des Eisenmangans höhere Löhne als die Darstellung gewöhnlichen Weisseisens.
In den meisten Fällen wird sich der Betrag der per Tonne ge- zahlten Löhne auf M 4.00--4.50 beziffern, unter sehr günstigen Ver- hältnissen (Weisseisendarstellung, grosse Leistung der Oefen u. s. w.) allerdings sich mitunter auf M 3.00 ermässigen und unter ungünstigeren Verhältnissen auf mehr als M 5.00 steigen.
5. Die Insgemeinkosten. Man versteht hierunter eine grosse Anzahl von Ausgaben, deren Betrag im Einzelnen zu geringfügig ist, um besonders in Rechnung gestellt zu werden, während sämmtliche verschiedene Ausgaben zusammen genommen eine ganz ansehnliche Summe darstellen. Hierher gehört z. B. die Wartung der Maschinen (Löhne, Schmiermaterialien, Reparaturkosten), die Instandhaltung des Gezähes und Inventars (der Werkzeuge, Gicht- und Schlackenwagen u. s. w.), Besoldungen der Beamten und Aufseher, Bureaukosten, Steuern, Amortisation, Beleuchtung u. s. w. u. s. w.
Enthält das Eisenwerk neben der Hochofenanlage noch Anlagen für andere Betriebszweige, so werden einzelne dieser Insgemeinkosten nur im Ganzen sich ermitteln lassen (Steuern, Besoldungen, Bureau- kosten u. a.); es muss dann nach einer als geeignet befundenen Regel eine Vertheilung derselben auf die einzelnen Betriebszweige bewirkt werden. In den meisten Fällen dürfte das Verhältniss der bei diesem und jenem Betriebszweige gezahlten Löhne einen passenden Maassstab für die Vertheilung jener Insgemeinkosten abgeben.
Berechnet man die Selbstkosten des Roheisens für einen längeren Zeitabschnitt, z. B. ein Jahr, so ergiebt ein Auszug aus den Büchern ohne Weiteres die Summe jener Insgemeinkosten; will man aber für einen kürzeren Zeitabschnitt, z. B. einen Monat, eine Selbstkosten- berechnung des Roheisens aufstellen, so würde man auf diese Weise kaum auf ein zuverlässiges Ergebniss rechnen können, da manche der hierher gehörigen Ausgaben überhaupt nur in einer oder in wenigen grösseren Summen im Laufe eines Jahres aufzutreten pflegen (z. B. Steuern).
In solchen Fällen wird man also die Insgemeinkosten, früheren Ergebnissen entsprechend, in Ansatz zu bringen haben; und zwar dürfte auch hier eine Berechnung derselben nach dem Verhältnisse der gezahlten Löhne das zuverlässigste Ergebniss liefern. Mit den Löhnen, d. h. mit der Zahl der beschäftigten Arbeiter, steigen und fallen fast sämmtliche der zu den Insgemeinkosten gehörenden Ausgaben; stellt der per Tonne Roheisen gezahlte Lohnbetrag sich günstig, so wird das- selbe fast immer auch hinsichtlich der Insgemeinkosten der Fall sein, und umgekehrt.
Gewöhnlich wird der Betrag der per Tonne Roheisen entfallenden Insgemeinkosten des Hochofenbetriebes dem Betrage der Löhne annähernd gleich sein.
Aus der Verschiedenheit des Brennstoffverbrauches, der Leistungs- fähigkeit des Ofens, der Löhne u. s. w. bei verschiedenen Roheisen- sorten, sowie ferner aus dem Umstande, dass phosphorarme Erze erheb-
Ledebur, Handbuch. 36
Die Betriebsergebnisse.
des Eisenmangans höhere Löhne als die Darstellung gewöhnlichen Weisseisens.
In den meisten Fällen wird sich der Betrag der per Tonne ge- zahlten Löhne auf ℳ 4.00—4.50 beziffern, unter sehr günstigen Ver- hältnissen (Weisseisendarstellung, grosse Leistung der Oefen u. s. w.) allerdings sich mitunter auf ℳ 3.00 ermässigen und unter ungünstigeren Verhältnissen auf mehr als ℳ 5.00 steigen.
5. Die Insgemeinkosten. Man versteht hierunter eine grosse Anzahl von Ausgaben, deren Betrag im Einzelnen zu geringfügig ist, um besonders in Rechnung gestellt zu werden, während sämmtliche verschiedene Ausgaben zusammen genommen eine ganz ansehnliche Summe darstellen. Hierher gehört z. B. die Wartung der Maschinen (Löhne, Schmiermaterialien, Reparaturkosten), die Instandhaltung des Gezähes und Inventars (der Werkzeuge, Gicht- und Schlackenwagen u. s. w.), Besoldungen der Beamten und Aufseher, Bureaukosten, Steuern, Amortisation, Beleuchtung u. s. w. u. s. w.
Enthält das Eisenwerk neben der Hochofenanlage noch Anlagen für andere Betriebszweige, so werden einzelne dieser Insgemeinkosten nur im Ganzen sich ermitteln lassen (Steuern, Besoldungen, Bureau- kosten u. a.); es muss dann nach einer als geeignet befundenen Regel eine Vertheilung derselben auf die einzelnen Betriebszweige bewirkt werden. In den meisten Fällen dürfte das Verhältniss der bei diesem und jenem Betriebszweige gezahlten Löhne einen passenden Maassstab für die Vertheilung jener Insgemeinkosten abgeben.
Berechnet man die Selbstkosten des Roheisens für einen längeren Zeitabschnitt, z. B. ein Jahr, so ergiebt ein Auszug aus den Büchern ohne Weiteres die Summe jener Insgemeinkosten; will man aber für einen kürzeren Zeitabschnitt, z. B. einen Monat, eine Selbstkosten- berechnung des Roheisens aufstellen, so würde man auf diese Weise kaum auf ein zuverlässiges Ergebniss rechnen können, da manche der hierher gehörigen Ausgaben überhaupt nur in einer oder in wenigen grösseren Summen im Laufe eines Jahres aufzutreten pflegen (z. B. Steuern).
In solchen Fällen wird man also die Insgemeinkosten, früheren Ergebnissen entsprechend, in Ansatz zu bringen haben; und zwar dürfte auch hier eine Berechnung derselben nach dem Verhältnisse der gezahlten Löhne das zuverlässigste Ergebniss liefern. Mit den Löhnen, d. h. mit der Zahl der beschäftigten Arbeiter, steigen und fallen fast sämmtliche der zu den Insgemeinkosten gehörenden Ausgaben; stellt der per Tonne Roheisen gezahlte Lohnbetrag sich günstig, so wird das- selbe fast immer auch hinsichtlich der Insgemeinkosten der Fall sein, und umgekehrt.
Gewöhnlich wird der Betrag der per Tonne Roheisen entfallenden Insgemeinkosten des Hochofenbetriebes dem Betrage der Löhne annähernd gleich sein.
Aus der Verschiedenheit des Brennstoffverbrauches, der Leistungs- fähigkeit des Ofens, der Löhne u. s. w. bei verschiedenen Roheisen- sorten, sowie ferner aus dem Umstande, dass phosphorarme Erze erheb-
Ledebur, Handbuch. 36
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Die Betriebsergebnisse.
des Eisenmangans höhere Löhne als die Darstellung gewöhnlichen
Weisseisens.
In den meisten Fällen wird sich der Betrag der per Tonne ge-
zahlten Löhne auf ℳ 4.00—4.50 beziffern, unter sehr günstigen Ver-
hältnissen (Weisseisendarstellung, grosse Leistung der Oefen u. s. w.)
allerdings sich mitunter auf ℳ 3.00 ermässigen und unter ungünstigeren
Verhältnissen auf mehr als ℳ 5.00 steigen.
5. Die Insgemeinkosten. Man versteht hierunter eine grosse
Anzahl von Ausgaben, deren Betrag im Einzelnen zu geringfügig ist,
um besonders in Rechnung gestellt zu werden, während sämmtliche
verschiedene Ausgaben zusammen genommen eine ganz ansehnliche
Summe darstellen. Hierher gehört z. B. die Wartung der Maschinen
(Löhne, Schmiermaterialien, Reparaturkosten), die Instandhaltung des
Gezähes und Inventars (der Werkzeuge, Gicht- und Schlackenwagen
u. s. w.), Besoldungen der Beamten und Aufseher, Bureaukosten, Steuern,
Amortisation, Beleuchtung u. s. w. u. s. w.
Enthält das Eisenwerk neben der Hochofenanlage noch Anlagen
für andere Betriebszweige, so werden einzelne dieser Insgemeinkosten
nur im Ganzen sich ermitteln lassen (Steuern, Besoldungen, Bureau-
kosten u. a.); es muss dann nach einer als geeignet befundenen Regel
eine Vertheilung derselben auf die einzelnen Betriebszweige bewirkt
werden. In den meisten Fällen dürfte das Verhältniss der bei diesem
und jenem Betriebszweige gezahlten Löhne einen passenden Maassstab
für die Vertheilung jener Insgemeinkosten abgeben.
Berechnet man die Selbstkosten des Roheisens für einen längeren
Zeitabschnitt, z. B. ein Jahr, so ergiebt ein Auszug aus den Büchern
ohne Weiteres die Summe jener Insgemeinkosten; will man aber für
einen kürzeren Zeitabschnitt, z. B. einen Monat, eine Selbstkosten-
berechnung des Roheisens aufstellen, so würde man auf diese Weise
kaum auf ein zuverlässiges Ergebniss rechnen können, da manche der
hierher gehörigen Ausgaben überhaupt nur in einer oder in wenigen
grösseren Summen im Laufe eines Jahres aufzutreten pflegen (z. B.
Steuern).
In solchen Fällen wird man also die Insgemeinkosten, früheren
Ergebnissen entsprechend, in Ansatz zu bringen haben; und zwar
dürfte auch hier eine Berechnung derselben nach dem Verhältnisse der
gezahlten Löhne das zuverlässigste Ergebniss liefern. Mit den Löhnen,
d. h. mit der Zahl der beschäftigten Arbeiter, steigen und fallen fast
sämmtliche der zu den Insgemeinkosten gehörenden Ausgaben; stellt
der per Tonne Roheisen gezahlte Lohnbetrag sich günstig, so wird das-
selbe fast immer auch hinsichtlich der Insgemeinkosten der Fall sein,
und umgekehrt.
Gewöhnlich wird der Betrag der per Tonne Roheisen entfallenden
Insgemeinkosten des Hochofenbetriebes dem Betrage der Löhne annähernd
gleich sein.
Aus der Verschiedenheit des Brennstoffverbrauches, der Leistungs-
fähigkeit des Ofens, der Löhne u. s. w. bei verschiedenen Roheisen-
sorten, sowie ferner aus dem Umstande, dass phosphorarme Erze erheb-
Ledebur, Handbuch. 36
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Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884, S. 561. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledebur_eisenhuettenkunde_1884/621>, abgerufen am 27.11.2024.
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