das Schüren nicht erschwert werde, und beträgt gewöhnlich 0.9--0.95 m, muss übrigens theilweise auch von der Form des Herdes abhängig sein.
Aus der Rostfläche und der Rostbreite ergiebt sich die Länge des Rostes (in der Richtung der Roststäbe) von selbst.
Die Tiefe des Rostes unter der Oberkante der Feuer- brücke beträgt gewöhnlich 0.35--0.50 m, für grobstückige Brennstoffe und gaarfrischendes Roheisen mehr, für dichtliegende Brennstoffe und rohfrischendes Eisen weniger.
Die Herdabmessungen müssen abhängig sein theils von der Grösse des Einsatzes, theils von der Beschaffenheit des zu verfrischenden Roheisens, theils auch von der Beschaffenheit des Brennstoffes. Es kommt hier in Betracht, dass eine grosse Herdfläche, auf der das Metall in dünner Schicht ausgebreitet ist, zwar eine günstigere Aus- nutzung der Wärme ermöglicht, dagegen das gleichmässige Durch- arbeiten erschwert. Insbesondere ist eine grosse Länge in dieser Be- ziehung nachtheilig. Puddelöfen für 220--250 kg Einsatz pflegt man Herdlängen (im Innern des Legeeisens gemessen) von nicht über 1.8 m bei langflammigen Brennstoffen, häufiger von 1.5--1.7 m zu geben, während die Breite des Herdes von der Einsatzthür bis nach der Rück- wand gemessen gewöhnlich 1.3--1.4 m beträgt, so dass das Verhältniss der grössten Breite zur Herdlänge annähernd gleich 0.8 ist. Bei Doppel- puddelöfen geht man mit der Länge bis auf 2 m und mit der Breite ebenso weit. Die Länge der Feuerbrücke, welche den Herd auf der einen Seite begrenzt, ist gleich der Breite des Rostes (0.9--0.95 m), die Länge der Fuchsbrücke gewöhnlich 0.4--0.6 m.
Die Tiefe des Herdes von der Oberkante des Legeeisens bis zur gusseisernen Herdsohle pflegt mit 0.25--0.3 m bemessen zu werden; in einzelnen Fällen findet man diese Abmessung nicht grösser als 0.2 m, in anderen steigt sie bis auf 0.4 m. Mit der Oberkante des Lege- eisens liegt die Thürschwelle und die Unterkante der Fuchsöffnung in gleicher Ebene; ist also jene Abmessung sehr gering bemessen, so treten bei dem heftigen Aufkochen des Eisens während der Kohlenstoffver- brennung leicht grössere Schlacken- und Eisenmengen aus diesen Oeff- nungen aus; eine zu bedeutende Höhe dagegen erschwert die Wärme- abgabe. Es muss also diese Abmessung zum Theil von der Art und Weise des Arbeitsverfahrens und der Beschaffenheit des Roheisens ab- hängig sein; setzt man reichliche Schlackenmengen zu oder giebt das Roheisen selbst Gelegenheit zur Bildung reichlicher Schlackenmengen, welche nicht etwa abgelassen werden -- wie es z. B. beim Stahlpuddeln der Fall ist --, so muss der Herd tiefer sein als im andern Falle. Den Herden der Stahlpuddelöfen giebt man deshalb kaum geringere Tiefen als 0.3 m.
Die Feuerbrücke wird durch aufgelegte Steine erhöht, damit die flüssigen Massen nicht über dieselben hinweg auf den Rost gelangen können. Eine Abmessung von 0.10 m hierfür genügt. Es ist auch hierbei zu erwägen, dass die Wärmeabgabe um so ungünstiger aus- fällt, je höher die Feuerbrückenoberkante über der Herdsohle liegt.1)
1) Bei dem oben abgebildeten Ofen ist diese Abmessung entschieden zu reich- lich genommen.
50*
Der Puddelofen.
das Schüren nicht erschwert werde, und beträgt gewöhnlich 0.9—0.95 m, muss übrigens theilweise auch von der Form des Herdes abhängig sein.
Aus der Rostfläche und der Rostbreite ergiebt sich die Länge des Rostes (in der Richtung der Roststäbe) von selbst.
Die Tiefe des Rostes unter der Oberkante der Feuer- brücke beträgt gewöhnlich 0.35—0.50 m, für grobstückige Brennstoffe und gaarfrischendes Roheisen mehr, für dichtliegende Brennstoffe und rohfrischendes Eisen weniger.
Die Herdabmessungen müssen abhängig sein theils von der Grösse des Einsatzes, theils von der Beschaffenheit des zu verfrischenden Roheisens, theils auch von der Beschaffenheit des Brennstoffes. Es kommt hier in Betracht, dass eine grosse Herdfläche, auf der das Metall in dünner Schicht ausgebreitet ist, zwar eine günstigere Aus- nutzung der Wärme ermöglicht, dagegen das gleichmässige Durch- arbeiten erschwert. Insbesondere ist eine grosse Länge in dieser Be- ziehung nachtheilig. Puddelöfen für 220—250 kg Einsatz pflegt man Herdlängen (im Innern des Legeeisens gemessen) von nicht über 1.8 m bei langflammigen Brennstoffen, häufiger von 1.5—1.7 m zu geben, während die Breite des Herdes von der Einsatzthür bis nach der Rück- wand gemessen gewöhnlich 1.3—1.4 m beträgt, so dass das Verhältniss der grössten Breite zur Herdlänge annähernd gleich 0.8 ist. Bei Doppel- puddelöfen geht man mit der Länge bis auf 2 m und mit der Breite ebenso weit. Die Länge der Feuerbrücke, welche den Herd auf der einen Seite begrenzt, ist gleich der Breite des Rostes (0.9—0.95 m), die Länge der Fuchsbrücke gewöhnlich 0.4—0.6 m.
Die Tiefe des Herdes von der Oberkante des Legeeisens bis zur gusseisernen Herdsohle pflegt mit 0.25—0.3 m bemessen zu werden; in einzelnen Fällen findet man diese Abmessung nicht grösser als 0.2 m, in anderen steigt sie bis auf 0.4 m. Mit der Oberkante des Lege- eisens liegt die Thürschwelle und die Unterkante der Fuchsöffnung in gleicher Ebene; ist also jene Abmessung sehr gering bemessen, so treten bei dem heftigen Aufkochen des Eisens während der Kohlenstoffver- brennung leicht grössere Schlacken- und Eisenmengen aus diesen Oeff- nungen aus; eine zu bedeutende Höhe dagegen erschwert die Wärme- abgabe. Es muss also diese Abmessung zum Theil von der Art und Weise des Arbeitsverfahrens und der Beschaffenheit des Roheisens ab- hängig sein; setzt man reichliche Schlackenmengen zu oder giebt das Roheisen selbst Gelegenheit zur Bildung reichlicher Schlackenmengen, welche nicht etwa abgelassen werden — wie es z. B. beim Stahlpuddeln der Fall ist —, so muss der Herd tiefer sein als im andern Falle. Den Herden der Stahlpuddelöfen giebt man deshalb kaum geringere Tiefen als 0.3 m.
Die Feuerbrücke wird durch aufgelegte Steine erhöht, damit die flüssigen Massen nicht über dieselben hinweg auf den Rost gelangen können. Eine Abmessung von 0.10 m hierfür genügt. Es ist auch hierbei zu erwägen, dass die Wärmeabgabe um so ungünstiger aus- fällt, je höher die Feuerbrückenoberkante über der Herdsohle liegt.1)
1) Bei dem oben abgebildeten Ofen ist diese Abmessung entschieden zu reich- lich genommen.
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Der Puddelofen.
das Schüren nicht erschwert werde, und beträgt gewöhnlich 0.9—0.95 m,
muss übrigens theilweise auch von der Form des Herdes abhängig sein.
Aus der Rostfläche und der Rostbreite ergiebt sich die Länge des
Rostes (in der Richtung der Roststäbe) von selbst.
Die Tiefe des Rostes unter der Oberkante der Feuer-
brücke beträgt gewöhnlich 0.35—0.50 m, für grobstückige Brennstoffe
und gaarfrischendes Roheisen mehr, für dichtliegende Brennstoffe und
rohfrischendes Eisen weniger.
Die Herdabmessungen müssen abhängig sein theils von der
Grösse des Einsatzes, theils von der Beschaffenheit des zu verfrischenden
Roheisens, theils auch von der Beschaffenheit des Brennstoffes. Es
kommt hier in Betracht, dass eine grosse Herdfläche, auf der das
Metall in dünner Schicht ausgebreitet ist, zwar eine günstigere Aus-
nutzung der Wärme ermöglicht, dagegen das gleichmässige Durch-
arbeiten erschwert. Insbesondere ist eine grosse Länge in dieser Be-
ziehung nachtheilig. Puddelöfen für 220—250 kg Einsatz pflegt man
Herdlängen (im Innern des Legeeisens gemessen) von nicht über 1.8 m
bei langflammigen Brennstoffen, häufiger von 1.5—1.7 m zu geben,
während die Breite des Herdes von der Einsatzthür bis nach der Rück-
wand gemessen gewöhnlich 1.3—1.4 m beträgt, so dass das Verhältniss
der grössten Breite zur Herdlänge annähernd gleich 0.8 ist. Bei Doppel-
puddelöfen geht man mit der Länge bis auf 2 m und mit der Breite
ebenso weit. Die Länge der Feuerbrücke, welche den Herd auf der
einen Seite begrenzt, ist gleich der Breite des Rostes (0.9—0.95 m),
die Länge der Fuchsbrücke gewöhnlich 0.4—0.6 m.
Die Tiefe des Herdes von der Oberkante des Legeeisens bis zur
gusseisernen Herdsohle pflegt mit 0.25—0.3 m bemessen zu werden;
in einzelnen Fällen findet man diese Abmessung nicht grösser als
0.2 m, in anderen steigt sie bis auf 0.4 m. Mit der Oberkante des Lege-
eisens liegt die Thürschwelle und die Unterkante der Fuchsöffnung in
gleicher Ebene; ist also jene Abmessung sehr gering bemessen, so treten
bei dem heftigen Aufkochen des Eisens während der Kohlenstoffver-
brennung leicht grössere Schlacken- und Eisenmengen aus diesen Oeff-
nungen aus; eine zu bedeutende Höhe dagegen erschwert die Wärme-
abgabe. Es muss also diese Abmessung zum Theil von der Art und
Weise des Arbeitsverfahrens und der Beschaffenheit des Roheisens ab-
hängig sein; setzt man reichliche Schlackenmengen zu oder giebt das
Roheisen selbst Gelegenheit zur Bildung reichlicher Schlackenmengen,
welche nicht etwa abgelassen werden — wie es z. B. beim Stahlpuddeln
der Fall ist —, so muss der Herd tiefer sein als im andern Falle.
Den Herden der Stahlpuddelöfen giebt man deshalb kaum geringere
Tiefen als 0.3 m.
Die Feuerbrücke wird durch aufgelegte Steine erhöht, damit die
flüssigen Massen nicht über dieselben hinweg auf den Rost gelangen
können. Eine Abmessung von 0.10 m hierfür genügt. Es ist auch
hierbei zu erwägen, dass die Wärmeabgabe um so ungünstiger aus-
fällt, je höher die Feuerbrückenoberkante über der Herdsohle liegt. 1)
1) Bei dem oben abgebildeten Ofen ist diese Abmessung entschieden zu reich-
lich genommen.
50*
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Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884, S. 779. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledebur_eisenhuettenkunde_1884/855>, abgerufen am 31.01.2025.
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