che, womit dieser Vorfall in irgend einer Verbin- dung stand.
Mein Wirth erzählte mir auch manches von den Elsasser Emigranten, deren viele um jene Zeit wieder in Frankreich eingelassen wurden, doch so, daß sie ihren Weg damals noch alle über Basel nehmen mußten.
Im Elsaß ist eine doppelte Emigration vor- gefallen, welche man wohl von einander unter- scheiden muß, um es nicht widersprechend zu fin- den, daß man einigen Emigrirten schon damals erlaubt hat, und noch jezt erlaubt, zurück zu kom- men, und doch das Gesetz gegen die Emigranten in seiner Kraft stehen läßt.
Die erste Emigration geschah vor dem Kriege aus Haß gegen die Anstalten der Nation, und aus Anhänglichkeit an dem Königthum und der Pfafferey. Zu dieser gehörten die Herren Bischöfe, Prälaten, Pfaffen, Grafen, Edelleute und an- dre, welche nur emigrirten, um auf diese oder jene Art eine Despotie mit herstellen zu helfen, unter der einzig sie nur leben konnten und wollten. Diese Emigrirten zählt man zu den ächten, d. i. zu je- nen, welche das Gesetz gegen die Emigrierten trifft, und welchen, wenn Frankreich konsequent handeln will, niemals erlaubt werden kann, in ihr Land zurück zu kehren.
che, womit dieſer Vorfall in irgend einer Verbin- dung ſtand.
Mein Wirth erzaͤhlte mir auch manches von den Elſaſſer Emigranten, deren viele um jene Zeit wieder in Frankreich eingelaſſen wurden, doch ſo, daß ſie ihren Weg damals noch alle uͤber Baſel nehmen mußten.
Im Elſaß iſt eine doppelte Emigration vor- gefallen, welche man wohl von einander unter- ſcheiden muß, um es nicht widerſprechend zu fin- den, daß man einigen Emigrirten ſchon damals erlaubt hat, und noch jezt erlaubt, zuruͤck zu kom- men, und doch das Geſetz gegen die Emigranten in ſeiner Kraft ſtehen laͤßt.
Die erſte Emigration geſchah vor dem Kriege aus Haß gegen die Anſtalten der Nation, und aus Anhaͤnglichkeit an dem Koͤnigthum und der Pfafferey. Zu dieſer gehoͤrten die Herren Biſchoͤfe, Praͤlaten, Pfaffen, Grafen, Edelleute und an- dre, welche nur emigrirten, um auf dieſe oder jene Art eine Deſpotie mit herſtellen zu helfen, unter der einzig ſie nur leben konnten und wollten. Dieſe Emigrirten zaͤhlt man zu den aͤchten, d. i. zu je- nen, welche das Geſetz gegen die Emigrierten trifft, und welchen, wenn Frankreich konſequent handeln will, niemals erlaubt werden kann, in ihr Land zuruͤck zu kehren.
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che, womit dieſer Vorfall in irgend einer Verbin-
dung ſtand.
Mein Wirth erzaͤhlte mir auch manches von
den Elſaſſer Emigranten, deren viele um jene Zeit
wieder in Frankreich eingelaſſen wurden, doch ſo,
daß ſie ihren Weg damals noch alle uͤber Baſel
nehmen mußten.
Im Elſaß iſt eine doppelte Emigration vor-
gefallen, welche man wohl von einander unter-
ſcheiden muß, um es nicht widerſprechend zu fin-
den, daß man einigen Emigrirten ſchon damals
erlaubt hat, und noch jezt erlaubt, zuruͤck zu kom-
men, und doch das Geſetz gegen die Emigranten
in ſeiner Kraft ſtehen laͤßt.
Die erſte Emigration geſchah vor dem Kriege
aus Haß gegen die Anſtalten der Nation, und
aus Anhaͤnglichkeit an dem Koͤnigthum und der
Pfafferey. Zu dieſer gehoͤrten die Herren Biſchoͤfe,
Praͤlaten, Pfaffen, Grafen, Edelleute und an-
dre, welche nur emigrirten, um auf dieſe oder jene
Art eine Deſpotie mit herſtellen zu helfen, unter
der einzig ſie nur leben konnten und wollten. Dieſe
Emigrirten zaͤhlt man zu den aͤchten, d. i. zu je-
nen, welche das Geſetz gegen die Emigrierten trifft,
und welchen, wenn Frankreich konſequent handeln
will, niemals erlaubt werden kann, in ihr Land
zuruͤck zu kehren.
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,2. Leipzig, 1797, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0402_1797/158>, abgerufen am 23.11.2024.
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