sichtiger seyn. u. s. w. -- Der gute Mann wußte freilich nicht, worauf das öftere Auffodern zum Kapituliren, schon so ungewöhnlich-frühe, berech- net war: indeß sein Nichtwissen sicherte meinen Hals. --
General Laubadere war inzwischen aus sei- nem Hause aufs Gemeinhaus in Verwahrung ge- bracht worden. Es wurde ein Gericht zur Unter- suchung seiner Sache angesezt, welches aus dem Maire von Landau, aus dem juge de paix, dem Kriegskommissär, und allen Obersten der Batail- lons bestand. Der Repräsentant Dentzel und der oft erwähnte Oberste von der Reuterey waren auch gegenwärtig, ohne jedoch am Verhör, oder an der Berathschlagung Theil zu nehmen. Zuhö- ren konnte übrigens jeder. Die Untersuchung wur- de zwey Tage fortgesezt, und mit aller Strenge betrieben.
Das Ende vom Ganzen war, daß die Untersu- chung den General von allem Verdacht, verräthe- risch gehandelt zu haben, oder nur übel gesinnt zu seyn, lossprach, und ihn sofort wieder in Freyheit sezte, aber seine Aktivität, als General und Kom- mandant, konnten ihm seine Richter nicht wieder geben: dieß war das Vorrecht des Militärs. Der Oberste ließ deswegen der ganzen Garnison die Un- schuld des Generals und die Nothwendigkeit, ihn
ſichtiger ſeyn. u. ſ. w. — Der gute Mann wußte freilich nicht, worauf das oͤftere Auffodern zum Kapituliren, ſchon ſo ungewoͤhnlich-fruͤhe, berech- net war: indeß ſein Nichtwiſſen ſicherte meinen Hals. —
General Laubadere war inzwiſchen aus ſei- nem Hauſe aufs Gemeinhaus in Verwahrung ge- bracht worden. Es wurde ein Gericht zur Unter- ſuchung ſeiner Sache angeſezt, welches aus dem Maire von Landau, aus dem juge de paix, dem Kriegskommiſſaͤr, und allen Oberſten der Batail- lons beſtand. Der Repraͤſentant Dentzel und der oft erwaͤhnte Oberſte von der Reuterey waren auch gegenwaͤrtig, ohne jedoch am Verhoͤr, oder an der Berathſchlagung Theil zu nehmen. Zuhoͤ- ren konnte uͤbrigens jeder. Die Unterſuchung wur- de zwey Tage fortgeſezt, und mit aller Strenge betrieben.
Das Ende vom Ganzen war, daß die Unterſu- chung den General von allem Verdacht, verraͤthe- riſch gehandelt zu haben, oder nur uͤbel geſinnt zu ſeyn, losſprach, und ihn ſofort wieder in Freyheit ſezte, aber ſeine Aktivitaͤt, als General und Kom- mandant, konnten ihm ſeine Richter nicht wieder geben: dieß war das Vorrecht des Militaͤrs. Der Oberſte ließ deswegen der ganzen Garniſon die Un- ſchuld des Generals und die Nothwendigkeit, ihn
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ſichtiger ſeyn. u. ſ. w. — Der gute Mann wußte
freilich nicht, worauf das oͤftere Auffodern zum
Kapituliren, ſchon ſo ungewoͤhnlich-fruͤhe, berech-
net war: indeß ſein Nichtwiſſen ſicherte meinen
Hals. —
General Laubadere war inzwiſchen aus ſei-
nem Hauſe aufs Gemeinhaus in Verwahrung ge-
bracht worden. Es wurde ein Gericht zur Unter-
ſuchung ſeiner Sache angeſezt, welches aus dem
Maire von Landau, aus dem juge de paix, dem
Kriegskommiſſaͤr, und allen Oberſten der Batail-
lons beſtand. Der Repraͤſentant Dentzel und
der oft erwaͤhnte Oberſte von der Reuterey waren
auch gegenwaͤrtig, ohne jedoch am Verhoͤr, oder
an der Berathſchlagung Theil zu nehmen. Zuhoͤ-
ren konnte uͤbrigens jeder. Die Unterſuchung wur-
de zwey Tage fortgeſezt, und mit aller Strenge
betrieben.
Das Ende vom Ganzen war, daß die Unterſu-
chung den General von allem Verdacht, verraͤthe-
riſch gehandelt zu haben, oder nur uͤbel geſinnt zu
ſeyn, losſprach, und ihn ſofort wieder in Freyheit
ſezte, aber ſeine Aktivitaͤt, als General und Kom-
mandant, konnten ihm ſeine Richter nicht wieder
geben: dieß war das Vorrecht des Militaͤrs. Der
Oberſte ließ deswegen der ganzen Garniſon die Un-
ſchuld des Generals und die Nothwendigkeit, ihn
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/163>, abgerufen am 24.11.2024.
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