aus nicht gestattet werden: die Policei könnte sich ein Verdienst erwerben, wenn sie diese Kammern der niedrigsten Wollust vernichten und zerstören ließ. Pflicht ist es doch immer, als Vormund der ganzen Bürgerschaft auch für das Wohl der Jugend zu sor- gen und diese vor Schaden zu sichern. Der Uni- versität kann die Fortdauer dieses Unwesens auf kei- ne Weise zur Last gelegt werden. Der Prorektor hat den abscheulichen Makeros und Makerellen nichts zu befehlen: er kann höchstens die Studenten bestra- fen, von denen er erfährt, daß sie an solchen Oer- tern gewesen sind. Aber die Policei kann und sollte auch billig die Löcher selbst zerstören; oder wenn es durchaus nöthig ist, mit den Bordellen durch die Finger zu sehen, je nun, so könnte man von Poli- cei wegen solche Einrichtungen treffen, daß der Schaden, der sonst gestiftet wird, wo nicht ganz verhütet, doch verringert würde.
Ausserdem geht es den Hallensern, wie den Göttingern, Giessern, Jenensern und andern Uni- versitätern: sie müssen oft wegen anomalischer Bei- träge zur Bevölkerung starke Summen y) auszah- len; doch soll man auf der hiesigen Universität sich alle gerichtliche Verschwiegenheit versprechen können.
y) Die aber für Halle nur in Alimentations-Kosten bestehen.
aus nicht geſtattet werden: die Policei koͤnnte ſich ein Verdienſt erwerben, wenn ſie dieſe Kammern der niedrigſten Wolluſt vernichten und zerſtoͤren ließ. Pflicht iſt es doch immer, als Vormund der ganzen Buͤrgerſchaft auch fuͤr das Wohl der Jugend zu ſor- gen und dieſe vor Schaden zu ſichern. Der Uni- verſitaͤt kann die Fortdauer dieſes Unweſens auf kei- ne Weiſe zur Laſt gelegt werden. Der Prorektor hat den abſcheulichen Makeros und Makerellen nichts zu befehlen: er kann hoͤchſtens die Studenten beſtra- fen, von denen er erfaͤhrt, daß ſie an ſolchen Oer- tern geweſen ſind. Aber die Policei kann und ſollte auch billig die Loͤcher ſelbſt zerſtoͤren; oder wenn es durchaus noͤthig iſt, mit den Bordellen durch die Finger zu ſehen, je nun, ſo koͤnnte man von Poli- cei wegen ſolche Einrichtungen treffen, daß der Schaden, der ſonſt geſtiftet wird, wo nicht ganz verhuͤtet, doch verringert wuͤrde.
Auſſerdem geht es den Hallenſern, wie den Goͤttingern, Gieſſern, Jenenſern und andern Uni- verſitaͤtern: ſie muͤſſen oft wegen anomaliſcher Bei- traͤge zur Bevoͤlkerung ſtarke Summen y) auszah- len; doch ſoll man auf der hieſigen Univerſitaͤt ſich alle gerichtliche Verſchwiegenheit verſprechen koͤnnen.
y) Die aber fuͤr Halle nur in Alimentations-Koſten beſtehen.
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aus nicht geſtattet werden: die Policei koͤnnte ſich
ein Verdienſt erwerben, wenn ſie dieſe Kammern der
niedrigſten Wolluſt vernichten und zerſtoͤren ließ.
Pflicht iſt es doch immer, als Vormund der ganzen
Buͤrgerſchaft auch fuͤr das Wohl der Jugend zu ſor-
gen und dieſe vor Schaden zu ſichern. Der Uni-
verſitaͤt kann die Fortdauer dieſes Unweſens auf kei-
ne Weiſe zur Laſt gelegt werden. Der Prorektor
hat den abſcheulichen Makeros und Makerellen nichts
zu befehlen: er kann hoͤchſtens die Studenten beſtra-
fen, von denen er erfaͤhrt, daß ſie an ſolchen Oer-
tern geweſen ſind. Aber die Policei kann und ſollte
auch billig die Loͤcher ſelbſt zerſtoͤren; oder wenn es
durchaus noͤthig iſt, mit den Bordellen durch die
Finger zu ſehen, je nun, ſo koͤnnte man von Poli-
cei wegen ſolche Einrichtungen treffen, daß der
Schaden, der ſonſt geſtiftet wird, wo nicht ganz
verhuͤtet, doch verringert wuͤrde.
Auſſerdem geht es den Hallenſern, wie den
Goͤttingern, Gieſſern, Jenenſern und andern Uni-
verſitaͤtern: ſie muͤſſen oft wegen anomaliſcher Bei-
traͤge zur Bevoͤlkerung ſtarke Summen y) auszah-
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y) Die aber fuͤr Halle nur in Alimentations-Koſten
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 2. Halle, 1792, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben02_1792/124>, abgerufen am 25.11.2024.
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