Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918.fortgeschrittene Schattierungen, ohne die grundsätz- Denn im Gegensatz zu der Entwicklung in ver- fortgeschrittene Schattierungen, ohne die grundsätz- Denn im Gegensatz zu der Entwicklung in ver- <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0046" n="46"/> fortgeschrittene Schattierungen, ohne die grundsätz-<lb/> liche Haltung der Parteien zu ändern. Allenfalls prä-<lb/> zisierte die Fortschrittliche Volkspartei etwas ge-<lb/> nauer, warum sie trotz grundsätzlicher Sympathie<lb/> für das Frauenstimmrecht auch dieses Mal die Frage<lb/> vertagen wolle. Die Wahlrechtskommission besteht<lb/> aus 12 Konservativen, 8 Zentrum, 4 Freikonservati-<lb/> ven, 6 Nationalliberalen, 3 Fortschrittlern, 1 Sozial-<lb/> demokraten und 1 Polen. Das Schicksal der Wahl-<lb/> rechtsvorlage, auch bezüglich der Erfüllung des all-<lb/> gemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahl-<lb/> rechts, ist noch unentschieden. Mit Bezug auf das<lb/> Frauenwahlrecht dürften die Aussichten sich nicht<lb/> erheblich günstiger gestalten, als es nach den Ver-<lb/> handlungen im Verfassungsausschuß des Reichstags<lb/> und im Plenum des Abgeordnetenhauses voraus-<lb/> zusehen ist. Diese Erfahrungen werden die Stimm-<lb/> rechtlerinnen nur veranlassen, ihre ganze Kraft darauf<lb/> zu konzentrieren, den Vorläufer des parlamentarischen<lb/> Wahlrechts, das Frauenwahlrecht in der Gemeinde, in<lb/> absehbarer Zeit durchzuführen. Der gegebene Zeit-<lb/> punkt hierfür dürfte allerdings bei Gelegenheit der<lb/> Reform der Städteordnungen gekommen sein. Bis da-<lb/> hin werden die Frauen sich auf ihre zukünftigen<lb/> kommunalen Pflichten auch weiterhin durch intensive<lb/> theoretische Schulung, durch gesteigerte freiwillige<lb/> ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde und durch<lb/> fortgesetzte Einwirkung auf die maßgebenden Re-<lb/> gierungskreise und die Parteien vorbereiten, um letz-<lb/> tere zu überzeugen, daß die Reform des Gemeinde-<lb/> wahlrechts in den einzelnen Bundesstaaten nur unter<lb/> voller Einbeziehung der Frauen erfolgen kann.</p><lb/> <p>Denn im Gegensatz zu der Entwicklung in ver-<lb/> schiedenen Staaten des Auslandes wird in Deutsch-<lb/> land die Einführung des Gemeindewahlrechts der<lb/> Frau der des parlamentarischen Frauenwahlrechts vor-<lb/>   </p> </body> </text> </TEI> [46/0046]
fortgeschrittene Schattierungen, ohne die grundsätz-
liche Haltung der Parteien zu ändern. Allenfalls prä-
zisierte die Fortschrittliche Volkspartei etwas ge-
nauer, warum sie trotz grundsätzlicher Sympathie
für das Frauenstimmrecht auch dieses Mal die Frage
vertagen wolle. Die Wahlrechtskommission besteht
aus 12 Konservativen, 8 Zentrum, 4 Freikonservati-
ven, 6 Nationalliberalen, 3 Fortschrittlern, 1 Sozial-
demokraten und 1 Polen. Das Schicksal der Wahl-
rechtsvorlage, auch bezüglich der Erfüllung des all-
gemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahl-
rechts, ist noch unentschieden. Mit Bezug auf das
Frauenwahlrecht dürften die Aussichten sich nicht
erheblich günstiger gestalten, als es nach den Ver-
handlungen im Verfassungsausschuß des Reichstags
und im Plenum des Abgeordnetenhauses voraus-
zusehen ist. Diese Erfahrungen werden die Stimm-
rechtlerinnen nur veranlassen, ihre ganze Kraft darauf
zu konzentrieren, den Vorläufer des parlamentarischen
Wahlrechts, das Frauenwahlrecht in der Gemeinde, in
absehbarer Zeit durchzuführen. Der gegebene Zeit-
punkt hierfür dürfte allerdings bei Gelegenheit der
Reform der Städteordnungen gekommen sein. Bis da-
hin werden die Frauen sich auf ihre zukünftigen
kommunalen Pflichten auch weiterhin durch intensive
theoretische Schulung, durch gesteigerte freiwillige
ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde und durch
fortgesetzte Einwirkung auf die maßgebenden Re-
gierungskreise und die Parteien vorbereiten, um letz-
tere zu überzeugen, daß die Reform des Gemeinde-
wahlrechts in den einzelnen Bundesstaaten nur unter
voller Einbeziehung der Frauen erfolgen kann.
Denn im Gegensatz zu der Entwicklung in ver-
schiedenen Staaten des Auslandes wird in Deutsch-
land die Einführung des Gemeindewahlrechts der
Frau der des parlamentarischen Frauenwahlrechts vor-
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(2015-06-26T14:08:50Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
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