Hr. von Beulwitz ist größtentheils vom Pöbel und von den Sanscülottes beleidigt wor- den: aber der Pöbel ist aller Orten Pöbel, zu Ber- lin und zu Frankfurt am Mayn, wie zu Verdun und zu Paris. Man denke nur, wie der Jan Hagel zu Frankfurt die Klubbisten von Maynz behandelt hat! Also wegen des Pöbels wären wir aufs Reine.
Hr. von Beulwitz sagt am angeführten Orte S. 229: die Einwohner von Verdun hätten sich erdreistet, noch bey Anwesenheit der Preußi- schen Truppen, die Nationalkokarden aufzustecken. Aber das war doch wohl keine Beleidigung für die Preußen! Diese musten ja Verdun der französischen Konstitution wieder überlassen, und folglich hatten die Einwohner auch das Recht, die Kokarden wie- der zu tragen, woran man den Anhänger der Kon- stitution erkennt, und dieß gleich, sobald die Herr- schaft der Konstitution wieder eintrat.
Er klagt sehr über den Maire der Stadt, Ci- toyen Caret Fils. Ich glaube gern, daß Caret nicht allzuhöflich gegen ihn gewesen ist: aber sein Betragen hatte in dem Betragen der Preußen gegen ihn seinen hinlänglichen Grund. Caret war sehr übel behan- delt worden: man hatte ihm sogar mit 50 Stock- schlägen gedroht, wenn er nicht denjenigen herbey- schaffen würde, welcher einige Tage nach der Ein- nahme einen Preußischen Offizier des Abends auf
Hr. von Beulwitz iſt groͤßtentheils vom Poͤbel und von den Sanscuͤlottes beleidigt wor- den: aber der Poͤbel iſt aller Orten Poͤbel, zu Ber- lin und zu Frankfurt am Mayn, wie zu Verdun und zu Paris. Man denke nur, wie der Jan Hagel zu Frankfurt die Klubbiſten von Maynz behandelt hat! Alſo wegen des Poͤbels waͤren wir aufs Reine.
Hr. von Beulwitz ſagt am angefuͤhrten Orte S. 229: die Einwohner von Verdun haͤtten ſich erdreiſtet, noch bey Anweſenheit der Preußi- ſchen Truppen, die Nationalkokarden aufzuſtecken. Aber das war doch wohl keine Beleidigung fuͤr die Preußen! Dieſe muſten ja Verdun der franzoͤſiſchen Konſtitution wieder uͤberlaſſen, und folglich hatten die Einwohner auch das Recht, die Kokarden wie- der zu tragen, woran man den Anhaͤnger der Kon- ſtitution erkennt, und dieß gleich, ſobald die Herr- ſchaft der Konſtitution wieder eintrat.
Er klagt ſehr uͤber den Maire der Stadt, Ci- toyen Câret Fils. Ich glaube gern, daß Caret nicht allzuhoͤflich gegen ihn geweſen iſt: aber ſein Betragen hatte in dem Betragen der Preußen gegen ihn ſeinen hinlaͤnglichen Grund. Caret war ſehr uͤbel behan- delt worden: man hatte ihm ſogar mit 50 Stock- ſchlaͤgen gedroht, wenn er nicht denjenigen herbey- ſchaffen wuͤrde, welcher einige Tage nach der Ein- nahme einen Preußiſchen Offizier des Abends auf
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0240"n="228"/><p>Hr. von <hirendition="#g">Beulwitz</hi> iſt groͤßtentheils vom<lb/>
Poͤbel und von den <hirendition="#g">Sanscuͤlottes</hi> beleidigt wor-<lb/>
den: aber der Poͤbel iſt aller Orten Poͤbel, zu Ber-<lb/>
lin und zu Frankfurt am Mayn, wie zu Verdun und<lb/>
zu Paris. Man denke nur, wie der Jan Hagel zu<lb/>
Frankfurt die Klubbiſten von Maynz behandelt hat!<lb/>
Alſo wegen des Poͤbels waͤren wir aufs Reine.</p><lb/><p>Hr. von <hirendition="#g">Beulwitz</hi>ſagt am angefuͤhrten Orte<lb/>
S. 229: die Einwohner von Verdun haͤtten ſich<lb/><hirendition="#g">erdreiſtet</hi>, noch bey Anweſenheit der Preußi-<lb/>ſchen Truppen, die Nationalkokarden aufzuſtecken.<lb/>
Aber das war doch wohl keine Beleidigung fuͤr die<lb/>
Preußen! Dieſe muſten ja Verdun der franzoͤſiſchen<lb/>
Konſtitution wieder uͤberlaſſen, und folglich hatten<lb/>
die Einwohner auch das Recht, die Kokarden wie-<lb/>
der zu tragen, woran man den Anhaͤnger der Kon-<lb/>ſtitution erkennt, und dieß gleich, ſobald die Herr-<lb/>ſchaft der Konſtitution wieder eintrat.</p><lb/><p>Er klagt ſehr uͤber den Maire der Stadt, <hirendition="#aq">Ci-<lb/>
toyen Câret Fils.</hi> Ich glaube gern, daß Caret nicht<lb/>
allzuhoͤflich gegen ihn geweſen iſt: aber ſein Betragen<lb/>
hatte in dem Betragen der Preußen gegen ihn ſeinen<lb/>
hinlaͤnglichen Grund. Caret war ſehr uͤbel behan-<lb/>
delt worden: man hatte ihm ſogar mit 50 Stock-<lb/>ſchlaͤgen gedroht, wenn er nicht denjenigen herbey-<lb/>ſchaffen wuͤrde, welcher einige Tage nach der Ein-<lb/>
nahme einen Preußiſchen Offizier des Abends auf<lb/></p></div></body></text></TEI>
[228/0240]
Hr. von Beulwitz iſt groͤßtentheils vom
Poͤbel und von den Sanscuͤlottes beleidigt wor-
den: aber der Poͤbel iſt aller Orten Poͤbel, zu Ber-
lin und zu Frankfurt am Mayn, wie zu Verdun und
zu Paris. Man denke nur, wie der Jan Hagel zu
Frankfurt die Klubbiſten von Maynz behandelt hat!
Alſo wegen des Poͤbels waͤren wir aufs Reine.
Hr. von Beulwitz ſagt am angefuͤhrten Orte
S. 229: die Einwohner von Verdun haͤtten ſich
erdreiſtet, noch bey Anweſenheit der Preußi-
ſchen Truppen, die Nationalkokarden aufzuſtecken.
Aber das war doch wohl keine Beleidigung fuͤr die
Preußen! Dieſe muſten ja Verdun der franzoͤſiſchen
Konſtitution wieder uͤberlaſſen, und folglich hatten
die Einwohner auch das Recht, die Kokarden wie-
der zu tragen, woran man den Anhaͤnger der Kon-
ſtitution erkennt, und dieß gleich, ſobald die Herr-
ſchaft der Konſtitution wieder eintrat.
Er klagt ſehr uͤber den Maire der Stadt, Ci-
toyen Câret Fils. Ich glaube gern, daß Caret nicht
allzuhoͤflich gegen ihn geweſen iſt: aber ſein Betragen
hatte in dem Betragen der Preußen gegen ihn ſeinen
hinlaͤnglichen Grund. Caret war ſehr uͤbel behan-
delt worden: man hatte ihm ſogar mit 50 Stock-
ſchlaͤgen gedroht, wenn er nicht denjenigen herbey-
ſchaffen wuͤrde, welcher einige Tage nach der Ein-
nahme einen Preußiſchen Offizier des Abends auf
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben03_1796/240>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.