Langemann, Ludwig: Das Frauenstimmrecht und seine Bekämpfung. Berlin, [1913] (= Schriften des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, Bd. 4).Frauenstimmrechts und über den in ihrer Presse immer heftiger Wie würde der Staat selbst - so fragen wir weiter - durch Jch füge ein Wort von Wolfgang Eisenhart in der liberalen "Man sehe sich doch auch einmal das Problem der Frauen- Frauenstimmrechts und über den in ihrer Presse immer heftiger Wie würde der Staat selbst – so fragen wir weiter – durch Jch füge ein Wort von Wolfgang Eisenhart in der liberalen „Man sehe sich doch auch einmal das Problem der Frauen- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0019" n="19"/> Frauenstimmrechts und über den in ihrer Presse immer heftiger<lb/> erschallenden brutalen Ruf: Her mit dem Frauenstimmrecht! –<lb/> Daß das kommunale Wahlrecht die unmittelbare Vorfrucht des<lb/> politischen sein würde, ergibt sich mit Sicherheit aus der Ent-<lb/> wicklung der Stimmrechtsbewegung in andern Ländern. Noch<lb/> kürzlich hat der dänische Premierminister die Forderung des po-<lb/> litischen Frauenstimmrechts damit begründet, daß es eine Sinn-<lb/> losigkeit sei, Personen, die bereits im Besitz des kommunalen Wahl-<lb/> rechts seien, das politische Wahlrecht vorzuenthalten. Wer diese<lb/> Dinge übersieht, muß sich höchlichst erstaunen, daß freikonservative<lb/> Abgeordnete in den Frauenstimmrechtsvereinen das politische<lb/> Frauenstimmrecht bekämpfen und zugleich das kommunale in<lb/> Aussicht stellen. Diese Ergüsse werden dann auch von den Damen<lb/> mit Schmunzeln entgegengenommen, <hi rendition="#g">ihnen</hi> sind die Zusammen-<lb/> hänge besser bekannt als jenen sich konservativ nennenden Herren.<lb/> Daß das Suffragettentum in England trotz seiner verbrecherischen<lb/> Ausschreitungen schließlich den Sieg erringen wird, ist darum sehr<lb/> wahrscheinlich, weil ein großer Teil der englischen Frauen schon<lb/> seit längerer Zeit das Gemeindewahlrecht besitzt, wodurch ganz im<lb/> Sinne des dänischen Premierministers ein ständiger Druck in der<lb/> Richtung auf die Ergänzung durch das politische Wahlrecht ausge-<lb/> übt wird.</p><lb/> <p>Wie würde der Staat selbst – so fragen wir weiter – durch<lb/> die Einführung des Frauenstimmrechts beeinflußt werden, wie<lb/> stände es um seine Großmachts- und Weltstellung? – Es be-<lb/> steht kein Zweifel darüber, daß der Feminismus durchaus<lb/> wesensverwandt ist mit der Friedensbewegung, dem Antimilitaris-<lb/> mus und dadurch mit der Sozialdemokratie. Die nationalen<lb/> Kräfte würden in den Zeiten des Frauenstimmrechts noch viel<lb/> stärker als heute von jenen unreifen kosmopolitischen, internatio-<lb/> nalen Jdeen paralysiert werden; eine Großmachts- und Weltmachts-<lb/> politik ist unter der Herrschaft des Frauenstimmrechts ebenso<lb/> wenig möglich, wie unter der des Proletariats, am wenigsten<lb/> bei uns in Deutschland, wo beide gemeinsam uns das Mark aus-<lb/> saugen würden. – Aehnliche Gedankengänge sind es auch, welche<lb/> den liberalen englischen Premierminister Asquith zu einem er-<lb/> bitterten Gegner des Frauenstimmrechts machen. Es geht dabei,<lb/> wie man nun allmählich erkennt, um nichts Geringeres als um<lb/> Englands Weltmachtstellung.</p><lb/> <p>Jch füge ein Wort von Wolfgang Eisenhart in der liberalen<lb/> Münchener Allgemeinen Zeitung hinzu:</p><lb/> <p>„Man sehe sich doch auch einmal das Problem der Frauen-<lb/> frage vom Standpunkte des Staates an! Würde dieser durch das<lb/>   </p> </div> </body> </text> </TEI> [19/0019]
Frauenstimmrechts und über den in ihrer Presse immer heftiger
erschallenden brutalen Ruf: Her mit dem Frauenstimmrecht! –
Daß das kommunale Wahlrecht die unmittelbare Vorfrucht des
politischen sein würde, ergibt sich mit Sicherheit aus der Ent-
wicklung der Stimmrechtsbewegung in andern Ländern. Noch
kürzlich hat der dänische Premierminister die Forderung des po-
litischen Frauenstimmrechts damit begründet, daß es eine Sinn-
losigkeit sei, Personen, die bereits im Besitz des kommunalen Wahl-
rechts seien, das politische Wahlrecht vorzuenthalten. Wer diese
Dinge übersieht, muß sich höchlichst erstaunen, daß freikonservative
Abgeordnete in den Frauenstimmrechtsvereinen das politische
Frauenstimmrecht bekämpfen und zugleich das kommunale in
Aussicht stellen. Diese Ergüsse werden dann auch von den Damen
mit Schmunzeln entgegengenommen, ihnen sind die Zusammen-
hänge besser bekannt als jenen sich konservativ nennenden Herren.
Daß das Suffragettentum in England trotz seiner verbrecherischen
Ausschreitungen schließlich den Sieg erringen wird, ist darum sehr
wahrscheinlich, weil ein großer Teil der englischen Frauen schon
seit längerer Zeit das Gemeindewahlrecht besitzt, wodurch ganz im
Sinne des dänischen Premierministers ein ständiger Druck in der
Richtung auf die Ergänzung durch das politische Wahlrecht ausge-
übt wird.
Wie würde der Staat selbst – so fragen wir weiter – durch
die Einführung des Frauenstimmrechts beeinflußt werden, wie
stände es um seine Großmachts- und Weltstellung? – Es be-
steht kein Zweifel darüber, daß der Feminismus durchaus
wesensverwandt ist mit der Friedensbewegung, dem Antimilitaris-
mus und dadurch mit der Sozialdemokratie. Die nationalen
Kräfte würden in den Zeiten des Frauenstimmrechts noch viel
stärker als heute von jenen unreifen kosmopolitischen, internatio-
nalen Jdeen paralysiert werden; eine Großmachts- und Weltmachts-
politik ist unter der Herrschaft des Frauenstimmrechts ebenso
wenig möglich, wie unter der des Proletariats, am wenigsten
bei uns in Deutschland, wo beide gemeinsam uns das Mark aus-
saugen würden. – Aehnliche Gedankengänge sind es auch, welche
den liberalen englischen Premierminister Asquith zu einem er-
bitterten Gegner des Frauenstimmrechts machen. Es geht dabei,
wie man nun allmählich erkennt, um nichts Geringeres als um
Englands Weltmachtstellung.
Jch füge ein Wort von Wolfgang Eisenhart in der liberalen
Münchener Allgemeinen Zeitung hinzu:
„Man sehe sich doch auch einmal das Problem der Frauen-
frage vom Standpunkte des Staates an! Würde dieser durch das
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Zitationshilfe: | Langemann, Ludwig: Das Frauenstimmrecht und seine Bekämpfung. Berlin, [1913] (= Schriften des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, Bd. 4), S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1913/19>, abgerufen am 16.02.2025. |