Eine solche eingebildete natürliche Freyheit wäre auch nicht einmal ein Gut: denn sie wäre ohne Sicherheit, und könnte jeden Augenblick geraubt werden. Der natürliche Mensch besitzt nämlich niemals Kraft genug, seine Freyheit zu behaupten. Und gesezt, er besäße sie, wie z. B. Robinson Crusoe auf der wüsten Insel, so wäre diese Frey- heit doch kein Gut, weil ihr das Vermögen fehlt, ihre moralischen Kräfte anzuwenden.
Freyheit existirt also blos in der Gesellschaft. Wenn die Gesellschaft so eingerichtet ist, daß sie, qua talis, als Gesellschaft bestehen kann, so sagt man: sie sey kultivirt. Dieser Begriff ist der einzig mögliche, ächt philosophische Begriff von Kultur: denn wer diese in etwas anderm, z. B. in der Ausbildung der Wissenschaften, in der Verbes- serung und Veredlung der Sitten u. d. gl. sezt, hat zwar recht: aber er fehlt darin, daß er nur Theile der ganzen Kultur ansieht: denn diese Sa- chen sind ja zur Behauptung der gesellschaftlichen Existenz nothwendig. Daher ist es schlechterdings unmöglich, daß ein Mensch als kultivirt außer der Gesellschaft angesehen werden könne.
Die Gesellschaft existirt durch Contract, das heißt, die Glieder verbinden sich untereinander, gewisse Handlungen zu unterlassen und gewisse an- dere zu thun: daher die Gesetze der Gesellschaft.
Eine ſolche eingebildete natuͤrliche Freyheit waͤre auch nicht einmal ein Gut: denn ſie waͤre ohne Sicherheit, und koͤnnte jeden Augenblick geraubt werden. Der natuͤrliche Menſch beſitzt naͤmlich niemals Kraft genug, ſeine Freyheit zu behaupten. Und geſezt, er beſaͤße ſie, wie z. B. Robinſon Cruſoe auf der wuͤſten Inſel, ſo waͤre dieſe Frey- heit doch kein Gut, weil ihr das Vermoͤgen fehlt, ihre moraliſchen Kraͤfte anzuwenden.
Freyheit exiſtirt alſo blos in der Geſellſchaft. Wenn die Geſellſchaft ſo eingerichtet iſt, daß ſie, qua talis, als Geſellſchaft beſtehen kann, ſo ſagt man: ſie ſey kultivirt. Dieſer Begriff iſt der einzig moͤgliche, aͤcht philoſophiſche Begriff von Kultur: denn wer dieſe in etwas anderm, z. B. in der Ausbildung der Wiſſenſchaften, in der Verbeſ- ſerung und Veredlung der Sitten u. d. gl. ſezt, hat zwar recht: aber er fehlt darin, daß er nur Theile der ganzen Kultur anſieht: denn dieſe Sa- chen ſind ja zur Behauptung der geſellſchaftlichen Exiſtenz nothwendig. Daher iſt es ſchlechterdings unmoͤglich, daß ein Menſch als kultivirt außer der Geſellſchaft angeſehen werden koͤnne.
Die Geſellſchaft exiſtirt durch Contract, das heißt, die Glieder verbinden ſich untereinander, gewiſſe Handlungen zu unterlaſſen und gewiſſe an- dere zu thun: daher die Geſetze der Geſellſchaft.
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Eine ſolche eingebildete natuͤrliche Freyheit waͤre
auch nicht einmal ein Gut: denn ſie waͤre ohne
Sicherheit, und koͤnnte jeden Augenblick geraubt
werden. Der natuͤrliche Menſch beſitzt naͤmlich
niemals Kraft genug, ſeine Freyheit zu behaupten.
Und geſezt, er beſaͤße ſie, wie z. B. Robinſon
Cruſoe auf der wuͤſten Inſel, ſo waͤre dieſe Frey-
heit doch kein Gut, weil ihr das Vermoͤgen fehlt,
ihre moraliſchen Kraͤfte anzuwenden.
Freyheit exiſtirt alſo blos in der Geſellſchaft.
Wenn die Geſellſchaft ſo eingerichtet iſt, daß ſie,
qua talis, als Geſellſchaft beſtehen kann, ſo ſagt
man: ſie ſey kultivirt. Dieſer Begriff iſt der
einzig moͤgliche, aͤcht philoſophiſche Begriff von
Kultur: denn wer dieſe in etwas anderm, z. B. in
der Ausbildung der Wiſſenſchaften, in der Verbeſ-
ſerung und Veredlung der Sitten u. d. gl. ſezt,
hat zwar recht: aber er fehlt darin, daß er nur
Theile der ganzen Kultur anſieht: denn dieſe Sa-
chen ſind ja zur Behauptung der geſellſchaftlichen
Exiſtenz nothwendig. Daher iſt es ſchlechterdings
unmoͤglich, daß ein Menſch als kultivirt außer der
Geſellſchaft angeſehen werden koͤnne.
Die Geſellſchaft exiſtirt durch Contract, das
heißt, die Glieder verbinden ſich untereinander,
gewiſſe Handlungen zu unterlaſſen und gewiſſe an-
dere zu thun: daher die Geſetze der Geſellſchaft.
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,2. Leipzig, 1797, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0402_1797/88>, abgerufen am 24.11.2024.
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