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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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Kommentar zu diesem erzwungenen und taktisch zu be-
wertenden "Umlernen". Sie schreibt in der "Frauen-
frage" vom 16. März 1915 u.a.:

"Das Umlernen in bezug auf die zurzeit gebotene
Betätigung der Frauenbewegung bedeutet keineswegs ein
prinzipielles Umdenken, und es wäre der größte Jrr-
tum, anzunehmen, daß der Kampf ums Recht durch
unseren gegenwärtigen ausschließlichen Dienst am Vater-
lande gleichsam überwunden und beseitigt wäre; daß die
bisherigen Forderungen der Frauenbewegung revidiert
oder fallen gelassen würden; daß unsere Bestrebungen
dadurch in andere Bahnen gelenkt wären und wir zur
eigentlichen Sphäre unseres Geschlechts, zu Kochtopf und
Strickstrumpf endgültig "heimgefunden" hätten, wie
ganz naive Gemüter meinen. Der Kampf und "das
Argumentieren" um ein besseres Frauenrecht wird aufs
neue einsetzen, wenn diese schwere Prüfungszeit unseres
gesamten Volkes vorüber sein wird. Unsere speziellen
Frauenforderungen, die heute selbstverständlich hinter den
brennenden Forderungen des Tages zurücktreten mußten,
werden wir, gestützt gerade auf die Erlebnisse und Er-
fahrungen und inneren Errungenschaften dieser Zeit, mit
noch größerem Nachdruck vertreten als vorher."

Welchen Sinn und welchen Endzweck der schon
oben berührte "Nationale Frauendienst" und der ganze
offizielle Dienst der Frauenbewegung für das Vaterland
nach Auffassung der Führerinnen besitzen, das spricht
M. Stritt in etwas gewagter aber dankenswerter Offen-
heit mit folgenden Worten aus:

"Auch unser gegenwärtiger direkter Vaterlandsdienst

Kommentar zu diesem erzwungenen und taktisch zu be-
wertenden „Umlernen“. Sie schreibt in der „Frauen-
frage“ vom 16. März 1915 u.a.:

„Das Umlernen in bezug auf die zurzeit gebotene
Betätigung der Frauenbewegung bedeutet keineswegs ein
prinzipielles Umdenken, und es wäre der größte Jrr-
tum, anzunehmen, daß der Kampf ums Recht durch
unseren gegenwärtigen ausschließlichen Dienst am Vater-
lande gleichsam überwunden und beseitigt wäre; daß die
bisherigen Forderungen der Frauenbewegung revidiert
oder fallen gelassen würden; daß unsere Bestrebungen
dadurch in andere Bahnen gelenkt wären und wir zur
eigentlichen Sphäre unseres Geschlechts, zu Kochtopf und
Strickstrumpf endgültig „heimgefunden“ hätten, wie
ganz naive Gemüter meinen. Der Kampf und „das
Argumentieren“ um ein besseres Frauenrecht wird aufs
neue einsetzen, wenn diese schwere Prüfungszeit unseres
gesamten Volkes vorüber sein wird. Unsere speziellen
Frauenforderungen, die heute selbstverständlich hinter den
brennenden Forderungen des Tages zurücktreten mußten,
werden wir, gestützt gerade auf die Erlebnisse und Er-
fahrungen und inneren Errungenschaften dieser Zeit, mit
noch größerem Nachdruck vertreten als vorher.“

Welchen Sinn und welchen Endzweck der schon
oben berührte „Nationale Frauendienst“ und der ganze
offizielle Dienst der Frauenbewegung für das Vaterland
nach Auffassung der Führerinnen besitzen, das spricht
M. Stritt in etwas gewagter aber dankenswerter Offen-
heit mit folgenden Worten aus:

„Auch unser gegenwärtiger direkter Vaterlandsdienst

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[95/0097] Kommentar zu diesem erzwungenen und taktisch zu be- wertenden „Umlernen“. Sie schreibt in der „Frauen- frage“ vom 16. März 1915 u.a.: „Das Umlernen in bezug auf die zurzeit gebotene Betätigung der Frauenbewegung bedeutet keineswegs ein prinzipielles Umdenken, und es wäre der größte Jrr- tum, anzunehmen, daß der Kampf ums Recht durch unseren gegenwärtigen ausschließlichen Dienst am Vater- lande gleichsam überwunden und beseitigt wäre; daß die bisherigen Forderungen der Frauenbewegung revidiert oder fallen gelassen würden; daß unsere Bestrebungen dadurch in andere Bahnen gelenkt wären und wir zur eigentlichen Sphäre unseres Geschlechts, zu Kochtopf und Strickstrumpf endgültig „heimgefunden“ hätten, wie ganz naive Gemüter meinen. Der Kampf und „das Argumentieren“ um ein besseres Frauenrecht wird aufs neue einsetzen, wenn diese schwere Prüfungszeit unseres gesamten Volkes vorüber sein wird. Unsere speziellen Frauenforderungen, die heute selbstverständlich hinter den brennenden Forderungen des Tages zurücktreten mußten, werden wir, gestützt gerade auf die Erlebnisse und Er- fahrungen und inneren Errungenschaften dieser Zeit, mit noch größerem Nachdruck vertreten als vorher.“ Welchen Sinn und welchen Endzweck der schon oben berührte „Nationale Frauendienst“ und der ganze offizielle Dienst der Frauenbewegung für das Vaterland nach Auffassung der Führerinnen besitzen, das spricht M. Stritt in etwas gewagter aber dankenswerter Offen- heit mit folgenden Worten aus: „Auch unser gegenwärtiger direkter Vaterlandsdienst

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/97>, abgerufen am 23.11.2024.