Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802.der Beckerin zu berichten, und zwar, quod probe Der Syndicus Streuber oder Streiber *) erhielt Wenn nicht Hr. Stisser die Commission gehabt *) Ich verstehe die Orthographie der eignen Namen unserer Ge- richtsherren schlecht. Sie werden mir daher verzeihen, wenn ich falsche oder unrechte Buchstaben setze. **) Er mag wohl Hn. P. Webers bekanntes vortreffliches Buch
über diesen Gegenstand damals noch nicht gelesen haben. der Beckerin zu berichten, und zwar, quod probe Der Syndicus Streuber oder Streiber *) erhielt Wenn nicht Hr. Stiſſer die Commiſſion gehabt *) Ich verſtehe die Orthographie der eignen Namen unſerer Ge- richtsherren ſchlecht. Sie werden mir daher verzeihen, wenn ich falſche oder unrechte Buchſtaben ſetze. **) Er mag wohl Hn. P. Webers bekanntes vortreffliches Buch
uͤber dieſen Gegenſtand damals noch nicht geleſen haben. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0279" n="271"/> der Beckerin zu berichten, und zwar, <hi rendition="#aq">quod probe<lb/> notandum,</hi> <hi rendition="#g">gewißenhaft</hi>. Wie und was er be-<lb/> richtet hat, oder ob er gar berichtet hat, habe we-<lb/> der ich noch die Beckerinn erfahren: uͤbrigens war<lb/> auch ſein Bericht nicht noͤthig, und iſt er ja ab-<lb/> gegangen, ſo war es nur ſo <hi rendition="#aq">pro forma.</hi> Ich ver-<lb/> ſtand damals den Rummel noch nicht ſo, wie ich<lb/> ihn jetzt verſtehe, ſonſt wuͤrde ich mich mit der Sache<lb/> gar nicht haben eingelaßen.</p><lb/> <p>Der Syndicus Streuber oder Streiber <note place="foot" n="*)">Ich verſtehe die Orthographie der eignen Namen unſerer Ge-<lb/> richtsherren ſchlecht. Sie werden mir daher verzeihen, wenn<lb/> ich falſche oder unrechte Buchſtaben ſetze.</note> erhielt<lb/> den Auftrag, denjenigen herauszubringen, und<lb/> deßen Namen der Regierung anzugeben, welcher<lb/> das Pasquill — denn ſo nannte Hr. Streuber die<lb/> Klage <note place="foot" n="**)">Er mag wohl Hn. P. Webers bekanntes vortreffliches Buch<lb/> uͤber dieſen Gegenſtand damals noch nicht geleſen haben.</note> — gemacht habe. Ich war grade von<lb/> Halle abweſend, und in Nordhauſen krank, als<lb/> dieſe Unterſuchung angeſtellt wurde. Die Wende-<lb/> burgin verrieth mich nicht, aber nach meiner Ruͤck-<lb/> kehr rieth ich ihr ſelbſt, mich zu nennen. Hr.<lb/> Streuber hatte indeßen ſich die Unterſuchung vom<lb/> Hals gewaͤlzt, und jezt wurde ſie dem Hn. Doc-<lb/> tor Stiſſer aufgetragen, welcher mich citiren ließ.</p><lb/> <p>Wenn nicht Hr. Stiſſer die Commiſſion gehabt<lb/> haͤtte, ſo waͤre ich nicht erſchienen, und ſollte man<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [271/0279]
der Beckerin zu berichten, und zwar, quod probe
notandum, gewißenhaft. Wie und was er be-
richtet hat, oder ob er gar berichtet hat, habe we-
der ich noch die Beckerinn erfahren: uͤbrigens war
auch ſein Bericht nicht noͤthig, und iſt er ja ab-
gegangen, ſo war es nur ſo pro forma. Ich ver-
ſtand damals den Rummel noch nicht ſo, wie ich
ihn jetzt verſtehe, ſonſt wuͤrde ich mich mit der Sache
gar nicht haben eingelaßen.
Der Syndicus Streuber oder Streiber *) erhielt
den Auftrag, denjenigen herauszubringen, und
deßen Namen der Regierung anzugeben, welcher
das Pasquill — denn ſo nannte Hr. Streuber die
Klage **) — gemacht habe. Ich war grade von
Halle abweſend, und in Nordhauſen krank, als
dieſe Unterſuchung angeſtellt wurde. Die Wende-
burgin verrieth mich nicht, aber nach meiner Ruͤck-
kehr rieth ich ihr ſelbſt, mich zu nennen. Hr.
Streuber hatte indeßen ſich die Unterſuchung vom
Hals gewaͤlzt, und jezt wurde ſie dem Hn. Doc-
tor Stiſſer aufgetragen, welcher mich citiren ließ.
Wenn nicht Hr. Stiſſer die Commiſſion gehabt
haͤtte, ſo waͤre ich nicht erſchienen, und ſollte man
*) Ich verſtehe die Orthographie der eignen Namen unſerer Ge-
richtsherren ſchlecht. Sie werden mir daher verzeihen, wenn
ich falſche oder unrechte Buchſtaben ſetze.
**) Er mag wohl Hn. P. Webers bekanntes vortreffliches Buch
uͤber dieſen Gegenſtand damals noch nicht geleſen haben.
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