Laube, Heinrich: Das junge Europa. Bd. 1, 2. Leipzig, 1833.sich Frauenzimmern gegenüber begebe. Er geht jede Ver¬ ſich Frauenzimmern gegenüber begebe. Er geht jede Ver¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0025" n="13"/> ſich Frauenzimmern gegenüber begebe. Er geht jede Ver¬<lb/> bindung ein, ohne von ſeiner Seite auch nur irgend<lb/> etwas Andres zu gewähren, als daß er genießt, ſo lange<lb/> es ſeine Laune ſo will. Auf meinen ernſten Tadel und<lb/> meine eben ſo ernſte Verſicherung, daß ich ihn einſper¬<lb/> ren laſſen würde, hätte ich Gewalt über ihn, erwiderte<lb/> er lachend, daß er nie von einem Frauenzimmer Liebe<lb/> verlangt, noch irgend einer mehr als augenblickliche Nei¬<lb/> gung verſprochen habe. Es ſei ein rechtliches Contrakts¬<lb/> verhältniß; daß man von der andern Seite oft mehr<lb/> präſumire, wäre nicht ſeine Schuld. Was ſoll ich<lb/> mit ihm anfangen? Soll ich ihn der Polizei anzei¬<lb/> gen? Die betrachtet blos die moraliſch Buckligen,<lb/> Lahmen ꝛc.; ſie iſt nur für äußere Uebel da, die jeder<lb/> andere Menſch auch ſieht; ſoll ich ihm unaufhörlich<lb/> Steckbriefe ſchreiben und ſeine Umgebungen vor ihm<lb/> warnen, wie ein Gensd'armes mit blanker Klinge neben<lb/> ihm herreiten? Wenn ich ihn nur überzeugen könnte,<lb/> daß er unter unſern bürgerlichen Konſtellationen Unrecht<lb/> habe, daß man dem Verbande einer Geſellſchaft Vieler¬<lb/> lei, ſo auch dieſes zum Opfer bringen müßte. So lange<lb/> das Verhältniß zwiſchen Mann und Weib noch nicht<lb/> anders geordnet iſt als wie jetzt in das traurige Ein¬<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [13/0025]
ſich Frauenzimmern gegenüber begebe. Er geht jede Ver¬
bindung ein, ohne von ſeiner Seite auch nur irgend
etwas Andres zu gewähren, als daß er genießt, ſo lange
es ſeine Laune ſo will. Auf meinen ernſten Tadel und
meine eben ſo ernſte Verſicherung, daß ich ihn einſper¬
ren laſſen würde, hätte ich Gewalt über ihn, erwiderte
er lachend, daß er nie von einem Frauenzimmer Liebe
verlangt, noch irgend einer mehr als augenblickliche Nei¬
gung verſprochen habe. Es ſei ein rechtliches Contrakts¬
verhältniß; daß man von der andern Seite oft mehr
präſumire, wäre nicht ſeine Schuld. Was ſoll ich
mit ihm anfangen? Soll ich ihn der Polizei anzei¬
gen? Die betrachtet blos die moraliſch Buckligen,
Lahmen ꝛc.; ſie iſt nur für äußere Uebel da, die jeder
andere Menſch auch ſieht; ſoll ich ihm unaufhörlich
Steckbriefe ſchreiben und ſeine Umgebungen vor ihm
warnen, wie ein Gensd'armes mit blanker Klinge neben
ihm herreiten? Wenn ich ihn nur überzeugen könnte,
daß er unter unſern bürgerlichen Konſtellationen Unrecht
habe, daß man dem Verbande einer Geſellſchaft Vieler¬
lei, ſo auch dieſes zum Opfer bringen müßte. So lange
das Verhältniß zwiſchen Mann und Weib noch nicht
anders geordnet iſt als wie jetzt in das traurige Ein¬
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