Brüder nöthig hatte. Vor Gericht war der Deser- teur eben so angesehen, wie ein Bürger; und ich weiß mehrere Fälle, wo Deserteurs ihre Sache ge- gen Bürger gewonnen haben. Die Klagen wider die Fremden wurden nicht so, wie sonst wohl zu geschehen pflegt, als gegründet gleich angenom- men, sondern erst aufs genaueste nach dem gemei- nen Rechte der Franzosen untersucht, aber die Stra- fen waren allemal weit gelinder, als sie würden ge- wesen seyn, wenn Franzosen die Beklagten gewesen wären. Man hat in Frankreich nicht mehr den häß- lichen Grundsatz, welchen Cicero aus den Zwölf- Tafel-Gesetzen anführt: contra hostem (d. i. pere- grinum) perpetua auetoritas, und welchen man in so manchen Ländern noch so hübsch befolgt, daß es jedem Ausländer Angst seyn muß, sich daselbst auf- zuhalten. Man bedenke nur, wie man unter an- dern mit den Fremden in Rußland verfährt, wenig- stens sonst verfuhr unter der Regierung Katharina, der Zweyten.
Vierter Theil. Dd
Bruͤder noͤthig hatte. Vor Gericht war der Deſer- teur eben ſo angeſehen, wie ein Buͤrger; und ich weiß mehrere Faͤlle, wo Deſerteurs ihre Sache ge- gen Buͤrger gewonnen haben. Die Klagen wider die Fremden wurden nicht ſo, wie ſonſt wohl zu geſchehen pflegt, als gegruͤndet gleich angenom- men, ſondern erſt aufs genaueſte nach dem gemei- nen Rechte der Franzoſen unterſucht, aber die Stra- fen waren allemal weit gelinder, als ſie wuͤrden ge- weſen ſeyn, wenn Franzoſen die Beklagten geweſen waͤren. Man hat in Frankreich nicht mehr den haͤß- lichen Grundſatz, welchen Cicero aus den Zwoͤlf- Tafel-Geſetzen anfuͤhrt: contra hoſtem (d. i. pere- grinum) perpetua auetoritas, und welchen man in ſo manchen Laͤndern noch ſo huͤbſch befolgt, daß es jedem Auslaͤnder Angſt ſeyn muß, ſich daſelbſt auf- zuhalten. Man bedenke nur, wie man unter an- dern mit den Fremden in Rußland verfaͤhrt, wenig- ſtens ſonſt verfuhr unter der Regierung Katharina, der Zweyten.
Vierter Theil. Dd
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Bruͤder noͤthig hatte. Vor Gericht war der Deſer-
teur eben ſo angeſehen, wie ein Buͤrger; und ich
weiß mehrere Faͤlle, wo Deſerteurs ihre Sache ge-
gen Buͤrger gewonnen haben. Die Klagen wider
die Fremden wurden nicht ſo, wie ſonſt wohl
zu geſchehen pflegt, als gegruͤndet gleich angenom-
men, ſondern erſt aufs genaueſte nach dem gemei-
nen Rechte der Franzoſen unterſucht, aber die Stra-
fen waren allemal weit gelinder, als ſie wuͤrden ge-
weſen ſeyn, wenn Franzoſen die Beklagten geweſen
waͤren. Man hat in Frankreich nicht mehr den haͤß-
lichen Grundſatz, welchen Cicero aus den Zwoͤlf-
Tafel-Geſetzen anfuͤhrt: contra hoſtem (d. i. pere-
grinum) perpetua auetoritas, und welchen man in
ſo manchen Laͤndern noch ſo huͤbſch befolgt, daß es
jedem Auslaͤnder Angſt ſeyn muß, ſich daſelbſt auf-
zuhalten. Man bedenke nur, wie man unter an-
dern mit den Fremden in Rußland verfaͤhrt, wenig-
ſtens ſonſt verfuhr unter der Regierung Katharina,
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 417. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/421>, abgerufen am 25.11.2024.
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