Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.
poudres a feu." "Einige, die auf Consumtionsgegenstände Sie sehen also, daß trotz der Verwunderung des Staats- Der Staatsanwalt hat bei diesem Anlaß ausgerufen (p. 20 Zunächst wundert mich bei dem guten Herzen des Staats- Aber das ist noch nicht die wahrhafte und entscheidende
poudres à feu.“ „Einige, die auf Conſumtionsgegenſtände Sie ſehen alſo, daß trotz der Verwunderung des Staats- Der Staatsanwalt hat bei dieſem Anlaß ausgerufen (p. 20 Zunächſt wundert mich bei dem guten Herzen des Staats- Aber das iſt noch nicht die wahrhafte und entſcheidende <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><hi rendition="#aq"><pb facs="#f0100" n="94"/> poudres à feu.“</hi> „Einige, die auf Conſumtionsgegenſtände<lb/> gelegt ſind, ſind an ein Staatsmonopol geknüpft, z. B. beim<lb/> Tabak und Schießpulver.“ § 1048: <hi rendition="#aq">„Quelques-uns sont établis<lb/> à l’occasion des transports; tels sont les droits de navigation,<lb/> de passage sur les bacs et bateaux; ceux de la poste aux lettres,<lb/> ceux sur les voitures publiques.“</hi> „Einige ſind auf den Trans-<lb/> port gelegt, ſo die Schifffahrtsabgaben, die Abgaben bei Fähren<lb/> und Ueberfahrtskähnen, die auf die <hi rendition="#g">Briefpoſt</hi> und die<lb/><hi rendition="#g">Schnellpoſten</hi> gelegten Gebühren.“ § 1050: <hi rendition="#aq">„Quelques-uns<lb/> enfin sont établis à raison et à l’occasion de certaines actes pour<lb/> lesquels ils accompagnent certaines garanties; tels sont les<lb/> droits de greffe, d’enregistrement, de timbre, et ceux de garantie<lb/> pour les matières d’or et d’argent.“</hi> „Einige ſind auf gewiſſe<lb/> Acte gelegt, bei welchen ſie gewiſſe Garantien begleiten, ſo z. B.<lb/> die Gebühren der Gerichtsſchreiberei, der Einregiſtrirung, des<lb/> Stempels und diejenigen der Garantie für Silber- und Gold-<lb/> materien.“</p><lb/> <p>Sie ſehen alſo, daß trotz der Verwunderung des Staats-<lb/> anwalts, den <hi rendition="#g">Stempel</hi> von mir unter die indirecten Steuern<lb/> ſubſumirt zu ſehen, dies doch für Niemand anders zweifelhaft iſt.</p><lb/> <p>Der Staatsanwalt hat bei dieſem Anlaß ausgerufen (<hi rendition="#aq">p.</hi> 20<lb/> des ſtenogr. Ber.): „Eben ſo kommt der Arme ſelten in die Lage<lb/><hi rendition="#g">Stempel,</hi> namentlich hohe, zu löſen und participirt alſo auch<lb/> an dieſer — indirecten! — Steuer <hi rendition="#g">nicht.</hi>“</p><lb/> <p>Zunächſt wundert mich bei dem guten Herzen des Staats-<lb/> anwalts, daß er nicht geſehen hat, wie für den kleinen Hand-<lb/> werker und den kleinen Landmann der Stempel, den er bei einem<lb/> Darlehen von 200 Thaler bezahlt, eben ſo drückend und weit<lb/> drückender wäre, als für den Fabrikanten und großen Grund-<lb/> beſitzer der Stempel von einem hohen Darlehn.</p><lb/> <p>Aber das iſt noch nicht die wahrhafte und entſcheidende<lb/> Form der Widerlegung! Dieſe beſteht vielmehr darin, daß der<lb/> Staatsanwalt, offenbar wieder durch ſein gutes Herz verführt,<lb/> nicht ſieht, daß auch die <hi rendition="#g">hohen Stempel,</hi> welche der Reiche<lb/> entrichtet, von ihm nur <hi rendition="#g">vorgeſchoſſen,</hi> in der That aber<lb/> vom Conſumenten und ſomit auch wieder vom Armen <hi rendition="#g">defini-<lb/> tiv gezahlt</hi> werden. Freilich! Würden Darlehn aufgenom-<lb/> men zum Zweck von Verſchwendungen, ſo würden allerdings die<lb/> für dieſe Darlehnsacte und Wechſel erforderlichen Stempel aus<lb/> dem Vermögen der Darleiher zu beſtreiten ſein. Aber wir leben<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [94/0100]
poudres à feu.“ „Einige, die auf Conſumtionsgegenſtände
gelegt ſind, ſind an ein Staatsmonopol geknüpft, z. B. beim
Tabak und Schießpulver.“ § 1048: „Quelques-uns sont établis
à l’occasion des transports; tels sont les droits de navigation,
de passage sur les bacs et bateaux; ceux de la poste aux lettres,
ceux sur les voitures publiques.“ „Einige ſind auf den Trans-
port gelegt, ſo die Schifffahrtsabgaben, die Abgaben bei Fähren
und Ueberfahrtskähnen, die auf die Briefpoſt und die
Schnellpoſten gelegten Gebühren.“ § 1050: „Quelques-uns
enfin sont établis à raison et à l’occasion de certaines actes pour
lesquels ils accompagnent certaines garanties; tels sont les
droits de greffe, d’enregistrement, de timbre, et ceux de garantie
pour les matières d’or et d’argent.“ „Einige ſind auf gewiſſe
Acte gelegt, bei welchen ſie gewiſſe Garantien begleiten, ſo z. B.
die Gebühren der Gerichtsſchreiberei, der Einregiſtrirung, des
Stempels und diejenigen der Garantie für Silber- und Gold-
materien.“
Sie ſehen alſo, daß trotz der Verwunderung des Staats-
anwalts, den Stempel von mir unter die indirecten Steuern
ſubſumirt zu ſehen, dies doch für Niemand anders zweifelhaft iſt.
Der Staatsanwalt hat bei dieſem Anlaß ausgerufen (p. 20
des ſtenogr. Ber.): „Eben ſo kommt der Arme ſelten in die Lage
Stempel, namentlich hohe, zu löſen und participirt alſo auch
an dieſer — indirecten! — Steuer nicht.“
Zunächſt wundert mich bei dem guten Herzen des Staats-
anwalts, daß er nicht geſehen hat, wie für den kleinen Hand-
werker und den kleinen Landmann der Stempel, den er bei einem
Darlehen von 200 Thaler bezahlt, eben ſo drückend und weit
drückender wäre, als für den Fabrikanten und großen Grund-
beſitzer der Stempel von einem hohen Darlehn.
Aber das iſt noch nicht die wahrhafte und entſcheidende
Form der Widerlegung! Dieſe beſteht vielmehr darin, daß der
Staatsanwalt, offenbar wieder durch ſein gutes Herz verführt,
nicht ſieht, daß auch die hohen Stempel, welche der Reiche
entrichtet, von ihm nur vorgeſchoſſen, in der That aber
vom Conſumenten und ſomit auch wieder vom Armen defini-
tiv gezahlt werden. Freilich! Würden Darlehn aufgenom-
men zum Zweck von Verſchwendungen, ſo würden allerdings die
für dieſe Darlehnsacte und Wechſel erforderlichen Stempel aus
dem Vermögen der Darleiher zu beſtreiten ſein. Aber wir leben
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