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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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auch noch Familien zu unterhalten -- die ganz Armen, die
Blutarmen der Gesellschaft.

Nun wohl, und gerade diese unterste blutarme Klasse
liefert auch zur directen Steuer von allen Klassen der Be-
völkerung bei weitem den höchsten Beitrag, denn sie
zahlt, wie Sie in der Tabelle bei Dieterici sehen,
3,891,1171/2 Thaler Klassensteuer,
während alle zur classificirten Einkommensteuer Herangezogenen,
also Alle, die über 1000 Thaler Einkommen haben, zusammen
nur 2,306,000 Thaler ohne Zuschlag classificirte Einkommen-
steuer zahlen.

Jene allerunterste blutarme Klasse zahlt aber eben so
bei weitem mehr als jede der beiden andern Klassen der Klassen-
steuer an Steuer bezahlt, ja sie zahlt beinahe so viel als die
beiden andern Klassen der Klassensteuer zusammengenommen.
Denn während sie 3,891,117 Thaler zahlt, zahlt die 2te Haupt-
klasse nur 2,625,294 Thaler und die dritte nur 1,425,504 Thlr.,
also beide zusammen nur circa 4 Millionen Thaler und somit
ungefähr eben so viel, wie die unterste Klasse allein.

Aber ferner! Gehen wir zur zweiten Hauptklasse der
Klassensteuer über. Sie umfaßt 5 Stufen, welche je 4, 5, 6,
8 und 10 Thaler Klassensteuer zahlen und welche Geheime-
rath Dieterici (p. 175) auf ein Einkommen von jährlich
250--300 Thaler, 300--320 Thaler, 320--400 Thaler und
400--500 Thaler schätzt. Hatten wir vorhin mit den Blut-
armen zu thun, so sind dies jetzt, da von dieser Jahres-
einnahme häufig eine ganze Familie erhalten werden muß,
immer noch die sehr Armen und Armen. Diese zweite Haupt-
klasse, innerhalb welcher die unterste der 5 Stufen wieder den
größten Beitrag zur Steuersumme, nämlich 747,780 Thaler
zahlt -- diese zweite Hauptklasse der sehr Armen und Armen
trägt 2,625,294 Thaler zur Klassensteuer bei.

Kömmt jetzt die dritte Hauptklasse der Steuer aus 4 Stufen
bestehend, welche durch die Circular-Verfügung des Königl.
Finanz-Ministerii selbst vom 8. Mai 1851 in Bezug auf ihr
Einkommen festgestellt sind. Zur untersten Stufe sollen nämlich
mit jährlich 12 Thaler eingeschätzt werden Alle, die ein Ein-
kommen von 500--650 Thaler haben; zur zweiten Stufe mit
16 Thaler Steuer Alle, die 650--800 Thaler, zur dritten mit

auch noch Familien zu unterhalten — die ganz Armen, die
Blutarmen der Geſellſchaft.

Nun wohl, und gerade dieſe unterſte blutarme Klaſſe
liefert auch zur directen Steuer von allen Klaſſen der Be-
völkerung bei weitem den höchſten Beitrag, denn ſie
zahlt, wie Sie in der Tabelle bei Dieterici ſehen,
3,891,117½ Thaler Klaſſenſteuer,
während alle zur claſſificirten Einkommenſteuer Herangezogenen,
alſo Alle, die über 1000 Thaler Einkommen haben, zuſammen
nur 2,306,000 Thaler ohne Zuſchlag claſſificirte Einkommen-
ſteuer zahlen.

Jene allerunterſte blutarme Klaſſe zahlt aber eben ſo
bei weitem mehr als jede der beiden andern Klaſſen der Klaſſen-
ſteuer an Steuer bezahlt, ja ſie zahlt beinahe ſo viel als die
beiden andern Klaſſen der Klaſſenſteuer zuſammengenommen.
Denn während ſie 3,891,117 Thaler zahlt, zahlt die 2te Haupt-
klaſſe nur 2,625,294 Thaler und die dritte nur 1,425,504 Thlr.,
alſo beide zuſammen nur circa 4 Millionen Thaler und ſomit
ungefähr eben ſo viel, wie die unterſte Klaſſe allein.

Aber ferner! Gehen wir zur zweiten Hauptklaſſe der
Klaſſenſteuer über. Sie umfaßt 5 Stufen, welche je 4, 5, 6,
8 und 10 Thaler Klaſſenſteuer zahlen und welche Geheime-
rath Dieterici (p. 175) auf ein Einkommen von jährlich
250—300 Thaler, 300—320 Thaler, 320—400 Thaler und
400—500 Thaler ſchätzt. Hatten wir vorhin mit den Blut-
armen zu thun, ſo ſind dies jetzt, da von dieſer Jahres-
einnahme häufig eine ganze Familie erhalten werden muß,
immer noch die ſehr Armen und Armen. Dieſe zweite Haupt-
klaſſe, innerhalb welcher die unterſte der 5 Stufen wieder den
größten Beitrag zur Steuerſumme, nämlich 747,780 Thaler
zahlt — dieſe zweite Hauptklaſſe der ſehr Armen und Armen
trägt 2,625,294 Thaler zur Klaſſenſteuer bei.

Kömmt jetzt die dritte Hauptklaſſe der Steuer aus 4 Stufen
beſtehend, welche durch die Circular-Verfügung des Königl.
Finanz-Miniſterii ſelbſt vom 8. Mai 1851 in Bezug auf ihr
Einkommen feſtgeſtellt ſind. Zur unterſten Stufe ſollen nämlich
mit jährlich 12 Thaler eingeſchätzt werden Alle, die ein Ein-
kommen von 500—650 Thaler haben; zur zweiten Stufe mit
16 Thaler Steuer Alle, die 650—800 Thaler, zur dritten mit

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[62/0068] auch noch Familien zu unterhalten — die ganz Armen, die Blutarmen der Geſellſchaft. Nun wohl, und gerade dieſe unterſte blutarme Klaſſe liefert auch zur directen Steuer von allen Klaſſen der Be- völkerung bei weitem den höchſten Beitrag, denn ſie zahlt, wie Sie in der Tabelle bei Dieterici ſehen, 3,891,117½ Thaler Klaſſenſteuer, während alle zur claſſificirten Einkommenſteuer Herangezogenen, alſo Alle, die über 1000 Thaler Einkommen haben, zuſammen nur 2,306,000 Thaler ohne Zuſchlag claſſificirte Einkommen- ſteuer zahlen. Jene allerunterſte blutarme Klaſſe zahlt aber eben ſo bei weitem mehr als jede der beiden andern Klaſſen der Klaſſen- ſteuer an Steuer bezahlt, ja ſie zahlt beinahe ſo viel als die beiden andern Klaſſen der Klaſſenſteuer zuſammengenommen. Denn während ſie 3,891,117 Thaler zahlt, zahlt die 2te Haupt- klaſſe nur 2,625,294 Thaler und die dritte nur 1,425,504 Thlr., alſo beide zuſammen nur circa 4 Millionen Thaler und ſomit ungefähr eben ſo viel, wie die unterſte Klaſſe allein. Aber ferner! Gehen wir zur zweiten Hauptklaſſe der Klaſſenſteuer über. Sie umfaßt 5 Stufen, welche je 4, 5, 6, 8 und 10 Thaler Klaſſenſteuer zahlen und welche Geheime- rath Dieterici (p. 175) auf ein Einkommen von jährlich 250—300 Thaler, 300—320 Thaler, 320—400 Thaler und 400—500 Thaler ſchätzt. Hatten wir vorhin mit den Blut- armen zu thun, ſo ſind dies jetzt, da von dieſer Jahres- einnahme häufig eine ganze Familie erhalten werden muß, immer noch die ſehr Armen und Armen. Dieſe zweite Haupt- klaſſe, innerhalb welcher die unterſte der 5 Stufen wieder den größten Beitrag zur Steuerſumme, nämlich 747,780 Thaler zahlt — dieſe zweite Hauptklaſſe der ſehr Armen und Armen trägt 2,625,294 Thaler zur Klaſſenſteuer bei. Kömmt jetzt die dritte Hauptklaſſe der Steuer aus 4 Stufen beſtehend, welche durch die Circular-Verfügung des Königl. Finanz-Miniſterii ſelbſt vom 8. Mai 1851 in Bezug auf ihr Einkommen feſtgeſtellt ſind. Zur unterſten Stufe ſollen nämlich mit jährlich 12 Thaler eingeſchätzt werden Alle, die ein Ein- kommen von 500—650 Thaler haben; zur zweiten Stufe mit 16 Thaler Steuer Alle, die 650—800 Thaler, zur dritten mit

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/68>, abgerufen am 04.12.2024.