erschien eine Untersuchungscommission daselbst, wel- che allen verursachten Schaden genau aufzeichnete.
Nun war die Frage, wer das Scandal verur- sacht, und wer Theil daran genommen habe? Auf die Aussage einiger Aufwärterinnen, und andrer Leute, welche einige von den Studenten gekannt haben wollten, wurde eine ganze Menge geschleppt, und aufs Carcer gesezt. Einige von diesen mog- ten wohl schuldig gewesen seyn, aber einige hat- ten ganz und gar keinen Antheil an dem ganzen Handel, und dennoch hielt man sie auf dem Carcer. Einer davon namens A....d aus Pommern be- wies seine Unschuld aufs deutlichste, er kam zwar los, mußte aber doch obendrein -- die Unkosten bezahlen. Er war ein Mensch von ganz unbeschol- tenen Sitten, und von allgemein anerkanntem Flei- ße. Wenn der Student sich ein Verfahren dieser Art muß gefallen laßen, so sehe ich gar nicht ein, was der Ausdruck: akademische Privilegien, noch bedeuten soll; und wenn die Gerichten solche Proceduren einschlagen können, so müssen sie wahr- lich ihre Gerichtsordnung aus dem Codex der spa- nischen Inquisition hergenommen haben. Ein völ- lig Unschuldiger, den ein lichtscheuer Bube ange- klagt hat, erlangt auch da weiter nichts, als seine Freyheit: an Schadenersatz ist gar nicht zu denken.
erſchien eine Unterſuchungscommiſſion daſelbſt, wel- che allen verurſachten Schaden genau aufzeichnete.
Nun war die Frage, wer das Scandal verur- ſacht, und wer Theil daran genommen habe? Auf die Ausſage einiger Aufwaͤrterinnen, und andrer Leute, welche einige von den Studenten gekannt haben wollten, wurde eine ganze Menge geſchleppt, und aufs Carcer geſezt. Einige von dieſen mog- ten wohl ſchuldig geweſen ſeyn, aber einige hat- ten ganz und gar keinen Antheil an dem ganzen Handel, und dennoch hielt man ſie auf dem Carcer. Einer davon namens A....d aus Pommern be- wies ſeine Unſchuld aufs deutlichſte, er kam zwar los, mußte aber doch obendrein — die Unkoſten bezahlen. Er war ein Menſch von ganz unbeſchol- tenen Sitten, und von allgemein anerkanntem Flei- ße. Wenn der Student ſich ein Verfahren dieſer Art muß gefallen laßen, ſo ſehe ich gar nicht ein, was der Ausdruck: akademiſche Privilegien, noch bedeuten ſoll; und wenn die Gerichten ſolche Proceduren einſchlagen koͤnnen, ſo muͤſſen ſie wahr- lich ihre Gerichtsordnung aus dem Codex der ſpa- niſchen Inquiſition hergenommen haben. Ein voͤl- lig Unſchuldiger, den ein lichtſcheuer Bube ange- klagt hat, erlangt auch da weiter nichts, als ſeine Freyheit: an Schadenerſatz iſt gar nicht zu denken.
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erſchien eine Unterſuchungscommiſſion daſelbſt, wel-
che allen verurſachten Schaden genau aufzeichnete.
Nun war die Frage, wer das Scandal verur-
ſacht, und wer Theil daran genommen habe? Auf
die Ausſage einiger Aufwaͤrterinnen, und andrer
Leute, welche einige von den Studenten gekannt
haben wollten, wurde eine ganze Menge geſchleppt,
und aufs Carcer geſezt. Einige von dieſen mog-
ten wohl ſchuldig geweſen ſeyn, aber einige hat-
ten ganz und gar keinen Antheil an dem ganzen
Handel, und dennoch hielt man ſie auf dem Carcer.
Einer davon namens A....d aus Pommern be-
wies ſeine Unſchuld aufs deutlichſte, er kam zwar
los, mußte aber doch obendrein — die Unkoſten
bezahlen. Er war ein Menſch von ganz unbeſchol-
tenen Sitten, und von allgemein anerkanntem Flei-
ße. Wenn der Student ſich ein Verfahren dieſer
Art muß gefallen laßen, ſo ſehe ich gar nicht ein,
was der Ausdruck: akademiſche Privilegien,
noch bedeuten ſoll; und wenn die Gerichten ſolche
Proceduren einſchlagen koͤnnen, ſo muͤſſen ſie wahr-
lich ihre Gerichtsordnung aus dem Codex der ſpa-
niſchen Inquiſition hergenommen haben. Ein voͤl-
lig Unſchuldiger, den ein lichtſcheuer Bube ange-
klagt hat, erlangt auch da weiter nichts, als ſeine
Freyheit: an Schadenerſatz iſt gar nicht zu denken.
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/60>, abgerufen am 27.11.2024.
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