macht hat: so muß, so kann sie wahrlich nicht so elend und gottlos seyn, als man dieselbe in Deutsch- land verschrieen hat, und hin und wieder noch verschreit.
Mehrmals hat man schon in Vorschlag gebracht, ein Gesetz auszuwürken, nach welchem alle Mäd- chen in ganz Frankreich nicht mehr als 1000 Li- vres, oder 250 Rthlr. Heurathsgut haben sollten. Dieses Gesetz ist aber nicht zu Stande gekommen; und so will ich mich mit der nähern Entwickelung der dahin gehörigen Vorschläge auch nicht auf- halten.
Dieses Gesetz würde aber viel Gutes gestiftet haben: denn alsdann wären alle Mädchen in Ab- sicht ihres Vermögens eben so gleich geworden, als sie es jezt in Absicht ihres Standes sind; und da würden denn blos die gesunden, häuslichen, geschickten, schönen oder tugendhaften -- Männer bekommen haben; die entgegengesezten aber, wie die, welche den Ehestand lediger Weise getrieben hätten, oder sonst übelberüchtigte Schwestern ge- wesen wären, wären sitzen geblieben: und das hatten sie denn auch verdient! Zu Lacedämon gab es ehemals ein ähnliches Gesetz, und man sagt, daß die Ehen zu Lacedämon weit glücklicher gewesen sind, als da, wo es heißt: -- quaerenda pecunia primum; virtus post numos. --
macht hat: ſo muß, ſo kann ſie wahrlich nicht ſo elend und gottlos ſeyn, als man dieſelbe in Deutſch- land verſchrieen hat, und hin und wieder noch verſchreit.
Mehrmals hat man ſchon in Vorſchlag gebracht, ein Geſetz auszuwuͤrken, nach welchem alle Maͤd- chen in ganz Frankreich nicht mehr als 1000 Li- vres, oder 250 Rthlr. Heurathsgut haben ſollten. Dieſes Geſetz iſt aber nicht zu Stande gekommen; und ſo will ich mich mit der naͤhern Entwickelung der dahin gehoͤrigen Vorſchlaͤge auch nicht auf- halten.
Dieſes Geſetz wuͤrde aber viel Gutes geſtiftet haben: denn alsdann waͤren alle Maͤdchen in Ab- ſicht ihres Vermoͤgens eben ſo gleich geworden, als ſie es jezt in Abſicht ihres Standes ſind; und da wuͤrden denn blos die geſunden, haͤuslichen, geſchickten, ſchoͤnen oder tugendhaften — Maͤnner bekommen haben; die entgegengeſezten aber, wie die, welche den Eheſtand lediger Weiſe getrieben haͤtten, oder ſonſt uͤbelberuͤchtigte Schweſtern ge- weſen waͤren, waͤren ſitzen geblieben: und das hatten ſie denn auch verdient! Zu Lacedaͤmon gab es ehemals ein aͤhnliches Geſetz, und man ſagt, daß die Ehen zu Lacedaͤmon weit gluͤcklicher geweſen ſind, als da, wo es heißt: — quaerenda pecunia primum; virtus poſt numos. —
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macht hat: ſo muß, ſo kann ſie wahrlich nicht ſo
elend und gottlos ſeyn, als man dieſelbe in Deutſch-
land verſchrieen hat, und hin und wieder noch
verſchreit.
Mehrmals hat man ſchon in Vorſchlag gebracht,
ein Geſetz auszuwuͤrken, nach welchem alle Maͤd-
chen in ganz Frankreich nicht mehr als 1000 Li-
vres, oder 250 Rthlr. Heurathsgut haben ſollten.
Dieſes Geſetz iſt aber nicht zu Stande gekommen;
und ſo will ich mich mit der naͤhern Entwickelung
der dahin gehoͤrigen Vorſchlaͤge auch nicht auf-
halten.
Dieſes Geſetz wuͤrde aber viel Gutes geſtiftet
haben: denn alsdann waͤren alle Maͤdchen in Ab-
ſicht ihres Vermoͤgens eben ſo gleich geworden,
als ſie es jezt in Abſicht ihres Standes ſind; und
da wuͤrden denn blos die geſunden, haͤuslichen,
geſchickten, ſchoͤnen oder tugendhaften — Maͤnner
bekommen haben; die entgegengeſezten aber, wie
die, welche den Eheſtand lediger Weiſe getrieben
haͤtten, oder ſonſt uͤbelberuͤchtigte Schweſtern ge-
weſen waͤren, waͤren ſitzen geblieben: und das
hatten ſie denn auch verdient! Zu Lacedaͤmon
gab es ehemals ein aͤhnliches Geſetz, und man
ſagt, daß die Ehen zu Lacedaͤmon weit gluͤcklicher
geweſen ſind, als da, wo es heißt: — quaerenda
pecunia primum; virtus poſt numos. —
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/145>, abgerufen am 22.11.2024.
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