Präsid.: Bürgerin, wie heißt du, und wo her bist du?
Braut: Ich heiße N. und bin von N.
Präsid.: Habt Ihr Zeugen bey Euch?
Bräutigam: Ja, hier ist der Bürger [N]. für mich, und der Bürger N. für meine Braut.
Präsid.: Bürger N., könnt Ihr für die gegenwärtigen neuen Brautleute ein Zeugniß ab- legen, daß sie gesetzmäßig können zusammen gege- ben werden?
Zeugen: Ja, wir bezeugen, daß der Bür- ger N. und die Bürgerin N. unbescholtne Re- publikaner, und von allen andern Verbindungen frey sind, welche ihre Ehe hindern könnten.
Präsid.: Höret nun an die Gesetze, deren Befolgung die Nation von jedem Bürger und jeder Bürgerin fodert, welche sich ehelich verbinden wollen.
Hierauf nimmt der Präsident das Gesetzbuch, und ließt ihnen die kurzen, leicht zu verstehenden Gesetze vor, welche sich auf die Ehe, deren Zweck, Pflicht und Dauer beziehen. Der Inhalt ist nicht sehr mannigfaltig, aber durchaus vernünftig und einleuchtend. Ich erinnere mich, daß die Ehe i[n]
Praͤſident: Wie heißt du, und wo biſt du her?
Braͤut.: Ich heiſſe N. und bin von R.
Praͤſid.: Buͤrgerin, wie heißt du, und wo her biſt du?
Braut: Ich heiße N. und bin von N.
Praͤſid.: Habt Ihr Zeugen bey Euch?
Braͤutigam: Ja, hier iſt der Buͤrger [N]. fuͤr mich, und der Buͤrger N. fuͤr meine Braut.
Praͤſid.: Buͤrger N., koͤnnt Ihr fuͤr die gegenwaͤrtigen neuen Brautleute ein Zeugniß ab- legen, daß ſie geſetzmaͤßig koͤnnen zuſammen gege- ben werden?
Zeugen: Ja, wir bezeugen, daß der Buͤr- ger N. und die Buͤrgerin N. unbeſcholtne Re- publikaner, und von allen andern Verbindungen frey ſind, welche ihre Ehe hindern koͤnnten.
Praͤſid.: Hoͤret nun an die Geſetze, deren Befolgung die Nation von jedem Buͤrger und jeder Buͤrgerin fodert, welche ſich ehelich verbinden wollen.
Hierauf nimmt der Praͤſident das Geſetzbuch, und ließt ihnen die kurzen, leicht zu verſtehenden Geſetze vor, welche ſich auf die Ehe, deren Zweck, Pflicht und Dauer beziehen. Der Inhalt iſt nicht ſehr mannigfaltig, aber durchaus vernuͤnftig und einleuchtend. Ich erinnere mich, daß die Ehe i[n]
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Praͤſident: Wie heißt du, und wo biſt
du her?
Braͤut.: Ich heiſſe N. und bin von R.
Praͤſid.: Buͤrgerin, wie heißt du, und wo
her biſt du?
Braut: Ich heiße N. und bin von N.
Praͤſid.: Habt Ihr Zeugen bey Euch?
Braͤutigam: Ja, hier iſt der Buͤrger N.
fuͤr mich, und der Buͤrger N. fuͤr meine Braut.
Praͤſid.: Buͤrger N., koͤnnt Ihr fuͤr die
gegenwaͤrtigen neuen Brautleute ein Zeugniß ab-
legen, daß ſie geſetzmaͤßig koͤnnen zuſammen gege-
ben werden?
Zeugen: Ja, wir bezeugen, daß der Buͤr-
ger N. und die Buͤrgerin N. unbeſcholtne Re-
publikaner, und von allen andern Verbindungen
frey ſind, welche ihre Ehe hindern koͤnnten.
Praͤſid.: Hoͤret nun an die Geſetze, deren
Befolgung die Nation von jedem Buͤrger und jeder
Buͤrgerin fodert, welche ſich ehelich verbinden
wollen.
Hierauf nimmt der Praͤſident das Geſetzbuch,
und ließt ihnen die kurzen, leicht zu verſtehenden
Geſetze vor, welche ſich auf die Ehe, deren Zweck,
Pflicht und Dauer beziehen. Der Inhalt iſt nicht
ſehr mannigfaltig, aber durchaus vernuͤnftig und
einleuchtend. Ich erinnere mich, daß die Ehe in
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/141>, abgerufen am 24.11.2024.
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