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Laßwitz, Kurd: Geschichte der Atomistik. Bd. 1. Hamburg, 1890.

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Aristoteles: Veränderung und Bewegung.
gesetzlich bedingt ist. Bei Arisioteles dagegen liegt in der
Bewegung nichts Mechanisches, sondern er sieht in ihr nur
den Vorgang, wodurch ein Zweck, ein abgeschlossener Teil
des Weltgeschehens, zu seiner Verwirklichung gelangt.1 Es
ist dabei der Begriff der Bewegung in dem ganz allgemeinen
Sinne der Veränderung (#) überhaupt genommen,
so daß die Bewegung im uns geläufigen engeren Sinne, näm-
lich die räumliche, als ein spezieller Fall erscheint. Aristoteles
unterscheidet drei Arten der Bewegung, nämlich die quanti-
tative
(#), d. h. die Veränderung der Körper
durch Zunahme oder Abnahme (#) der Größe
nach, die qualitative (#) oder Verwandlung
(#), bei welcher die Körper ihre Eigenschaften wechseln,
und die räumliche (#) oder Ortsbewegung (#).2
Als eine vierte Art der Veränderung kann noch die des Werdens
und Vergehens (#) genannt werden. Allen
diesen Veränderungen aber liegt die räumliche Bewegung
als Bedingung
zu Grunde. Denn die Zunahme oder das
Wachstum besteht darin, daß zu einem irgendwie geformten
Stoff andrer Stoff, der der Wirklichkeit nach von ihm ver-
schieden, der Möglichkeit nach aber ihm gleich ist, hinzutritt,
und die Form jenes Stoffes annimmt, wodurch er nun auch
aktuell (der Wirklichkeit nach) ihm gleich wird. Zur Ver-
größerung des ersten Stoffes ist also das Hinzutreten und die
Verwandlung, eine räumliche und eine qualitative Bewegung
erforderlich. Aber auch die Verwandlung ist nicht ohne räum-
liche Bewegung möglich, denn es müssen dazu ein Wirkendes
(#) und ein Leidendes (#) zusammentreten, und es
ist notwendig, daß dasjenige, welches die Verwandlung her-
vorbringen soll, das zu Verwandelnde berühre, was nur durch
räumliche Bewegung zu erreichen ist. Endlich erfordert auch
das Werden und Vergehen, wie sich noch genauer zeigen wird,
die räumliche Bewegung.

Wenngleich aber die räumliche Bewegung ein unentbehr-
liches Glied in der Reihe der natürlichen Prozesse bildet, so

1 Vgl. S. 96, 97.
2 Die letztere zerfällt wieder in zwei Arten, Selbstbewegung und Bewegung
durch anderes, und diese kann eine vierfache sein: #.
Zeller II, 2. 3. Aufl. S. 390. Anm.

Aristoteles: Veränderung und Bewegung.
gesetzlich bedingt ist. Bei Arisioteles dagegen liegt in der
Bewegung nichts Mechanisches, sondern er sieht in ihr nur
den Vorgang, wodurch ein Zweck, ein abgeschlossener Teil
des Weltgeschehens, zu seiner Verwirklichung gelangt.1 Es
ist dabei der Begriff der Bewegung in dem ganz allgemeinen
Sinne der Veränderung (#) überhaupt genommen,
so daß die Bewegung im uns geläufigen engeren Sinne, näm-
lich die räumliche, als ein spezieller Fall erscheint. Aristoteles
unterscheidet drei Arten der Bewegung, nämlich die quanti-
tative
(#), d. h. die Veränderung der Körper
durch Zunahme oder Abnahme (#) der Größe
nach, die qualitative (#) oder Verwandlung
(#), bei welcher die Körper ihre Eigenschaften wechseln,
und die räumliche (#) oder Ortsbewegung (#).2
Als eine vierte Art der Veränderung kann noch die des Werdens
und Vergehens (#) genannt werden. Allen
diesen Veränderungen aber liegt die räumliche Bewegung
als Bedingung
zu Grunde. Denn die Zunahme oder das
Wachstum besteht darin, daß zu einem irgendwie geformten
Stoff andrer Stoff, der der Wirklichkeit nach von ihm ver-
schieden, der Möglichkeit nach aber ihm gleich ist, hinzutritt,
und die Form jenes Stoffes annimmt, wodurch er nun auch
aktuell (der Wirklichkeit nach) ihm gleich wird. Zur Ver-
größerung des ersten Stoffes ist also das Hinzutreten und die
Verwandlung, eine räumliche und eine qualitative Bewegung
erforderlich. Aber auch die Verwandlung ist nicht ohne räum-
liche Bewegung möglich, denn es müssen dazu ein Wirkendes
(#) und ein Leidendes (#) zusammentreten, und es
ist notwendig, daß dasjenige, welches die Verwandlung her-
vorbringen soll, das zu Verwandelnde berühre, was nur durch
räumliche Bewegung zu erreichen ist. Endlich erfordert auch
das Werden und Vergehen, wie sich noch genauer zeigen wird,
die räumliche Bewegung.

Wenngleich aber die räumliche Bewegung ein unentbehr-
liches Glied in der Reihe der natürlichen Prozesse bildet, so

1 Vgl. S. 96, 97.
2 Die letztere zerfällt wieder in zwei Arten, Selbstbewegung und Bewegung
durch anderes, und diese kann eine vierfache sein: #.
Zeller II, 2. 3. Aufl. S. 390. Anm.
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[90/0108] Aristoteles: Veränderung und Bewegung. gesetzlich bedingt ist. Bei Arisioteles dagegen liegt in der Bewegung nichts Mechanisches, sondern er sieht in ihr nur den Vorgang, wodurch ein Zweck, ein abgeschlossener Teil des Weltgeschehens, zu seiner Verwirklichung gelangt. 1 Es ist dabei der Begriff der Bewegung in dem ganz allgemeinen Sinne der Veränderung (#) überhaupt genommen, so daß die Bewegung im uns geläufigen engeren Sinne, näm- lich die räumliche, als ein spezieller Fall erscheint. Aristoteles unterscheidet drei Arten der Bewegung, nämlich die quanti- tative (#), d. h. die Veränderung der Körper durch Zunahme oder Abnahme (#) der Größe nach, die qualitative (#) oder Verwandlung (#), bei welcher die Körper ihre Eigenschaften wechseln, und die räumliche (#) oder Ortsbewegung (#). 2 Als eine vierte Art der Veränderung kann noch die des Werdens und Vergehens (#) genannt werden. Allen diesen Veränderungen aber liegt die räumliche Bewegung als Bedingung zu Grunde. Denn die Zunahme oder das Wachstum besteht darin, daß zu einem irgendwie geformten Stoff andrer Stoff, der der Wirklichkeit nach von ihm ver- schieden, der Möglichkeit nach aber ihm gleich ist, hinzutritt, und die Form jenes Stoffes annimmt, wodurch er nun auch aktuell (der Wirklichkeit nach) ihm gleich wird. Zur Ver- größerung des ersten Stoffes ist also das Hinzutreten und die Verwandlung, eine räumliche und eine qualitative Bewegung erforderlich. Aber auch die Verwandlung ist nicht ohne räum- liche Bewegung möglich, denn es müssen dazu ein Wirkendes (#) und ein Leidendes (#) zusammentreten, und es ist notwendig, daß dasjenige, welches die Verwandlung her- vorbringen soll, das zu Verwandelnde berühre, was nur durch räumliche Bewegung zu erreichen ist. Endlich erfordert auch das Werden und Vergehen, wie sich noch genauer zeigen wird, die räumliche Bewegung. Wenngleich aber die räumliche Bewegung ein unentbehr- liches Glied in der Reihe der natürlichen Prozesse bildet, so 1 Vgl. S. 96, 97. 2 Die letztere zerfällt wieder in zwei Arten, Selbstbewegung und Bewegung durch anderes, und diese kann eine vierfache sein: #. Zeller II, 2. 3. Aufl. S. 390. Anm.

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Zitationshilfe: Laßwitz, Kurd: Geschichte der Atomistik. Bd. 1. Hamburg, 1890, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lasswitz_atom01_1890/108>, abgerufen am 23.11.2024.