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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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§. 25. Als Hauptgesetz des Schachspieles gilt folgen-
der Satz. Mit Ausnahme des Königs dürfen sämmtliche Fi-
guren geschlagen werden und sich daher auch einem feind-
lichen Angriffe aussetzen, oder en prise stellen. Der Kö-
nig aber darf niemals genommen, niemals en prise ge-
stellt werden, niemals einem feindlichen Angriffe aus-
gesetzt bleiben
. Die Gangweise des Königs wird deshalb
auch durch den Angriff feindlicher Figuren beschränkt. Stellt
man z. B. den weissen König auf d 4, die schwarze Dame
aber auf b 5, so hat der König nur über die Felder c 3, e 3
und e 4 zu verfügen. Denn die Felder c 5, d 5 und e 5
werden durch die Dame vermöge ihrer geraden Gangweise
beherrscht ebenso wie die Felder c 4 und d 3 kraft ihres
schrägen Ganges. Der König darf aber diese zuletzt ge-
nannten 5 Felder wegen des obigen Grundsatzes nicht be-
treten, da er hier von der feindlichen Dame geschlagen
werden könnte.

§. 26. Aus dem vorigen Paragraphen erhellt, dass die
beiden Könige einander niemals zu nahe treten dürfen, d. h.
zwischen ihren beiden Standfeldern muss stets ein Feld in
der Mitte liegen. Man denke sich den weissen König auf
e 3, den schwarzen auf e 5. In diesem Fall dürfen die drei
Felder d 4, e 4, f 4 von keinem der beiden Könige beschrit-
ten werden, da in solchem Falle der eine sich dem Angriff
des andern aussetzen würde. Späterhin wird dieser Grund-
satz, welcher der Würde der Könige allein entspricht, auch
als dem Geiste des Schachspiels allein angemessen erkannt
werden.


Sechstes Kapitel.
Die Partie.

§. 27. Das praktische Spiel findet seinen Ausdruck
in der sogenannten Partie. Die Partie besteht aus der
abwechselnden Bewegung einzelner Figuren von Seiten bei-
der Parteien, indem letztere von der in §. 6 erörterten Auf-

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§. 25. Als Hauptgesetz des Schachspieles gilt folgen-
der Satz. Mit Ausnahme des Königs dürfen sämmtliche Fi-
guren geschlagen werden und sich daher auch einem feind-
lichen Angriffe aussetzen, oder en prise stellen. Der Kö-
nig aber darf niemals genommen, niemals en prise ge-
stellt werden, niemals einem feindlichen Angriffe aus-
gesetzt bleiben
. Die Gangweise des Königs wird deshalb
auch durch den Angriff feindlicher Figuren beschränkt. Stellt
man z. B. den weissen König auf d 4, die schwarze Dame
aber auf b 5, so hat der König nur über die Felder c 3, e 3
und e 4 zu verfügen. Denn die Felder c 5, d 5 und e 5
werden durch die Dame vermöge ihrer geraden Gangweise
beherrscht ebenso wie die Felder c 4 und d 3 kraft ihres
schrägen Ganges. Der König darf aber diese zuletzt ge-
nannten 5 Felder wegen des obigen Grundsatzes nicht be-
treten, da er hier von der feindlichen Dame geschlagen
werden könnte.

§. 26. Aus dem vorigen Paragraphen erhellt, dass die
beiden Könige einander niemals zu nahe treten dürfen, d. h.
zwischen ihren beiden Standfeldern muss stets ein Feld in
der Mitte liegen. Man denke sich den weissen König auf
e 3, den schwarzen auf e 5. In diesem Fall dürfen die drei
Felder d 4, e 4, f 4 von keinem der beiden Könige beschrit-
ten werden, da in solchem Falle der eine sich dem Angriff
des andern aussetzen würde. Späterhin wird dieser Grund-
satz, welcher der Würde der Könige allein entspricht, auch
als dem Geiste des Schachspiels allein angemessen erkannt
werden.


Sechstes Kapitel.
Die Partie.

§. 27. Das praktische Spiel findet seinen Ausdruck
in der sogenannten Partie. Die Partie besteht aus der
abwechselnden Bewegung einzelner Figuren von Seiten bei-
der Parteien, indem letztere von der in §. 6 erörterten Auf-

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[17/0029] §. 25. Als Hauptgesetz des Schachspieles gilt folgen- der Satz. Mit Ausnahme des Königs dürfen sämmtliche Fi- guren geschlagen werden und sich daher auch einem feind- lichen Angriffe aussetzen, oder en prise stellen. Der Kö- nig aber darf niemals genommen, niemals en prise ge- stellt werden, niemals einem feindlichen Angriffe aus- gesetzt bleiben. Die Gangweise des Königs wird deshalb auch durch den Angriff feindlicher Figuren beschränkt. Stellt man z. B. den weissen König auf d 4, die schwarze Dame aber auf b 5, so hat der König nur über die Felder c 3, e 3 und e 4 zu verfügen. Denn die Felder c 5, d 5 und e 5 werden durch die Dame vermöge ihrer geraden Gangweise beherrscht ebenso wie die Felder c 4 und d 3 kraft ihres schrägen Ganges. Der König darf aber diese zuletzt ge- nannten 5 Felder wegen des obigen Grundsatzes nicht be- treten, da er hier von der feindlichen Dame geschlagen werden könnte. §. 26. Aus dem vorigen Paragraphen erhellt, dass die beiden Könige einander niemals zu nahe treten dürfen, d. h. zwischen ihren beiden Standfeldern muss stets ein Feld in der Mitte liegen. Man denke sich den weissen König auf e 3, den schwarzen auf e 5. In diesem Fall dürfen die drei Felder d 4, e 4, f 4 von keinem der beiden Könige beschrit- ten werden, da in solchem Falle der eine sich dem Angriff des andern aussetzen würde. Späterhin wird dieser Grund- satz, welcher der Würde der Könige allein entspricht, auch als dem Geiste des Schachspiels allein angemessen erkannt werden. Sechstes Kapitel. Die Partie. §. 27. Das praktische Spiel findet seinen Ausdruck in der sogenannten Partie. Die Partie besteht aus der abwechselnden Bewegung einzelner Figuren von Seiten bei- der Parteien, indem letztere von der in §. 6 erörterten Auf- 2

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/29>, abgerufen am 23.11.2024.