Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.20 Thaler Steuer Alle, die 800 bis 900 Thaler und zur vierten So viel werden Sie mir nun jedenfalls bereitwillig zu- Seien wir nun sehr freigebig! Betrachten wir alle solche,
Dagegen gestalten sich die letzten drei Stufen der dritten *) Es sind hierbei nach den gesetzlichen Vorschriften für die Klassensteuer
bekanntlich ebensowohl Einzelsteuernde als Familien inbegriffen. 20 Thaler Steuer Alle, die 800 bis 900 Thaler und zur vierten So viel werden Sie mir nun jedenfalls bereitwillig zu- Seien wir nun ſehr freigebig! Betrachten wir alle ſolche,
Dagegen geſtalten ſich die letzten drei Stufen der dritten *) Es ſind hierbei nach den geſetzlichen Vorſchriften für die Klaſſenſteuer
bekanntlich ebenſowohl Einzelſteuernde als Familien inbegriffen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0069" n="63"/> 20 Thaler Steuer Alle, die 800 bis 900 Thaler und zur vierten<lb/> mit 24 Thaler Alle, die 900—1000 Thaler Einkommen haben.</p><lb/> <p>So viel werden Sie mir nun jedenfalls bereitwillig zu-<lb/> geben, daß die unterſte Stufe dieſer letzten Hauptklaſſe, daß<lb/> alſo diejenigen, die eine jährliche Einnahme von 500 Thalern<lb/> bis 650 Thalern zum Unterhalt ihrer und ihrer Familie haben,<lb/> doch noch durchaus und lange nicht zur <hi rendition="#g">Bourgeoiſie</hi> ge-<lb/> hören, daß ſie vielmehr zu jenem <hi rendition="#g">Kleinbürger-,</hi> Bauern-<lb/> und Arbeiterſtand gehören, von dem ich in meinem Vortrag<lb/> geſprochen habe. Dieſe unterſte Stufe zahlt wieder 534,984 Thlr.<lb/> zur Klaſſenſteuer. Die zwiſchen 650 und 800 Thaler Einkom-<lb/> men zahlt 366,832 Thaler, die zwiſchen 800 und 900 Thaler<lb/> zahlt 264,080 Thaler und endlich die zwiſchen 900 und<lb/> 1000 Thaler zahlt 259,608 Thaler zur Klaſſenſteuer.</p><lb/> <p>Seien wir nun <hi rendition="#g">ſehr</hi> freigebig! Betrachten wir alle ſolche,<lb/> die mit ihrer Familie eine Einnahme von <hi rendition="#g">über</hi> 650 Thaler<lb/> haben, als <hi rendition="#g">nicht mehr</hi> zu den unbemittelten und ärmeren<lb/> Klaſſen der Nation gehörend, was doch gewiß durchaus unwahr<lb/> iſt, und ſtellen wir nun hiernach eine einfache Addition an. Dieſe<lb/> geſtaltet ſich hiernach alſo:</p><lb/> <table> <row> <cell>Hauptklaſſe.</cell> <cell>Zahl der<lb/> Steuerpflich-<lb/> tigen.</cell> <cell>Procentſatz<lb/> von der ganzen<lb/> Zahl der<lb/> Klaſſenſteuer-<lb/> pflichtigen.</cell> <cell>Jährlicher<lb/> Steuerbetrag.<lb/> Thaler.</cell> <cell>Procentſatz<lb/> von dem gan-<lb/> zen Klaſſen-<lb/> ſteuerertrag.</cell> </row><lb/> <row> <cell> <hi rendition="#aq">I.</hi> </cell> <cell>4,521,989</cell> <cell>89,06</cell> <cell>3,891,117½</cell> <cell>48,99</cell> </row><lb/> <row> <cell> <hi rendition="#aq">II.</hi> </cell> <cell>464,323</cell> <cell>9,14</cell> <cell>2,625,294</cell> <cell>33,06</cell> </row><lb/> <row> <cell><hi rendition="#aq">III.</hi> Hauptklaſſe<lb/> unterſter Stufe.</cell> <cell>44,582</cell> <cell>0,88</cell> <cell>534,984</cell> <cell>6,74</cell> </row><lb/> <row> <cell> <hi rendition="#aq">Sa.</hi> </cell> <cell>5,030,894 <note place="foot" n="*)">Es ſind hierbei nach den geſetzlichen Vorſchriften für die Klaſſenſteuer<lb/> bekanntlich ebenſowohl Einzelſteuernde als Familien inbegriffen.</note></cell> <cell>99,08</cell> <cell>7,051,395 ½</cell> <cell>88,79</cell> </row><lb/> </table> <p>Dagegen geſtalten ſich die letzten drei Stufen der dritten<lb/> Hauptklaſſe, die wir einmal als bereits zu den wohlhabenden<lb/> Klaſſen der Nation gehörig (!) gelten laſſen wollen, in folgen-<lb/> den Zahlen:</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [63/0069]
20 Thaler Steuer Alle, die 800 bis 900 Thaler und zur vierten
mit 24 Thaler Alle, die 900—1000 Thaler Einkommen haben.
So viel werden Sie mir nun jedenfalls bereitwillig zu-
geben, daß die unterſte Stufe dieſer letzten Hauptklaſſe, daß
alſo diejenigen, die eine jährliche Einnahme von 500 Thalern
bis 650 Thalern zum Unterhalt ihrer und ihrer Familie haben,
doch noch durchaus und lange nicht zur Bourgeoiſie ge-
hören, daß ſie vielmehr zu jenem Kleinbürger-, Bauern-
und Arbeiterſtand gehören, von dem ich in meinem Vortrag
geſprochen habe. Dieſe unterſte Stufe zahlt wieder 534,984 Thlr.
zur Klaſſenſteuer. Die zwiſchen 650 und 800 Thaler Einkom-
men zahlt 366,832 Thaler, die zwiſchen 800 und 900 Thaler
zahlt 264,080 Thaler und endlich die zwiſchen 900 und
1000 Thaler zahlt 259,608 Thaler zur Klaſſenſteuer.
Seien wir nun ſehr freigebig! Betrachten wir alle ſolche,
die mit ihrer Familie eine Einnahme von über 650 Thaler
haben, als nicht mehr zu den unbemittelten und ärmeren
Klaſſen der Nation gehörend, was doch gewiß durchaus unwahr
iſt, und ſtellen wir nun hiernach eine einfache Addition an. Dieſe
geſtaltet ſich hiernach alſo:
Hauptklaſſe. Zahl der
Steuerpflich-
tigen. Procentſatz
von der ganzen
Zahl der
Klaſſenſteuer-
pflichtigen. Jährlicher
Steuerbetrag.
Thaler. Procentſatz
von dem gan-
zen Klaſſen-
ſteuerertrag.
I. 4,521,989 89,06 3,891,117½ 48,99
II. 464,323 9,14 2,625,294 33,06
III. Hauptklaſſe
unterſter Stufe. 44,582 0,88 534,984 6,74
Sa. 5,030,894 *) 99,08 7,051,395 ½ 88,79
Dagegen geſtalten ſich die letzten drei Stufen der dritten
Hauptklaſſe, die wir einmal als bereits zu den wohlhabenden
Klaſſen der Nation gehörig (!) gelten laſſen wollen, in folgen-
den Zahlen:
*) Es ſind hierbei nach den geſetzlichen Vorſchriften für die Klaſſenſteuer
bekanntlich ebenſowohl Einzelſteuernde als Familien inbegriffen.
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