Grundverfassung Frankreichs gehandelt hatten, das wußten wir; ja, wir wußten es, daß kein unpar- theiischer Rechtsgelehrter uns etwas zur Last legen würde, daß selbst mit Recht uns kein Hinderniß zu unserer etwan zu erfolgenden Auswanderung in den Weg gelegt werden konnte. Allein wir wußten auch, daß bey einer etwan erfolgenden Uebergabe der Festung Maynz die kalte, unpartheiische und rachlose Gerechtigkeit uns nicht zu Theil werden würde. Unter diesen Umständen wurden Geißeln von Maynz -- Leute, die sich als Anhänger der vorigen Herrschaft bekannten -- nach Frankreich geschickt, die in allem Betracht, aber auch einzig nur für die Ungerechtigkeit, die man an uns begehen würde, haften müssen. Die Franken nahmen die von uns ergriffne, gerechte Maaßregel auf die Geißeln an, und haben so Sanction der Sache ge- geben.
Dieses und das Grundgesetz ihrer Verfassung: daß die ganze Nation die Rechte und Sicher- heit eines jeden ihrer Bürger gegen auswärtige Angriffe mit all der Macht vertheidigen werde, die die Nation in Händen hat, läßt uns, die wir gesetzlich Bürger dieser Nation sind, ungezwei- felt hoffen, daß wir einst die gebührende Genug- thuung erhalten werden und müssen. -- Es sind demnach weit höhere Gründe, als die Gegen-
Grundverfaſſung Frankreichs gehandelt hatten, das wußten wir; ja, wir wußten es, daß kein unpar- theiiſcher Rechtsgelehrter uns etwas zur Laſt legen wuͤrde, daß ſelbſt mit Recht uns kein Hinderniß zu unſerer etwan zu erfolgenden Auswanderung in den Weg gelegt werden konnte. Allein wir wußten auch, daß bey einer etwan erfolgenden Uebergabe der Feſtung Maynz die kalte, unpartheiiſche und rachloſe Gerechtigkeit uns nicht zu Theil werden wuͤrde. Unter dieſen Umſtaͤnden wurden Geißeln von Maynz — Leute, die ſich als Anhaͤnger der vorigen Herrſchaft bekannten — nach Frankreich geſchickt, die in allem Betracht, aber auch einzig nur fuͤr die Ungerechtigkeit, die man an uns begehen wuͤrde, haften muͤſſen. Die Franken nahmen die von uns ergriffne, gerechte Maaßregel auf die Geißeln an, und haben ſo Sanction der Sache ge- geben.
Dieſes und das Grundgeſetz ihrer Verfaſſung: daß die ganze Nation die Rechte und Sicher- heit eines jeden ihrer Buͤrger gegen auswaͤrtige Angriffe mit all der Macht vertheidigen werde, die die Nation in Haͤnden hat, laͤßt uns, die wir geſetzlich Buͤrger dieſer Nation ſind, ungezwei- felt hoffen, daß wir einſt die gebuͤhrende Genug- thuung erhalten werden und muͤſſen. — Es ſind demnach weit hoͤhere Gruͤnde, als die Gegen-
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Grundverfaſſung Frankreichs gehandelt hatten, das
wußten wir; ja, wir wußten es, daß kein unpar-
theiiſcher Rechtsgelehrter uns etwas zur Laſt legen
wuͤrde, daß ſelbſt mit Recht uns kein Hinderniß zu
unſerer etwan zu erfolgenden Auswanderung in den
Weg gelegt werden konnte. Allein wir wußten
auch, daß bey einer etwan erfolgenden Uebergabe
der Feſtung Maynz die kalte, unpartheiiſche und
rachloſe Gerechtigkeit uns nicht zu Theil werden
wuͤrde. Unter dieſen Umſtaͤnden wurden Geißeln
von Maynz — Leute, die ſich als Anhaͤnger der
vorigen Herrſchaft bekannten — nach Frankreich
geſchickt, die in allem Betracht, aber auch einzig
nur fuͤr die Ungerechtigkeit, die man an uns begehen
wuͤrde, haften muͤſſen. Die Franken nahmen die
von uns ergriffne, gerechte Maaßregel auf die
Geißeln an, und haben ſo Sanction der Sache ge-
geben.
Dieſes und das Grundgeſetz ihrer Verfaſſung:
daß die ganze Nation die Rechte und Sicher-
heit eines jeden ihrer Buͤrger gegen auswaͤrtige
Angriffe mit all der Macht vertheidigen werde, die
die Nation in Haͤnden hat, laͤßt uns, die wir
geſetzlich Buͤrger dieſer Nation ſind, ungezwei-
felt hoffen, daß wir einſt die gebuͤhrende Genug-
thuung erhalten werden und muͤſſen. — Es ſind
demnach weit hoͤhere Gruͤnde, als die Gegen-
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 396. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben03_1796/408>, abgerufen am 22.11.2024.
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