Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918.
zona, Kansas, Nevada, Montana, Ore-
zona, Kansas, Nevada, Montana, Ore- <TEI> <text> <body> <p><hi rendition="#g"><pb facs="#f0027" n="27"/> zona, Kansas, Nevada, Montana, Ore-<lb/> gon</hi> und das Territorium <hi rendition="#g">Alaska</hi>. Diese Staaten<lb/> haben auch kommunales Wahlrecht und lassen Frauen<lb/> zu öffentlichen Aemtern zu. Stimmrecht zur Präsi-<lb/> dentenwahl haben bisher <hi rendition="#g">Illinois</hi> und seit 1917<lb/><hi rendition="#g">North Dakota, Indiana, Ohio, Michi-<lb/> gan, Nebraska, Rhode Island</hi>. In <hi rendition="#g">Ar-<lb/> kansas</hi> erlangten die Frauen 1917 das Stimmrecht<lb/> zu den Urwahlen. Auch wenn man die Erfahrung<lb/> des Auslandes nicht vollständig verallgemeinern will,<lb/> ist es doch maßgebend, zu hören, wie die Männer<lb/> in den Staaten urteilen, wo das Frauenstimmrecht<lb/> am längsten eingeführt ist, und wohin sich das poli-<lb/> tische Interesse der Frauen hauptsächlich wendet.<lb/> Resolutionen des Parlaments in Wyoming besagen:<lb/> „Daß der Besitz und die Ausübung des Stimmrechts<lb/> durch die Frauen von Wyoming im Laufe des letzten<lb/> Vierteljahrhunderts keine üblen Folgen nach sich<lb/> gezogen hat und in vieler Hinsicht Gutes gewirkt<lb/> hat; daß das Frauenstimmrecht wesentlich dazu bei-<lb/> getragen hat, Verbrechen, Pauperismus und Laster<lb/> aus diesem Staat zu verbannen, und dies ohne irgend-<lb/> welche Strenge oder drückende Gesetzgebung; daß<lb/> es friedliche und geordnete Wahlen, eine gute Re-<lb/> gierung und einen bemerkenswerten Grad von Kultur<lb/> und Ordnung im öffentlichen Leben herbeigeführt<lb/> hat, und daß wir mit Stolz auf die Tatsachen hin-<lb/> weisen können, daß nach 25 Jahren Frauenstimm-<lb/> rechts kein einziger Distrikt von Wyoming ein Ar-<lb/> menhaus besitzt; daß unsere Gefängnisse beinahe<lb/> leer sind, und Verbrechen, mit Ausnahme derer, die<lb/> von Fremden begangen sind, bei uns fast unbekannt<lb/> sind. Im Hinblick auf das Ergebnis unserer Er-<lb/> fahrung möchten wir es daher jedem zivilisierten<lb/> Land der Erde dringend empfehlen, seinen Frauen<lb/> unverzüglich das Stimmrecht zu gewähren.‟ Und<lb/>   </p> </body> </text> </TEI> [27/0027]
zona, Kansas, Nevada, Montana, Ore-
gon und das Territorium Alaska. Diese Staaten
haben auch kommunales Wahlrecht und lassen Frauen
zu öffentlichen Aemtern zu. Stimmrecht zur Präsi-
dentenwahl haben bisher Illinois und seit 1917
North Dakota, Indiana, Ohio, Michi-
gan, Nebraska, Rhode Island. In Ar-
kansas erlangten die Frauen 1917 das Stimmrecht
zu den Urwahlen. Auch wenn man die Erfahrung
des Auslandes nicht vollständig verallgemeinern will,
ist es doch maßgebend, zu hören, wie die Männer
in den Staaten urteilen, wo das Frauenstimmrecht
am längsten eingeführt ist, und wohin sich das poli-
tische Interesse der Frauen hauptsächlich wendet.
Resolutionen des Parlaments in Wyoming besagen:
„Daß der Besitz und die Ausübung des Stimmrechts
durch die Frauen von Wyoming im Laufe des letzten
Vierteljahrhunderts keine üblen Folgen nach sich
gezogen hat und in vieler Hinsicht Gutes gewirkt
hat; daß das Frauenstimmrecht wesentlich dazu bei-
getragen hat, Verbrechen, Pauperismus und Laster
aus diesem Staat zu verbannen, und dies ohne irgend-
welche Strenge oder drückende Gesetzgebung; daß
es friedliche und geordnete Wahlen, eine gute Re-
gierung und einen bemerkenswerten Grad von Kultur
und Ordnung im öffentlichen Leben herbeigeführt
hat, und daß wir mit Stolz auf die Tatsachen hin-
weisen können, daß nach 25 Jahren Frauenstimm-
rechts kein einziger Distrikt von Wyoming ein Ar-
menhaus besitzt; daß unsere Gefängnisse beinahe
leer sind, und Verbrechen, mit Ausnahme derer, die
von Fremden begangen sind, bei uns fast unbekannt
sind. Im Hinblick auf das Ergebnis unserer Er-
fahrung möchten wir es daher jedem zivilisierten
Land der Erde dringend empfehlen, seinen Frauen
unverzüglich das Stimmrecht zu gewähren.‟ Und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2015-06-26T14:08:50Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-06-26T14:08:50Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |