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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797.

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ein katholischer Pfaffe, besonders ein emigrirter,
konnte wohl nicht gescheider sprechen! Die meisten
Emigrirten räsonniren ja ohnehin von den franzö-
sischen Angelegenheiten wie der Blinde von der
Farbe.

In Frankreich bindet der bloße Ehe-Verspruch
ganz und gar nicht: vor der Bestätigung desselben
steht es jedem Theile frey, abzutreten, sobald er
Ursache dazu zu haben glaubt; aber von dem Ter-
min der legalen Bestätigung der Ehe (confirmation
du mariage
) an, wird diese als ganz vollzogen an-
gesehn.

Ich äußerte einst meine Verwunderung über
diese Einrichtung, und gab zu verstehen, daß es
doch wohl besser seyn mögte, wenn man auch dem
bloßen Versprechen wenigstens so viel gesetzliche
Verbindlichkeit zueignete, als jedes andre bürger-
liche Versprechen hätte. Mein Antagonist aber
bewies mir, daß dieses hier der Fall nicht wohl
seyn dürfte. Denn wenn sich, sagte er, schon vor
der Vollziehung der Ehe Hindernisse zeigen, so ist
es sehr rathsam, die Heurath ganz einzustellen,
um die kontrahirenden Theile nicht unglücklich zu
machen. Lieben sie sich wirklich, und finden sie
ihr gemeinschaftliches Glück, in ihrer nähern Ver-
bindung, so werden sie zusammeneilen, auch ohne
vorhergegangne gesetzmäßige Verlobung: und ist

ein katholiſcher Pfaffe, beſonders ein emigrirter,
konnte wohl nicht geſcheider ſprechen! Die meiſten
Emigrirten raͤſonniren ja ohnehin von den franzoͤ-
ſiſchen Angelegenheiten wie der Blinde von der
Farbe.

In Frankreich bindet der bloße Ehe-Verſpruch
ganz und gar nicht: vor der Beſtaͤtigung deſſelben
ſteht es jedem Theile frey, abzutreten, ſobald er
Urſache dazu zu haben glaubt; aber von dem Ter-
min der legalen Beſtaͤtigung der Ehe (confirmation
du mariage
) an, wird dieſe als ganz vollzogen an-
geſehn.

Ich aͤußerte einſt meine Verwunderung uͤber
dieſe Einrichtung, und gab zu verſtehen, daß es
doch wohl beſſer ſeyn moͤgte, wenn man auch dem
bloßen Verſprechen wenigſtens ſo viel geſetzliche
Verbindlichkeit zueignete, als jedes andre buͤrger-
liche Verſprechen haͤtte. Mein Antagoniſt aber
bewies mir, daß dieſes hier der Fall nicht wohl
ſeyn duͤrfte. Denn wenn ſich, ſagte er, ſchon vor
der Vollziehung der Ehe Hinderniſſe zeigen, ſo iſt
es ſehr rathſam, die Heurath ganz einzuſtellen,
um die kontrahirenden Theile nicht ungluͤcklich zu
machen. Lieben ſie ſich wirklich, und finden ſie
ihr gemeinſchaftliches Gluͤck, in ihrer naͤhern Ver-
bindung, ſo werden ſie zuſammeneilen, auch ohne
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[135/0139] ein katholiſcher Pfaffe, beſonders ein emigrirter, konnte wohl nicht geſcheider ſprechen! Die meiſten Emigrirten raͤſonniren ja ohnehin von den franzoͤ- ſiſchen Angelegenheiten wie der Blinde von der Farbe. In Frankreich bindet der bloße Ehe-Verſpruch ganz und gar nicht: vor der Beſtaͤtigung deſſelben ſteht es jedem Theile frey, abzutreten, ſobald er Urſache dazu zu haben glaubt; aber von dem Ter- min der legalen Beſtaͤtigung der Ehe (confirmation du mariage) an, wird dieſe als ganz vollzogen an- geſehn. Ich aͤußerte einſt meine Verwunderung uͤber dieſe Einrichtung, und gab zu verſtehen, daß es doch wohl beſſer ſeyn moͤgte, wenn man auch dem bloßen Verſprechen wenigſtens ſo viel geſetzliche Verbindlichkeit zueignete, als jedes andre buͤrger- liche Verſprechen haͤtte. Mein Antagoniſt aber bewies mir, daß dieſes hier der Fall nicht wohl ſeyn duͤrfte. Denn wenn ſich, ſagte er, ſchon vor der Vollziehung der Ehe Hinderniſſe zeigen, ſo iſt es ſehr rathſam, die Heurath ganz einzuſtellen, um die kontrahirenden Theile nicht ungluͤcklich zu machen. Lieben ſie ſich wirklich, und finden ſie ihr gemeinſchaftliches Gluͤck, in ihrer naͤhern Ver- bindung, ſo werden ſie zuſammeneilen, auch ohne vorhergegangne geſetzmaͤßige Verlobung: und iſt

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Zitationshilfe: Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/139>, abgerufen am 24.11.2024.