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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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mit allen Mitteln des Regierungseinflusses aufgebrachten Ma-
jorität von nur 32 Stimmen fast so gut wie unterlegen, von
der "öffentlichen Meinung" gehetzt, tritt das Ministerium Man-
teuffel am 2. Januar 1851 mit einer neuen Königl. Botschaft
vor die Kammern, in welcher es seinen eigenen Gesetzentwurf
aufgiebt und das von der ersten Kammer ausgearbeitete Gesetz
adoptirt.

"Zwar," ruft das Ministerium Manteuffel mit einem tiefen
Seufzer in den Motiven zu dieser neuen Botschaft (Kammerdruck-
sachen Session 1850/51, 1. Bd. Nr. 26, p. 22) aus -- ich
citire wörtlich: "muß die Regierung auch heute noch bei der
Ansicht beharren, daß durch Annahme ihres ursprünglichen Vor-
schlags, nach welchem eine nach gleichen Grundsätzen veran-
lagte, alle Klassen der Steuerpflichtigen umfassende, directe
Staatssteuer an die Stelle der jetzt bestehenden verschiedenen
Steuerformen treten sollte, dem hervorgetretenen und allseitig
erkannten Bedürfniß nach einer Steuer-Reform gründlicher und
in einer dem inzwischen geschaffenen Staatsorganismus ent-
sprechenden Weise abgeholfen sein würde." Aber das Mini-
sterium gesteht, daß es den Widerstand, den ihm Kammer
und öffentliche Meinung
entgegensetze, nicht zu brechen
vermöge!

"Es durfte hierbei nicht unbeachtet bleiben -- sagen die
Motive zu dieser neuen Königl. Botschaft p. 22 -- daß der Be-
schluß der zweiten Kammer, durch welchen die Annahme der Regie-
rungsvorlage erfolgte, nur mit einer verhältnißmäßig geringen
Majorität (von 32 Stimmen) gefaßt ist; daß sogleich nach
diesem Beschluß und bis zu den Verhandlungen der ersten
Kammer über denselben Gegenstand die Kundgebungen
gegen
das beabsichtigte, seiner Realisirung schon näher gerückte
Steuer-System aus allen Theilen des Landes entschie-
dener und zahlreicher als je, seit dem ersten diesfälligen
Project der Regierung im Jahre 1847 hervorgetreten sind und daß
der Beschluß der ersten Kammer daher gewissermaßen nur der
öffentlichen Stimmung hierüber, wie sie sehr be-
stimmt zu Tage gelegt war, Rechnung getragen hat.
"

Und die Staatsregierung erklärt in Folge dessen p. 23
wörtlich: "sie darf nach den hervorgetretenen Anzeichen sich doch
der Hoffnung nicht hingeben, für ihr Project die öffentliche
Meinung, auf deren Unterstützung sie bei dessen

mit allen Mitteln des Regierungseinfluſſes aufgebrachten Ma-
jorität von nur 32 Stimmen faſt ſo gut wie unterlegen, von
der „öffentlichen Meinung“ gehetzt, tritt das Miniſterium Man-
teuffel am 2. Januar 1851 mit einer neuen Königl. Botſchaft
vor die Kammern, in welcher es ſeinen eigenen Geſetzentwurf
aufgiebt und das von der erſten Kammer ausgearbeitete Geſetz
adoptirt.

„Zwar,“ ruft das Miniſterium Manteuffel mit einem tiefen
Seufzer in den Motiven zu dieſer neuen Botſchaft (Kammerdruck-
ſachen Seſſion 1850/51, 1. Bd. Nr. 26, p. 22) aus — ich
citire wörtlich: „muß die Regierung auch heute noch bei der
Anſicht beharren, daß durch Annahme ihres urſprünglichen Vor-
ſchlags, nach welchem eine nach gleichen Grundſätzen veran-
lagte, alle Klaſſen der Steuerpflichtigen umfaſſende, directe
Staatsſteuer an die Stelle der jetzt beſtehenden verſchiedenen
Steuerformen treten ſollte, dem hervorgetretenen und allſeitig
erkannten Bedürfniß nach einer Steuer-Reform gründlicher und
in einer dem inzwiſchen geſchaffenen Staatsorganismus ent-
ſprechenden Weiſe abgeholfen ſein würde.“ Aber das Mini-
ſterium geſteht, daß es den Widerſtand, den ihm Kammer
und öffentliche Meinung
entgegenſetze, nicht zu brechen
vermöge!

„Es durfte hierbei nicht unbeachtet bleiben — ſagen die
Motive zu dieſer neuen Königl. Botſchaft p. 22 — daß der Be-
ſchluß der zweiten Kammer, durch welchen die Annahme der Regie-
rungsvorlage erfolgte, nur mit einer verhältnißmäßig geringen
Majorität (von 32 Stimmen) gefaßt iſt; daß ſogleich nach
dieſem Beſchluß und bis zu den Verhandlungen der erſten
Kammer über denſelben Gegenſtand die Kundgebungen
gegen
das beabſichtigte, ſeiner Realiſirung ſchon näher gerückte
Steuer-Syſtem aus allen Theilen des Landes entſchie-
dener und zahlreicher als je, ſeit dem erſten diesfälligen
Project der Regierung im Jahre 1847 hervorgetreten ſind und daß
der Beſchluß der erſten Kammer daher gewiſſermaßen nur der
öffentlichen Stimmung hierüber, wie ſie ſehr be-
ſtimmt zu Tage gelegt war, Rechnung getragen hat.

Und die Staatsregierung erklärt in Folge deſſen p. 23
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[111/0117] mit allen Mitteln des Regierungseinfluſſes aufgebrachten Ma- jorität von nur 32 Stimmen faſt ſo gut wie unterlegen, von der „öffentlichen Meinung“ gehetzt, tritt das Miniſterium Man- teuffel am 2. Januar 1851 mit einer neuen Königl. Botſchaft vor die Kammern, in welcher es ſeinen eigenen Geſetzentwurf aufgiebt und das von der erſten Kammer ausgearbeitete Geſetz adoptirt. „Zwar,“ ruft das Miniſterium Manteuffel mit einem tiefen Seufzer in den Motiven zu dieſer neuen Botſchaft (Kammerdruck- ſachen Seſſion 1850/51, 1. Bd. Nr. 26, p. 22) aus — ich citire wörtlich: „muß die Regierung auch heute noch bei der Anſicht beharren, daß durch Annahme ihres urſprünglichen Vor- ſchlags, nach welchem eine nach gleichen Grundſätzen veran- lagte, alle Klaſſen der Steuerpflichtigen umfaſſende, directe Staatsſteuer an die Stelle der jetzt beſtehenden verſchiedenen Steuerformen treten ſollte, dem hervorgetretenen und allſeitig erkannten Bedürfniß nach einer Steuer-Reform gründlicher und in einer dem inzwiſchen geſchaffenen Staatsorganismus ent- ſprechenden Weiſe abgeholfen ſein würde.“ Aber das Mini- ſterium geſteht, daß es den Widerſtand, den ihm Kammer und öffentliche Meinung entgegenſetze, nicht zu brechen vermöge! „Es durfte hierbei nicht unbeachtet bleiben — ſagen die Motive zu dieſer neuen Königl. Botſchaft p. 22 — daß der Be- ſchluß der zweiten Kammer, durch welchen die Annahme der Regie- rungsvorlage erfolgte, nur mit einer verhältnißmäßig geringen Majorität (von 32 Stimmen) gefaßt iſt; daß ſogleich nach dieſem Beſchluß und bis zu den Verhandlungen der erſten Kammer über denſelben Gegenſtand die Kundgebungen gegen das beabſichtigte, ſeiner Realiſirung ſchon näher gerückte Steuer-Syſtem aus allen Theilen des Landes entſchie- dener und zahlreicher als je, ſeit dem erſten diesfälligen Project der Regierung im Jahre 1847 hervorgetreten ſind und daß der Beſchluß der erſten Kammer daher gewiſſermaßen nur der öffentlichen Stimmung hierüber, wie ſie ſehr be- ſtimmt zu Tage gelegt war, Rechnung getragen hat.“ Und die Staatsregierung erklärt in Folge deſſen p. 23 wörtlich: „ſie darf nach den hervorgetretenen Anzeichen ſich doch der Hoffnung nicht hingeben, für ihr Project die öffentliche Meinung, auf deren Unterſtützung ſie bei deſſen

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/117>, abgerufen am 25.11.2024.