Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.wollen verwalten, daß sie aber zum Segen der Sache Auch die von Frauen bislang betriebene Armen- Wie in der Armen- und Waisenpflege kontrastiert auch wollen verwalten, daß sie aber zum Segen der Sache Auch die von Frauen bislang betriebene Armen- Wie in der Armen- und Waisenpflege kontrastiert auch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0050" n="48"/> wollen verwalten, daß sie aber zum Segen der Sache<lb/> wie jeder Beamte zu strenger Beobachtung der gesetzlichen<lb/> Vorschriften und zu vollkommenster Gerechtigkeit ver-<lb/> pflichtet sind, und daß in Hinsicht der Objektivität das<lb/> männliche Geschlecht entschieden überlegen ist.</p><lb/> <p>Auch die von Frauen bislang betriebene Armen-<lb/> pflege wird seitens der Rechtlerinnen zu einem Rechts-<lb/> anspruch auf das kommunale Wahlrecht gestempelt. Es<lb/> geht auf diesem Gebiete ähnlich zu, wie auf dem der<lb/> Waisenpflege – <hi rendition="#g">es fehlt zunächst recht sehr am<lb/> Angebot geeigneter Kräfte</hi>. Jn Hamburg hat,<lb/> wie Frau v. M. mitteilt, der Anfangs des Jahrhunderts<lb/> mit den Armenpflegerinnen angestellte Versuch Fiasko<lb/> gemacht, und die zur Untersuchung eingesetzte Kommission<lb/> berichtete am 11. November 1906, <hi rendition="#g">daß sich zu wenig<lb/> Frauen für das Amt eigneten, am wenigsten<lb/> diejenigen, die es vom frauenrechtlerischen<lb/> Standpunkte als ein Recht forderten</hi>.</p><lb/> <p>Wie in der Armen- und Waisenpflege kontrastiert auch<lb/> bei der Forderung nach weiblicher Vormundschaft das<lb/> laute Verlangen der Rechtlerinnen in geradezu ergötzlicher<lb/> Weise mit der entschiedenen Abneigung der Frauen gegen<lb/> die Übernahme solcher ebenso lästigen als verantwortungs-<lb/> reichen öffentlichen Ämter. Jn einem Rundschreiben des<lb/> Verbandes für weibliche Vormundschaft (1914) bekennt<lb/> die Vorsitzende Fräulein <hi rendition="#aq">Dr</hi>. Dünsing: „Bald 12 Jahre<lb/> sind vergangen, seit die Frauen allgemein zum staatlichen<lb/> Ehrenamt als Vormund zugelassen wurden. Jhre Be-<lb/> reitschaft<hi rendition="#g">zur Übernahme des Amtes ist beschämend<lb/> gering geblieben</hi>.“ 90 000 Vormundschaftsfälle werden<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [48/0050]
wollen verwalten, daß sie aber zum Segen der Sache
wie jeder Beamte zu strenger Beobachtung der gesetzlichen
Vorschriften und zu vollkommenster Gerechtigkeit ver-
pflichtet sind, und daß in Hinsicht der Objektivität das
männliche Geschlecht entschieden überlegen ist.
Auch die von Frauen bislang betriebene Armen-
pflege wird seitens der Rechtlerinnen zu einem Rechts-
anspruch auf das kommunale Wahlrecht gestempelt. Es
geht auf diesem Gebiete ähnlich zu, wie auf dem der
Waisenpflege – es fehlt zunächst recht sehr am
Angebot geeigneter Kräfte. Jn Hamburg hat,
wie Frau v. M. mitteilt, der Anfangs des Jahrhunderts
mit den Armenpflegerinnen angestellte Versuch Fiasko
gemacht, und die zur Untersuchung eingesetzte Kommission
berichtete am 11. November 1906, daß sich zu wenig
Frauen für das Amt eigneten, am wenigsten
diejenigen, die es vom frauenrechtlerischen
Standpunkte als ein Recht forderten.
Wie in der Armen- und Waisenpflege kontrastiert auch
bei der Forderung nach weiblicher Vormundschaft das
laute Verlangen der Rechtlerinnen in geradezu ergötzlicher
Weise mit der entschiedenen Abneigung der Frauen gegen
die Übernahme solcher ebenso lästigen als verantwortungs-
reichen öffentlichen Ämter. Jn einem Rundschreiben des
Verbandes für weibliche Vormundschaft (1914) bekennt
die Vorsitzende Fräulein Dr. Dünsing: „Bald 12 Jahre
sind vergangen, seit die Frauen allgemein zum staatlichen
Ehrenamt als Vormund zugelassen wurden. Jhre Be-
reitschaftzur Übernahme des Amtes ist beschämend
gering geblieben.“ 90 000 Vormundschaftsfälle werden
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-04-13T13:51:38Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-04-13T13:51:38Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |