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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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Ausführung rechnen mußte, schon jetzt hinläng-
lich vorbereitet zu finden.
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Und mit diesem Seufzer nimmt das Ministerium Man-
teuffel Abschied von seinem eigenen Gesetzesvorschlage, den der
ersten Kammer adoptirend, welcher unser jetziges Steuergesetz
bildet, und also ist dieses entstanden!

Wenn jener Gesetzvorschlag und seine Motive dem Mini-
sterium Manteuffel zur Ehre gereichen, so trifft dagegen das
Ministerium Manteuffel der schwere Vorwurf, daß es in dieser
Frage nicht durch zu greifen wußte gegen den Widerstand
der ersten Kammer und der öffentlichen Meinung, die,
heutzutage ein Monopol der Besitzenden, in jeder Frage des
Jnteresses den unteren Klassen immer ungünstig sein wird.
Warum wußte das Ministerium Manteuffel die öffentliche Mei-
nung hintenanzusetzen, wenn es sich darum handelte, den Be-
lagerungszustand zu proclamiren oder die Geschwornengerichte
für Preß- und politische Vergehen aufzuheben oder sonst die
öffentlichen Freiheiten zu confisciren?

Sie sehen, meine Herren, es ist immer noch so, wie Jhnen
der im Eingang citirte Bois-Guillebert vor fast 200 Jahren ge-
sagt hat: die Stimme der Reichen in Steuersachen und ihre
Beschwerden sind lauter, geräuschvoller als die der Armen und
machen daher mehr Eindruck als diese.

Aber die Thatsache kann man freilich dem Ministerium
Manteuffel nicht bestreiten, die es in dem Satze ausspricht: es
könne sich der Hoffnung nicht hingeben, die öffentliche Meinung
schon jetzt hinreichend vorbereitet zu finden.

Jch suche dieser Thatsache abzuhelfen, welche die Königliche
Staatsregierung mit einem so tiefen Seufzer constatirt, ich suche
diese öffentliche Meinung vorzubereiten, welche die Staatsre-
gierung für die Möglichkeit der von ihr als im Jnteresse der
Gerechtigkeit für "unabweisbar" erklärten Maßregel be-
dauernd vermißt -- und die Staatsanwaltschaft mit ehernem
Stiefel in meinen Vortrag einbrechend, beschuldigt dies Thun
zu Haß und Verachtung anzureizen und qualificirt es als ein
Gemisch von Unwahrheiten und Sophismen!

Jch verlasse jetzt das Gebiet der indirecten Steuern; ich
verlasse die Ausführungen, durch welche ich das Verbrechen
verübt haben soll, und gehe zu dem über, was in den Augen des

Ausführung rechnen mußte, ſchon jetzt hinläng-
lich vorbereitet zu finden.

Und mit dieſem Seufzer nimmt das Miniſterium Man-
teuffel Abſchied von ſeinem eigenen Geſetzesvorſchlage, den der
erſten Kammer adoptirend, welcher unſer jetziges Steuergeſetz
bildet, und alſo iſt dieſes entſtanden!

Wenn jener Geſetzvorſchlag und ſeine Motive dem Mini-
ſterium Manteuffel zur Ehre gereichen, ſo trifft dagegen das
Miniſterium Manteuffel der ſchwere Vorwurf, daß es in dieſer
Frage nicht durch zu greifen wußte gegen den Widerſtand
der erſten Kammer und der öffentlichen Meinung, die,
heutzutage ein Monopol der Beſitzenden, in jeder Frage des
Jntereſſes den unteren Klaſſen immer ungünſtig ſein wird.
Warum wußte das Miniſterium Manteuffel die öffentliche Mei-
nung hintenanzuſetzen, wenn es ſich darum handelte, den Be-
lagerungszuſtand zu proclamiren oder die Geſchwornengerichte
für Preß- und politiſche Vergehen aufzuheben oder ſonſt die
öffentlichen Freiheiten zu confisciren?

Sie ſehen, meine Herren, es iſt immer noch ſo, wie Jhnen
der im Eingang citirte Bois-Guillebert vor faſt 200 Jahren ge-
ſagt hat: die Stimme der Reichen in Steuerſachen und ihre
Beſchwerden ſind lauter, geräuſchvoller als die der Armen und
machen daher mehr Eindruck als dieſe.

Aber die Thatſache kann man freilich dem Miniſterium
Manteuffel nicht beſtreiten, die es in dem Satze ausſpricht: es
könne ſich der Hoffnung nicht hingeben, die öffentliche Meinung
ſchon jetzt hinreichend vorbereitet zu finden.

Jch ſuche dieſer Thatſache abzuhelfen, welche die Königliche
Staatsregierung mit einem ſo tiefen Seufzer conſtatirt, ich ſuche
dieſe öffentliche Meinung vorzubereiten, welche die Staatsre-
gierung für die Möglichkeit der von ihr als im Jntereſſe der
Gerechtigkeit für „unabweisbar“ erklärten Maßregel be-
dauernd vermißt — und die Staatsanwaltſchaft mit ehernem
Stiefel in meinen Vortrag einbrechend, beſchuldigt dies Thun
zu Haß und Verachtung anzureizen und qualificirt es als ein
Gemiſch von Unwahrheiten und Sophismen!

Jch verlaſſe jetzt das Gebiet der indirecten Steuern; ich
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[112/0118] Ausführung rechnen mußte, ſchon jetzt hinläng- lich vorbereitet zu finden.“ Und mit dieſem Seufzer nimmt das Miniſterium Man- teuffel Abſchied von ſeinem eigenen Geſetzesvorſchlage, den der erſten Kammer adoptirend, welcher unſer jetziges Steuergeſetz bildet, und alſo iſt dieſes entſtanden! Wenn jener Geſetzvorſchlag und ſeine Motive dem Mini- ſterium Manteuffel zur Ehre gereichen, ſo trifft dagegen das Miniſterium Manteuffel der ſchwere Vorwurf, daß es in dieſer Frage nicht durch zu greifen wußte gegen den Widerſtand der erſten Kammer und der öffentlichen Meinung, die, heutzutage ein Monopol der Beſitzenden, in jeder Frage des Jntereſſes den unteren Klaſſen immer ungünſtig ſein wird. Warum wußte das Miniſterium Manteuffel die öffentliche Mei- nung hintenanzuſetzen, wenn es ſich darum handelte, den Be- lagerungszuſtand zu proclamiren oder die Geſchwornengerichte für Preß- und politiſche Vergehen aufzuheben oder ſonſt die öffentlichen Freiheiten zu confisciren? Sie ſehen, meine Herren, es iſt immer noch ſo, wie Jhnen der im Eingang citirte Bois-Guillebert vor faſt 200 Jahren ge- ſagt hat: die Stimme der Reichen in Steuerſachen und ihre Beſchwerden ſind lauter, geräuſchvoller als die der Armen und machen daher mehr Eindruck als dieſe. Aber die Thatſache kann man freilich dem Miniſterium Manteuffel nicht beſtreiten, die es in dem Satze ausſpricht: es könne ſich der Hoffnung nicht hingeben, die öffentliche Meinung ſchon jetzt hinreichend vorbereitet zu finden. Jch ſuche dieſer Thatſache abzuhelfen, welche die Königliche Staatsregierung mit einem ſo tiefen Seufzer conſtatirt, ich ſuche dieſe öffentliche Meinung vorzubereiten, welche die Staatsre- gierung für die Möglichkeit der von ihr als im Jntereſſe der Gerechtigkeit für „unabweisbar“ erklärten Maßregel be- dauernd vermißt — und die Staatsanwaltſchaft mit ehernem Stiefel in meinen Vortrag einbrechend, beſchuldigt dies Thun zu Haß und Verachtung anzureizen und qualificirt es als ein Gemiſch von Unwahrheiten und Sophismen! Jch verlaſſe jetzt das Gebiet der indirecten Steuern; ich verlaſſe die Ausführungen, durch welche ich das Verbrechen verübt haben ſoll, und gehe zu dem über, was in den Augen des

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/118>, abgerufen am 25.11.2024.