Französisch reden sollte. Das hieß nun mit einem Worte: dem Kommissär im Klubb Alles unterwer- fen: denn da verstand der Zehnte kein Wort franzö- sisch.
Man darf sich nämlich nicht einbilden, als sey die französische Sprache im Elsaß und in dem deut- schen Theil von Lotharingen sehr gemein: auf den Dörfern versteht fast Niemand ein Wort davon. Alle Beamten, die dieser Sprache unerfahren waren, sollten demnach entfernet, und Sprach- kundige an ihre Stellen gesezt werden u. s. w. Rühl, welcher damals -- das Unwesen fiel im Jahr 1791 vor -- großes Ansehen im Elsaß und in Paris schon hatte, stellte der National-Versammlung das Ding von der rechten Seite vor, und diese beschloß, daß künftig die gewöhnliche Landessprache, also im El- saß die Deutsche, bey Gerichtssachen gebraucht werden sollte; und daß in den Klubbs daselbst auch Deutsch gesprochen werden dürfte: wollten die Kom- missäre Theil daran nehmen, so mögten sie erst selbst Deutsch lernen. --
Indessen wurden die Volkssocietäten von Tag zu Tag angesehner, und schon schien der nicht mehr ein recht guter Bürger zu seyn, der nicht dazu gehörte, oder seinen Namen nicht einschreiben ließ. Da aber eben diese Societäten es sich gleich- sam zur Regel machteu, das Ansehn der Assemblee
Franzoͤſiſch reden ſollte. Das hieß nun mit einem Worte: dem Kommiſſaͤr im Klubb Alles unterwer- fen: denn da verſtand der Zehnte kein Wort franzoͤ- ſiſch.
Man darf ſich naͤmlich nicht einbilden, als ſey die franzoͤſiſche Sprache im Elſaß und in dem deut- ſchen Theil von Lotharingen ſehr gemein: auf den Doͤrfern verſteht faſt Niemand ein Wort davon. Alle Beamten, die dieſer Sprache unerfahren waren, ſollten demnach entfernet, und Sprach- kundige an ihre Stellen geſezt werden u. ſ. w. Ruͤhl, welcher damals — das Unweſen fiel im Jahr 1791 vor — großes Anſehen im Elſaß und in Paris ſchon hatte, ſtellte der National-Verſammlung das Ding von der rechten Seite vor, und dieſe beſchloß, daß kuͤnftig die gewoͤhnliche Landesſprache, alſo im El- ſaß die Deutſche, bey Gerichtsſachen gebraucht werden ſollte; und daß in den Klubbs daſelbſt auch Deutſch geſprochen werden duͤrfte: wollten die Kom- miſſaͤre Theil daran nehmen, ſo moͤgten ſie erſt ſelbſt Deutſch lernen. —
Indeſſen wurden die Volksſocietaͤten von Tag zu Tag angeſehner, und ſchon ſchien der nicht mehr ein recht guter Buͤrger zu ſeyn, der nicht dazu gehoͤrte, oder ſeinen Namen nicht einſchreiben ließ. Da aber eben dieſe Societaͤten es ſich gleich- ſam zur Regel machteu, das Anſehn der Aſſemblée
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Franzoͤſiſch reden ſollte. Das hieß nun mit einem
Worte: dem Kommiſſaͤr im Klubb Alles unterwer-
fen: denn da verſtand der Zehnte kein Wort franzoͤ-
ſiſch.
Man darf ſich naͤmlich nicht einbilden, als ſey
die franzoͤſiſche Sprache im Elſaß und in dem deut-
ſchen Theil von Lotharingen ſehr gemein: auf den
Doͤrfern verſteht faſt Niemand ein Wort davon.
Alle Beamten, die dieſer Sprache unerfahren
waren, ſollten demnach entfernet, und Sprach-
kundige an ihre Stellen geſezt werden u. ſ. w. Ruͤhl,
welcher damals — das Unweſen fiel im Jahr 1791
vor — großes Anſehen im Elſaß und in Paris ſchon
hatte, ſtellte der National-Verſammlung das Ding
von der rechten Seite vor, und dieſe beſchloß, daß
kuͤnftig die gewoͤhnliche Landesſprache, alſo im El-
ſaß die Deutſche, bey Gerichtsſachen gebraucht
werden ſollte; und daß in den Klubbs daſelbſt auch
Deutſch geſprochen werden duͤrfte: wollten die Kom-
miſſaͤre Theil daran nehmen, ſo moͤgten ſie erſt ſelbſt
Deutſch lernen. —
Indeſſen wurden die Volksſocietaͤten von Tag
zu Tag angeſehner, und ſchon ſchien der nicht
mehr ein recht guter Buͤrger zu ſeyn, der nicht
dazu gehoͤrte, oder ſeinen Namen nicht einſchreiben
ließ. Da aber eben dieſe Societaͤten es ſich gleich-
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/110>, abgerufen am 24.11.2024.
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