vertheidigen. Denn Geld bekömmt da kein Anwald; und für einen Vortrag oder für eine Vertheidigung oder Verantwortung darf Niemand nichts nehmen, oder er würde sich und seinen Civismus äußerst verdächtig und verhaßt machen.
Drittens giebt es auch keine Sporteln: denn das Recht wird nicht verkauft. Daher haben denn auch die Richter und Anwalde keinen Vortheil da- von, wenn sie den Proceß in die Länge ziehen: je eher er ausgeht, desto eher sind sie dieser Last über- hoben. Diäten u. dgl. werden ganz und gar nicht gutgethan. Bey uns ist das ganz anders!
Und endlich, welches die Hauptursache der bessern Rechtspflege bey den Franzosen ist, jeder Bürger, welcher mit bey Gerichte sizt, hat alle nur mögliche und höchste Ursache, das Recht ja nicht zu beugen, und nur nach dem Gesetz und seiner besten Einsicht zu sprechen. Denn er ist ja gar nicht lange Richter: es giebt solcher Aemter, welche nur ein halbes Jahr dauern; wenige währen zwey Jahre. Da er also befürchten muß, daß man als- dann die Rechtssache abermals vornehme, und ihm, wenn man beweisen könnte, daß er das Recht ge- bogen hätte, die gefährlichsten Händel zu Halse ziehen könnte, so ist es eben so sehr sein Vortheil als seine Pflicht, sich zu hüten, und nur so zu spre-
vertheidigen. Denn Geld bekoͤmmt da kein Anwald; und fuͤr einen Vortrag oder fuͤr eine Vertheidigung oder Verantwortung darf Niemand nichts nehmen, oder er wuͤrde ſich und ſeinen Civismus aͤußerſt verdaͤchtig und verhaßt machen.
Drittens giebt es auch keine Sporteln: denn das Recht wird nicht verkauft. Daher haben denn auch die Richter und Anwalde keinen Vortheil da- von, wenn ſie den Proceß in die Laͤnge ziehen: je eher er ausgeht, deſto eher ſind ſie dieſer Laſt uͤber- hoben. Diaͤten u. dgl. werden ganz und gar nicht gutgethan. Bey uns iſt das ganz anders!
Und endlich, welches die Haupturſache der beſſern Rechtspflege bey den Franzoſen iſt, jeder Buͤrger, welcher mit bey Gerichte ſizt, hat alle nur moͤgliche und hoͤchſte Urſache, das Recht ja nicht zu beugen, und nur nach dem Geſetz und ſeiner beſten Einſicht zu ſprechen. Denn er iſt ja gar nicht lange Richter: es giebt ſolcher Aemter, welche nur ein halbes Jahr dauern; wenige waͤhren zwey Jahre. Da er alſo befuͤrchten muß, daß man als- dann die Rechtsſache abermals vornehme, und ihm, wenn man beweiſen koͤnnte, daß er das Recht ge- bogen haͤtte, die gefaͤhrlichſten Haͤndel zu Halſe ziehen koͤnnte, ſo iſt es eben ſo ſehr ſein Vortheil als ſeine Pflicht, ſich zu huͤten, und nur ſo zu ſpre-
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vertheidigen. Denn Geld bekoͤmmt da kein Anwald;
und fuͤr einen Vortrag oder fuͤr eine Vertheidigung
oder Verantwortung darf Niemand nichts nehmen,
oder er wuͤrde ſich und ſeinen Civismus aͤußerſt
verdaͤchtig und verhaßt machen.
Drittens giebt es auch keine Sporteln: denn
das Recht wird nicht verkauft. Daher haben denn
auch die Richter und Anwalde keinen Vortheil da-
von, wenn ſie den Proceß in die Laͤnge ziehen: je
eher er ausgeht, deſto eher ſind ſie dieſer Laſt uͤber-
hoben. Diaͤten u. dgl. werden ganz und gar nicht
gutgethan. Bey uns iſt das ganz anders!
Und endlich, welches die Haupturſache der
beſſern Rechtspflege bey den Franzoſen iſt, jeder
Buͤrger, welcher mit bey Gerichte ſizt, hat alle nur
moͤgliche und hoͤchſte Urſache, das Recht ja nicht
zu beugen, und nur nach dem Geſetz und ſeiner
beſten Einſicht zu ſprechen. Denn er iſt ja gar
nicht lange Richter: es giebt ſolcher Aemter, welche
nur ein halbes Jahr dauern; wenige waͤhren zwey
Jahre. Da er alſo befuͤrchten muß, daß man als-
dann die Rechtsſache abermals vornehme, und ihm,
wenn man beweiſen koͤnnte, daß er das Recht ge-
bogen haͤtte, die gefaͤhrlichſten Haͤndel zu Halſe
ziehen koͤnnte, ſo iſt es eben ſo ſehr ſein Vortheil
als ſeine Pflicht, ſich zu huͤten, und nur ſo zu ſpre-
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 486. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/490>, abgerufen am 22.11.2024.
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