Die Kriegsgesetze der Franzosen, welche in einem kleinen Buche, Code militaire genannt, enthalten sind, sind so strenge und so kategorisch, als die Preußischen nimmer seyn können. Freilich steht nicht auf dem Titel: daß sie nur Unteroffiziere und gemeine Soldaten verbinden sollen; denn die fran- zösischen Kriegsgesetze gehen alle ihre Kriegsleute an, und werden -- nach ihrem Gesetz der Gleich- heit -- ohne Ansehn der Person am Obristen wie am Gemeinen ausgeübt. Bey dem allem fodern die Gesetze ihres Code militaire die strengste Befolgung; und wer dawider sündiget, kann seine Strafe sich schon vorher selbst diktiren: denn Ausnahmen und Begnadigung, oder Rücksicht auf vorhergegangne schlechte oder gute Ausführung, oder sonstige Mil- derungsmittel finden durchaus nicht statt. Mit einem Worte, das Gesetz, und nur das Gesetz, ist die Disciplin der Französischen Krieger, und nicht der absolute, oft sehr eigensinnige Wille des Offiziers: und der Neufränkische Krieger gehorcht willig und ohne Murren.
Ich habe die Franzosen und die Preußen, und mehrere andre deutschen Soldaten sehen Dienste thun. Erstere verrichteten, was sie zu thun hatten, allemal mit Lust, und unterzogen sich dem beschwer- lichsten Dienste, ohne nur zu klagen. Hingegen die deutschen Miethlinge oder Lohnsoldaten werden
Die Kriegsgeſetze der Franzoſen, welche in einem kleinen Buche, Côde militaire genannt, enthalten ſind, ſind ſo ſtrenge und ſo kategoriſch, als die Preußiſchen nimmer ſeyn koͤnnen. Freilich ſteht nicht auf dem Titel: daß ſie nur Unteroffiziere und gemeine Soldaten verbinden ſollen; denn die fran- zoͤſiſchen Kriegsgeſetze gehen alle ihre Kriegsleute an, und werden — nach ihrem Geſetz der Gleich- heit — ohne Anſehn der Perſon am Obriſten wie am Gemeinen ausgeuͤbt. Bey dem allem fodern die Geſetze ihres Côde militaire die ſtrengſte Befolgung; und wer dawider ſuͤndiget, kann ſeine Strafe ſich ſchon vorher ſelbſt diktiren: denn Ausnahmen und Begnadigung, oder Ruͤckſicht auf vorhergegangne ſchlechte oder gute Auſfuͤhrung, oder ſonſtige Mil- derungsmittel finden durchaus nicht ſtatt. Mit einem Worte, das Geſetz, und nur das Geſetz, iſt die Disciplin der Franzoͤſiſchen Krieger, und nicht der abſolute, oft ſehr eigenſinnige Wille des Offiziers: und der Neufraͤnkiſche Krieger gehorcht willig und ohne Murren.
Ich habe die Franzoſen und die Preußen, und mehrere andre deutſchen Soldaten ſehen Dienſte thun. Erſtere verrichteten, was ſie zu thun hatten, allemal mit Luſt, und unterzogen ſich dem beſchwer- lichſten Dienſte, ohne nur zu klagen. Hingegen die deutſchen Miethlinge oder Lohnſoldaten werden
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Die Kriegsgeſetze der Franzoſen, welche in einem
kleinen Buche, Côde militaire genannt, enthalten
ſind, ſind ſo ſtrenge und ſo kategoriſch, als die
Preußiſchen nimmer ſeyn koͤnnen. Freilich ſteht
nicht auf dem Titel: daß ſie nur Unteroffiziere und
gemeine Soldaten verbinden ſollen; denn die fran-
zoͤſiſchen Kriegsgeſetze gehen alle ihre Kriegsleute
an, und werden — nach ihrem Geſetz der Gleich-
heit — ohne Anſehn der Perſon am Obriſten wie am
Gemeinen ausgeuͤbt. Bey dem allem fodern die
Geſetze ihres Côde militaire die ſtrengſte Befolgung;
und wer dawider ſuͤndiget, kann ſeine Strafe ſich
ſchon vorher ſelbſt diktiren: denn Ausnahmen und
Begnadigung, oder Ruͤckſicht auf vorhergegangne
ſchlechte oder gute Auſfuͤhrung, oder ſonſtige Mil-
derungsmittel finden durchaus nicht ſtatt. Mit
einem Worte, das Geſetz, und nur das Geſetz,
iſt die Disciplin der Franzoͤſiſchen Krieger, und
nicht der abſolute, oft ſehr eigenſinnige Wille des
Offiziers: und der Neufraͤnkiſche Krieger gehorcht
willig und ohne Murren.
Ich habe die Franzoſen und die Preußen, und
mehrere andre deutſchen Soldaten ſehen Dienſte
thun. Erſtere verrichteten, was ſie zu thun hatten,
allemal mit Luſt, und unterzogen ſich dem beſchwer-
lichſten Dienſte, ohne nur zu klagen. Hingegen
die deutſchen Miethlinge oder Lohnſoldaten werden
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/76>, abgerufen am 23.11.2024.
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