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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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zu halten, welche vertretungsweise leer werdende männ-
liche Posten auszufüllen imstande sind. Sehr gut! Aber
Frau Regine Deutsch, die Vorsitzende des Preußischen
Frauenstimmrechtsvereins, klärt uns auf über den eigent-
lichen Sinn dieses Vorgehens. Sie betont (nach der
Vossischen Zeitung) die Notwendigkeit, "ganz besonders
damit zu wirken, daß Frauen jetzt in alle die von
Männern verlassenen Stellen und Berufe eintreten"; und
Frau Adele Schreiber, die hervorragendste Vorkämpferin
auf dem Felde der Stimmrechtsbewegung, führt diesen
Gedanken in einem durch eine Reihe fortschrittlicher Blätter
gehenden Artikel "Die Frauen und der Krieg" im einzelnen
aus. Die jetzige Notlage der Männer, die sie vom Be-
rufe entfernt und sie zwingt, ihr Blut für's Vaterland
zu verspritzen, soll also dazu ausgenutzt werden, die Frauen
in alle Männerberufe einzuführen, besonders auch in den
Kommunaldienst. Damit würde die Frauenbewegung
einen zweifachen Erfolg einheimsen: zunächst die Eroberung
der ihr bisher noch unzugänglichen Männerberufe, die
Vollendung der Emanzipation im Beruf
, und
dazu würde sie einen neuen Rechtstitel gewinnen für die
Forderung des kommunalen Wahlrechts. - Es ist ein
geradezu betrübendes Bild, wie hier die größte Not des
Vaterlandes und des für sein Volk blutenden Mannes
von der internationalen Frauenpartei zu Parteizwecken
ausgenutzt wird. Und das unter dem schönen Namen
"Nationaler Frauendienst".

Wir stellen nun die Frage: Aus welchen Gründen
müssen Kirche, Gemeinde und Staat das Frauenstimm-
recht prinzipiell verwerfen? -



zu halten, welche vertretungsweise leer werdende männ-
liche Posten auszufüllen imstande sind. Sehr gut! Aber
Frau Regine Deutsch, die Vorsitzende des Preußischen
Frauenstimmrechtsvereins, klärt uns auf über den eigent-
lichen Sinn dieses Vorgehens. Sie betont (nach der
Vossischen Zeitung) die Notwendigkeit, „ganz besonders
damit zu wirken, daß Frauen jetzt in alle die von
Männern verlassenen Stellen und Berufe eintreten“; und
Frau Adele Schreiber, die hervorragendste Vorkämpferin
auf dem Felde der Stimmrechtsbewegung, führt diesen
Gedanken in einem durch eine Reihe fortschrittlicher Blätter
gehenden Artikel „Die Frauen und der Krieg“ im einzelnen
aus. Die jetzige Notlage der Männer, die sie vom Be-
rufe entfernt und sie zwingt, ihr Blut für's Vaterland
zu verspritzen, soll also dazu ausgenutzt werden, die Frauen
in alle Männerberufe einzuführen, besonders auch in den
Kommunaldienst. Damit würde die Frauenbewegung
einen zweifachen Erfolg einheimsen: zunächst die Eroberung
der ihr bisher noch unzugänglichen Männerberufe, die
Vollendung der Emanzipation im Beruf
, und
dazu würde sie einen neuen Rechtstitel gewinnen für die
Forderung des kommunalen Wahlrechts. – Es ist ein
geradezu betrübendes Bild, wie hier die größte Not des
Vaterlandes und des für sein Volk blutenden Mannes
von der internationalen Frauenpartei zu Parteizwecken
ausgenutzt wird. Und das unter dem schönen Namen
„Nationaler Frauendienst“.

Wir stellen nun die Frage: Aus welchen Gründen
müssen Kirche, Gemeinde und Staat das Frauenstimm-
recht prinzipiell verwerfen? –



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[12/0014] zu halten, welche vertretungsweise leer werdende männ- liche Posten auszufüllen imstande sind. Sehr gut! Aber Frau Regine Deutsch, die Vorsitzende des Preußischen Frauenstimmrechtsvereins, klärt uns auf über den eigent- lichen Sinn dieses Vorgehens. Sie betont (nach der Vossischen Zeitung) die Notwendigkeit, „ganz besonders damit zu wirken, daß Frauen jetzt in alle die von Männern verlassenen Stellen und Berufe eintreten“; und Frau Adele Schreiber, die hervorragendste Vorkämpferin auf dem Felde der Stimmrechtsbewegung, führt diesen Gedanken in einem durch eine Reihe fortschrittlicher Blätter gehenden Artikel „Die Frauen und der Krieg“ im einzelnen aus. Die jetzige Notlage der Männer, die sie vom Be- rufe entfernt und sie zwingt, ihr Blut für's Vaterland zu verspritzen, soll also dazu ausgenutzt werden, die Frauen in alle Männerberufe einzuführen, besonders auch in den Kommunaldienst. Damit würde die Frauenbewegung einen zweifachen Erfolg einheimsen: zunächst die Eroberung der ihr bisher noch unzugänglichen Männerberufe, die Vollendung der Emanzipation im Beruf, und dazu würde sie einen neuen Rechtstitel gewinnen für die Forderung des kommunalen Wahlrechts. – Es ist ein geradezu betrübendes Bild, wie hier die größte Not des Vaterlandes und des für sein Volk blutenden Mannes von der internationalen Frauenpartei zu Parteizwecken ausgenutzt wird. Und das unter dem schönen Namen „Nationaler Frauendienst“. Wir stellen nun die Frage: Aus welchen Gründen müssen Kirche, Gemeinde und Staat das Frauenstimm- recht prinzipiell verwerfen? –

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/14>, abgerufen am 18.12.2024.