzen mit Erfolg gegen Belgien
und Holland.
Ferner bestehen vier Dampfmühlen, die zwei grösseren waren 1888 nicht im
Betrieb, die zwei kleineren können sich nur mit Mühe der Concurrenz des Mehles
aus Botuschan erwehren, wo man in der Moldau das feinste Mehl erzeugt.
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Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 1. Wien, 1891, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lehnert_seehaefen01_1891/179>, abgerufen am 25.11.2024.
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