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Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884.

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Die Weiterverarbeitung des schmiedbaren Eisens.

Aus diesen Gründen pflegt man in deutschen Eisenwerken dem
für Schienen bestimmten Flusseisen einen Siliciumgehalt von minde-
stens 0.10 Proc., mitunter erheblich darüber, zu geben, ohne dass eine
nachtheilige Einwirkung des höheren Siliciumgehaltes zu beobachten
gewesen wäre. Braune1) führt als Zusammensetzung eines als aner-
kannt guten deutschen Schienenmateriales folgende an:

Kohlenstoff     0.25 Proc.
Silicium     0.185 "
Phosphor     0.087 "
Schwefel     0.05 "
Mangan     0.405 "
Kupfer     0.156 "

Müller dagegen fand folgende Zusammensetzung zweier durch
hohe Festigkeit und Zähigkeit ausgezeichneter Flusseisensorten für
Schienendarstellung: 2)

[Tabelle]
also einen hohen Silicium- und Mangangehalt bei geringem Kohlenstoff-
gehalte, eine Zusammensetzung, welche allerdings hier durch die Höhe
des anwesenden Phosphorgehaltes geboten war.

Immerhin sind Silicium und Mangan kostspielige Bestandtheile des
Eisens, und schon aus diesem Grunde wird eine Zusammensetzung,
wie die zuletzt mitgetheilte, nur in Ausnahmefällen als zweckmässig
erscheinen können; die Ziffern dürften jedoch den Beweis liefern, dass
ein Siliciumgehalt des Schienenmateriales bei sonst entsprechend ge-
regelter Zusammensetzung nicht den nachtheiligen Einfluss ausübt,
welcher ihm von manchen amerikanischen und englischen Eisenhütten-
leuten zugeschrieben wird.

Die geringste Zerreissungsfestigkeit des Schienenmateriales soll nach
den Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen vom
Jahre 1879 3) 50 kg per qmm bei mindestens 20 Proc. Contraction des
ursprünglichen Querschnittes betragen; die Summe beider durch den
Versuch gefundener Ziffern zusammen aber soll nicht weniger als 85
sein. 4) Einzelne Eisenbahnverwaltungen dagegen, sowohl inländische
als ausländische, schreiben nicht unwesentlich höhere Ziffern vor. Ausser
durch Zerreissproben pflegen die Schienen durch Schlag- und Biege-
proben (vergl. S. 666) geprüft zu werden, deren Ausführung von dem
Schienenprofile wie von den besonderen für jede Lieferung gegebenen
Vorschriften abhängt.

1) Vergl. Literatur.
2) Glaser's Annalen Bd. X, S. 210.
3) Vergl. hierüber unter anderm Wedding, Bedingungen der deutschen Eisen-
bahnverwaltungen für Schienenlieferungen; Glaser's Annalen Bd. X, S. 63.
4) Hinsichtlich dieser sogenannten Qualitätsziffer vergl. S. 650.
Die Weiterverarbeitung des schmiedbaren Eisens.

Aus diesen Gründen pflegt man in deutschen Eisenwerken dem
für Schienen bestimmten Flusseisen einen Siliciumgehalt von minde-
stens 0.10 Proc., mitunter erheblich darüber, zu geben, ohne dass eine
nachtheilige Einwirkung des höheren Siliciumgehaltes zu beobachten
gewesen wäre. Braune1) führt als Zusammensetzung eines als aner-
kannt guten deutschen Schienenmateriales folgende an:

Kohlenstoff     0.25 Proc.
Silicium     0.185 „
Phosphor     0.087 „
Schwefel     0.05 „
Mangan     0.405 „
Kupfer     0.156 „

Müller dagegen fand folgende Zusammensetzung zweier durch
hohe Festigkeit und Zähigkeit ausgezeichneter Flusseisensorten für
Schienendarstellung: 2)

[Tabelle]
also einen hohen Silicium- und Mangangehalt bei geringem Kohlenstoff-
gehalte, eine Zusammensetzung, welche allerdings hier durch die Höhe
des anwesenden Phosphorgehaltes geboten war.

Immerhin sind Silicium und Mangan kostspielige Bestandtheile des
Eisens, und schon aus diesem Grunde wird eine Zusammensetzung,
wie die zuletzt mitgetheilte, nur in Ausnahmefällen als zweckmässig
erscheinen können; die Ziffern dürften jedoch den Beweis liefern, dass
ein Siliciumgehalt des Schienenmateriales bei sonst entsprechend ge-
regelter Zusammensetzung nicht den nachtheiligen Einfluss ausübt,
welcher ihm von manchen amerikanischen und englischen Eisenhütten-
leuten zugeschrieben wird.

Die geringste Zerreissungsfestigkeit des Schienenmateriales soll nach
den Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen vom
Jahre 1879 3) 50 kg per qmm bei mindestens 20 Proc. Contraction des
ursprünglichen Querschnittes betragen; die Summe beider durch den
Versuch gefundener Ziffern zusammen aber soll nicht weniger als 85
sein. 4) Einzelne Eisenbahnverwaltungen dagegen, sowohl inländische
als ausländische, schreiben nicht unwesentlich höhere Ziffern vor. Ausser
durch Zerreissproben pflegen die Schienen durch Schlag- und Biege-
proben (vergl. S. 666) geprüft zu werden, deren Ausführung von dem
Schienenprofile wie von den besonderen für jede Lieferung gegebenen
Vorschriften abhängt.

1) Vergl. Literatur.
2) Glaser’s Annalen Bd. X, S. 210.
3) Vergl. hierüber unter anderm Wedding, Bedingungen der deutschen Eisen-
bahnverwaltungen für Schienenlieferungen; Glaser’s Annalen Bd. X, S. 63.
4) Hinsichtlich dieser sogenannten Qualitätsziffer vergl. S. 650.
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[988/1076] Die Weiterverarbeitung des schmiedbaren Eisens. Aus diesen Gründen pflegt man in deutschen Eisenwerken dem für Schienen bestimmten Flusseisen einen Siliciumgehalt von minde- stens 0.10 Proc., mitunter erheblich darüber, zu geben, ohne dass eine nachtheilige Einwirkung des höheren Siliciumgehaltes zu beobachten gewesen wäre. Braune 1) führt als Zusammensetzung eines als aner- kannt guten deutschen Schienenmateriales folgende an: Kohlenstoff 0.25 Proc. Silicium 0.185 „ Phosphor 0.087 „ Schwefel 0.05 „ Mangan 0.405 „ Kupfer 0.156 „ Müller dagegen fand folgende Zusammensetzung zweier durch hohe Festigkeit und Zähigkeit ausgezeichneter Flusseisensorten für Schienendarstellung: 2) also einen hohen Silicium- und Mangangehalt bei geringem Kohlenstoff- gehalte, eine Zusammensetzung, welche allerdings hier durch die Höhe des anwesenden Phosphorgehaltes geboten war. Immerhin sind Silicium und Mangan kostspielige Bestandtheile des Eisens, und schon aus diesem Grunde wird eine Zusammensetzung, wie die zuletzt mitgetheilte, nur in Ausnahmefällen als zweckmässig erscheinen können; die Ziffern dürften jedoch den Beweis liefern, dass ein Siliciumgehalt des Schienenmateriales bei sonst entsprechend ge- regelter Zusammensetzung nicht den nachtheiligen Einfluss ausübt, welcher ihm von manchen amerikanischen und englischen Eisenhütten- leuten zugeschrieben wird. Die geringste Zerreissungsfestigkeit des Schienenmateriales soll nach den Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen vom Jahre 1879 3) 50 kg per qmm bei mindestens 20 Proc. Contraction des ursprünglichen Querschnittes betragen; die Summe beider durch den Versuch gefundener Ziffern zusammen aber soll nicht weniger als 85 sein. 4) Einzelne Eisenbahnverwaltungen dagegen, sowohl inländische als ausländische, schreiben nicht unwesentlich höhere Ziffern vor. Ausser durch Zerreissproben pflegen die Schienen durch Schlag- und Biege- proben (vergl. S. 666) geprüft zu werden, deren Ausführung von dem Schienenprofile wie von den besonderen für jede Lieferung gegebenen Vorschriften abhängt. 1) Vergl. Literatur. 2) Glaser’s Annalen Bd. X, S. 210. 3) Vergl. hierüber unter anderm Wedding, Bedingungen der deutschen Eisen- bahnverwaltungen für Schienenlieferungen; Glaser’s Annalen Bd. X, S. 63. 4) Hinsichtlich dieser sogenannten Qualitätsziffer vergl. S. 650.

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Zitationshilfe: Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884, S. 988. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledebur_eisenhuettenkunde_1884/1076>, abgerufen am 23.12.2024.