und Schmid ließ sich bereden, ein Schauspielhaus von Brettern aufzubauen. Nun ward angefangen zu spielen. Ich besuchte gleich anfangs dieses Spekta- kel, fand aber eine sehr elende Vorstellung recht gu- ter Stücke, obgleich einige Akteurs, vorzüglich die Madame Abt, noch ziemlich waren. Allein die hal- lischen Studenten, die gröstentheils noch nichts von dergleichen gesehen hatten, und die Philister mit ih- ren Weibern und Töchtern liefen nach Reideburg schaarweise, und beklatschten die Aktionen, als hätte ein Reinike oder Fleck agirt, und eine Mara oder Cläron gesungen. Das Schauspielhaus war immer voll, und wer ein wenig spät kam, fand kei- nen Platz.
Der Prorektor ließ scharfe Befehle wider das Komödienbesuchen anschlagen: wer einen angeben würde, nämlich von den Studenten, der wirklich in der Komödie gewesen wäre, sollte fünf Thaler Be- lohnung erhalten, und sein Name sollte verschwie- gen bleiben. Der Schuldige sollte in solchen Fällen zehn Thaler Strafe geben. Dieser Verordnung ohn- erachtet, und so viele auch darnach gestraft wurden, wurde doch Abts Theater noch immer besucht. Und Abt konnte dennoch nicht subsistiren: er war ein Mensch, der die Rechnung ohne den Wirth machte, und ins Gelag hinein lebte, in Hoffnung besserer Zeiten. Nachdem er demnach eine Menge Schulden
und Schmid ließ ſich bereden, ein Schauſpielhaus von Brettern aufzubauen. Nun ward angefangen zu ſpielen. Ich beſuchte gleich anfangs dieſes Spekta- kel, fand aber eine ſehr elende Vorſtellung recht gu- ter Stuͤcke, obgleich einige Akteurs, vorzuͤglich die Madame Abt, noch ziemlich waren. Allein die hal- liſchen Studenten, die groͤſtentheils noch nichts von dergleichen geſehen hatten, und die Philiſter mit ih- ren Weibern und Toͤchtern liefen nach Reideburg ſchaarweiſe, und beklatſchten die Aktionen, als haͤtte ein Reinike oder Fleck agirt, und eine Mara oder Claͤron geſungen. Das Schauſpielhaus war immer voll, und wer ein wenig ſpaͤt kam, fand kei- nen Platz.
Der Prorektor ließ ſcharfe Befehle wider das Komoͤdienbeſuchen anſchlagen: wer einen angeben wuͤrde, naͤmlich von den Studenten, der wirklich in der Komoͤdie geweſen waͤre, ſollte fuͤnf Thaler Be- lohnung erhalten, und ſein Name ſollte verſchwie- gen bleiben. Der Schuldige ſollte in ſolchen Faͤllen zehn Thaler Strafe geben. Dieſer Verordnung ohn- erachtet, und ſo viele auch darnach geſtraft wurden, wurde doch Abts Theater noch immer beſucht. Und Abt konnte dennoch nicht ſubſiſtiren: er war ein Menſch, der die Rechnung ohne den Wirth machte, und ins Gelag hinein lebte, in Hoffnung beſſerer Zeiten. Nachdem er demnach eine Menge Schulden
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und Schmid ließ ſich bereden, ein Schauſpielhaus
von Brettern aufzubauen. Nun ward angefangen
zu ſpielen. Ich beſuchte gleich anfangs dieſes Spekta-
kel, fand aber eine ſehr elende Vorſtellung recht gu-
ter Stuͤcke, obgleich einige Akteurs, vorzuͤglich die
Madame Abt, noch ziemlich waren. Allein die hal-
liſchen Studenten, die groͤſtentheils noch nichts von
dergleichen geſehen hatten, und die Philiſter mit ih-
ren Weibern und Toͤchtern liefen nach Reideburg
ſchaarweiſe, und beklatſchten die Aktionen, als haͤtte
ein Reinike oder Fleck agirt, und eine Mara
oder Claͤron geſungen. Das Schauſpielhaus war
immer voll, und wer ein wenig ſpaͤt kam, fand kei-
nen Platz.
Der Prorektor ließ ſcharfe Befehle wider das
Komoͤdienbeſuchen anſchlagen: wer einen angeben
wuͤrde, naͤmlich von den Studenten, der wirklich in
der Komoͤdie geweſen waͤre, ſollte fuͤnf Thaler Be-
lohnung erhalten, und ſein Name ſollte verſchwie-
gen bleiben. Der Schuldige ſollte in ſolchen Faͤllen
zehn Thaler Strafe geben. Dieſer Verordnung ohn-
erachtet, und ſo viele auch darnach geſtraft wurden,
wurde doch Abts Theater noch immer beſucht. Und
Abt konnte dennoch nicht ſubſiſtiren: er war ein
Menſch, der die Rechnung ohne den Wirth machte,
und ins Gelag hinein lebte, in Hoffnung beſſerer
Zeiten. Nachdem er demnach eine Menge Schulden
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 2. Halle, 1792, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben02_1792/120>, abgerufen am 22.11.2024.
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