der Beckerin zu berichten, und zwar, quod probe notandum,gewißenhaft. Wie und was er be- richtet hat, oder ob er gar berichtet hat, habe we- der ich noch die Beckerinn erfahren: übrigens war auch sein Bericht nicht nöthig, und ist er ja ab- gegangen, so war es nur so pro forma. Ich ver- stand damals den Rummel noch nicht so, wie ich ihn jetzt verstehe, sonst würde ich mich mit der Sache gar nicht haben eingelaßen.
Der Syndicus Streuber oder Streiber *) erhielt den Auftrag, denjenigen herauszubringen, und deßen Namen der Regierung anzugeben, welcher das Pasquill -- denn so nannte Hr. Streuber die Klage **) -- gemacht habe. Ich war grade von Halle abwesend, und in Nordhausen krank, als diese Untersuchung angestellt wurde. Die Wende- burgin verrieth mich nicht, aber nach meiner Rück- kehr rieth ich ihr selbst, mich zu nennen. Hr. Streuber hatte indeßen sich die Untersuchung vom Hals gewälzt, und jezt wurde sie dem Hn. Doc- tor Stisser aufgetragen, welcher mich citiren ließ.
Wenn nicht Hr. Stisser die Commission gehabt hätte, so wäre ich nicht erschienen, und sollte man
*) Ich verstehe die Orthographie der eignen Namen unserer Ge- richtsherren schlecht. Sie werden mir daher verzeihen, wenn ich falsche oder unrechte Buchstaben setze.
**) Er mag wohl Hn. P. Webers bekanntes vortreffliches Buch über diesen Gegenstand damals noch nicht gelesen haben.
der Beckerin zu berichten, und zwar, quod probe notandum,gewißenhaft. Wie und was er be- richtet hat, oder ob er gar berichtet hat, habe we- der ich noch die Beckerinn erfahren: uͤbrigens war auch ſein Bericht nicht noͤthig, und iſt er ja ab- gegangen, ſo war es nur ſo pro forma. Ich ver- ſtand damals den Rummel noch nicht ſo, wie ich ihn jetzt verſtehe, ſonſt wuͤrde ich mich mit der Sache gar nicht haben eingelaßen.
Der Syndicus Streuber oder Streiber *) erhielt den Auftrag, denjenigen herauszubringen, und deßen Namen der Regierung anzugeben, welcher das Pasquill — denn ſo nannte Hr. Streuber die Klage **) — gemacht habe. Ich war grade von Halle abweſend, und in Nordhauſen krank, als dieſe Unterſuchung angeſtellt wurde. Die Wende- burgin verrieth mich nicht, aber nach meiner Ruͤck- kehr rieth ich ihr ſelbſt, mich zu nennen. Hr. Streuber hatte indeßen ſich die Unterſuchung vom Hals gewaͤlzt, und jezt wurde ſie dem Hn. Doc- tor Stiſſer aufgetragen, welcher mich citiren ließ.
Wenn nicht Hr. Stiſſer die Commiſſion gehabt haͤtte, ſo waͤre ich nicht erſchienen, und ſollte man
*) Ich verſtehe die Orthographie der eignen Namen unſerer Ge- richtsherren ſchlecht. Sie werden mir daher verzeihen, wenn ich falſche oder unrechte Buchſtaben ſetze.
**) Er mag wohl Hn. P. Webers bekanntes vortreffliches Buch uͤber dieſen Gegenſtand damals noch nicht geleſen haben.
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der Beckerin zu berichten, und zwar, quod probe
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richtet hat, oder ob er gar berichtet hat, habe we-
der ich noch die Beckerinn erfahren: uͤbrigens war
auch ſein Bericht nicht noͤthig, und iſt er ja ab-
gegangen, ſo war es nur ſo pro forma. Ich ver-
ſtand damals den Rummel noch nicht ſo, wie ich
ihn jetzt verſtehe, ſonſt wuͤrde ich mich mit der Sache
gar nicht haben eingelaßen.
Der Syndicus Streuber oder Streiber *) erhielt
den Auftrag, denjenigen herauszubringen, und
deßen Namen der Regierung anzugeben, welcher
das Pasquill — denn ſo nannte Hr. Streuber die
Klage **) — gemacht habe. Ich war grade von
Halle abweſend, und in Nordhauſen krank, als
dieſe Unterſuchung angeſtellt wurde. Die Wende-
burgin verrieth mich nicht, aber nach meiner Ruͤck-
kehr rieth ich ihr ſelbſt, mich zu nennen. Hr.
Streuber hatte indeßen ſich die Unterſuchung vom
Hals gewaͤlzt, und jezt wurde ſie dem Hn. Doc-
tor Stiſſer aufgetragen, welcher mich citiren ließ.
Wenn nicht Hr. Stiſſer die Commiſſion gehabt
haͤtte, ſo waͤre ich nicht erſchienen, und ſollte man
*) Ich verſtehe die Orthographie der eignen Namen unſerer Ge-
richtsherren ſchlecht. Sie werden mir daher verzeihen, wenn
ich falſche oder unrechte Buchſtaben ſetze.
**) Er mag wohl Hn. P. Webers bekanntes vortreffliches Buch
uͤber dieſen Gegenſtand damals noch nicht geleſen haben.
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/279>, abgerufen am 16.07.2024.
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