ziehenden als die Vertheidigungspartei auf. Der Angriff aber besteht für die Eröffnung entweder in einzelnen Entwicke- lungszügen, und in diesem Falle nennen wir ihn den allge- meinen Angriff, oder in directen Attaken auf bestimmte Punkte des Gegners, d. i. der directe Angriff. Auf gleiche Weise theilt sich die Vertheidigung in allgemeine und directe. Gewöhnlich entspricht nun dem allgemeinen An- griff auch die allgemeine Vertheidigung. Doch lässt sich dies Verfahren nur so lange annehmen, als die Angriffszüge wirklich correcter Natur sind; denn gegen incorrecte An- griffe wird die Vertheidigung nicht selten als entscheidende Antwort den Gegenangriff aufnehmen. So lange aber die Bewegungen der Angriffspartei als richtig gelten, muss auch an dem eben gegebenen Grundsatze über das correspondi- rende Verhältniss von Angriff und Vertheidigung festgehalten werden.
§. 207. Fassen wir nun den in §. 86 gegebenen Grund- satz für den Eröffnungsangriff ins Auge, so tritt hier zu- nächst als correctester Angriff die Bewegung der Mittel- bauern entgegen. Wir wählen zunächst den Königsbauer, welcher Dame und Königslaufer zugleich den Ausgang er- öffnet und schon von vornherein einen directen Angriff ver- steckt in sich birgt. Da nach §. 181 der Königsangriff sich zuerst an den Punkt f 7 knüpft, so gewährt der Königsbauer, welcher dem Laufer das Feld c 4 öffnet, dadurch unstreitig eine Grundlage und Vorbereitung für jenen directen An- griff; er trägt somit die Natur eines directen Angriffs- momentes ebenfalls in sich. Die Vertheidigung hat deshalb nicht nur dem allgemeinen Angriffe, welcher in 1. e 2--e 4 liegt, sondern auch dem eben angedeuteten damit zusammen- hängenden directen Angriffe zu entsprechen. Ersteres kann allein durch die Bewegung desselben Bauers, letzteres aber durch seine einzügige Bewegung erreicht werden. Denn durch diesen Zug, d. i. 1. e 7--e 6, wird die Bewegung des Damenbauers d 7--d 5 vorbereitet und dadurch der Laufer von der Diagonale c 4--f 7 und somit von dem directen Angriffe auf letzteren Punkt abgeschnitten. Daneben öffnet auch die einzügige Bewegung des Königsbauers sowohl
ziehenden als die Vertheidigungspartei auf. Der Angriff aber besteht für die Eröffnung entweder in einzelnen Entwicke- lungszügen, und in diesem Falle nennen wir ihn den allge- meinen Angriff, oder in directen Attaken auf bestimmte Punkte des Gegners, d. i. der directe Angriff. Auf gleiche Weise theilt sich die Vertheidigung in allgemeine und directe. Gewöhnlich entspricht nun dem allgemeinen An- griff auch die allgemeine Vertheidigung. Doch lässt sich dies Verfahren nur so lange annehmen, als die Angriffszüge wirklich correcter Natur sind; denn gegen incorrecte An- griffe wird die Vertheidigung nicht selten als entscheidende Antwort den Gegenangriff aufnehmen. So lange aber die Bewegungen der Angriffspartei als richtig gelten, muss auch an dem eben gegebenen Grundsatze über das correspondi- rende Verhältniss von Angriff und Vertheidigung festgehalten werden.
§. 207. Fassen wir nun den in §. 86 gegebenen Grund- satz für den Eröffnungsangriff ins Auge, so tritt hier zu- nächst als correctester Angriff die Bewegung der Mittel- bauern entgegen. Wir wählen zunächst den Königsbauer, welcher Dame und Königslaufer zugleich den Ausgang er- öffnet und schon von vornherein einen directen Angriff ver- steckt in sich birgt. Da nach §. 181 der Königsangriff sich zuerst an den Punkt f 7 knüpft, so gewährt der Königsbauer, welcher dem Laufer das Feld c 4 öffnet, dadurch unstreitig eine Grundlage und Vorbereitung für jenen directen An- griff; er trägt somit die Natur eines directen Angriffs- momentes ebenfalls in sich. Die Vertheidigung hat deshalb nicht nur dem allgemeinen Angriffe, welcher in 1. e 2—e 4 liegt, sondern auch dem eben angedeuteten damit zusammen- hängenden directen Angriffe zu entsprechen. Ersteres kann allein durch die Bewegung desselben Bauers, letzteres aber durch seine einzügige Bewegung erreicht werden. Denn durch diesen Zug, d. i. 1. e 7—e 6, wird die Bewegung des Damenbauers d 7—d 5 vorbereitet und dadurch der Laufer von der Diagonale c 4—f 7 und somit von dem directen Angriffe auf letzteren Punkt abgeschnitten. Daneben öffnet auch die einzügige Bewegung des Königsbauers sowohl
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0142"n="130"/>
ziehenden als die Vertheidigungspartei auf. Der Angriff aber<lb/>
besteht für die Eröffnung entweder in einzelnen Entwicke-<lb/>
lungszügen, und in diesem Falle nennen wir ihn den <hirendition="#g">allge-<lb/>
meinen</hi> Angriff, oder in directen Attaken auf bestimmte<lb/>
Punkte des Gegners, d. i. der <hirendition="#g">directe</hi> Angriff. Auf gleiche<lb/>
Weise theilt sich die Vertheidigung in allgemeine und<lb/>
directe. Gewöhnlich entspricht nun dem allgemeinen An-<lb/>
griff auch die allgemeine Vertheidigung. Doch lässt sich<lb/>
dies Verfahren nur so lange annehmen, als die Angriffszüge<lb/>
wirklich correcter Natur sind; denn gegen incorrecte An-<lb/>
griffe wird die Vertheidigung nicht selten als entscheidende<lb/>
Antwort den Gegenangriff aufnehmen. So lange aber die<lb/>
Bewegungen der Angriffspartei als richtig gelten, muss auch<lb/>
an dem eben gegebenen Grundsatze über das correspondi-<lb/>
rende Verhältniss von Angriff und Vertheidigung festgehalten<lb/>
werden.</p><lb/><p>§. 207. Fassen wir nun den in §. 86 gegebenen Grund-<lb/>
satz für den Eröffnungsangriff ins Auge, so tritt hier zu-<lb/>
nächst als correctester Angriff die Bewegung der Mittel-<lb/>
bauern entgegen. Wir wählen zunächst den Königsbauer,<lb/>
welcher Dame und Königslaufer zugleich den Ausgang er-<lb/>
öffnet und schon von vornherein einen directen Angriff ver-<lb/>
steckt in sich birgt. Da nach §. 181 der Königsangriff sich<lb/>
zuerst an den Punkt <hirendition="#i">f</hi> 7 knüpft, so gewährt der Königsbauer,<lb/>
welcher dem Laufer das Feld <hirendition="#i">c</hi> 4 öffnet, dadurch unstreitig<lb/>
eine Grundlage und Vorbereitung für jenen directen An-<lb/>
griff; er trägt somit die Natur eines directen Angriffs-<lb/>
momentes ebenfalls in sich. Die Vertheidigung hat deshalb<lb/>
nicht nur dem allgemeinen Angriffe, welcher in 1. <hirendition="#i">e</hi> 2—<hirendition="#i">e</hi> 4<lb/>
liegt, sondern auch dem eben angedeuteten damit zusammen-<lb/>
hängenden directen Angriffe zu entsprechen. Ersteres kann<lb/>
allein durch die Bewegung desselben Bauers, letzteres aber<lb/>
durch seine einzügige Bewegung erreicht werden. Denn<lb/>
durch diesen Zug, d. i. 1. <hirendition="#i">e</hi> 7—<hirendition="#i">e</hi> 6, wird die Bewegung des<lb/>
Damenbauers <hirendition="#i">d</hi> 7—<hirendition="#i">d</hi> 5 vorbereitet und dadurch der Laufer<lb/>
von der Diagonale <hirendition="#i">c</hi> 4—<hirendition="#i">f</hi> 7 und somit von dem directen<lb/>
Angriffe auf letzteren Punkt abgeschnitten. Daneben öffnet<lb/>
auch die einzügige Bewegung des Königsbauers sowohl<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[130/0142]
ziehenden als die Vertheidigungspartei auf. Der Angriff aber
besteht für die Eröffnung entweder in einzelnen Entwicke-
lungszügen, und in diesem Falle nennen wir ihn den allge-
meinen Angriff, oder in directen Attaken auf bestimmte
Punkte des Gegners, d. i. der directe Angriff. Auf gleiche
Weise theilt sich die Vertheidigung in allgemeine und
directe. Gewöhnlich entspricht nun dem allgemeinen An-
griff auch die allgemeine Vertheidigung. Doch lässt sich
dies Verfahren nur so lange annehmen, als die Angriffszüge
wirklich correcter Natur sind; denn gegen incorrecte An-
griffe wird die Vertheidigung nicht selten als entscheidende
Antwort den Gegenangriff aufnehmen. So lange aber die
Bewegungen der Angriffspartei als richtig gelten, muss auch
an dem eben gegebenen Grundsatze über das correspondi-
rende Verhältniss von Angriff und Vertheidigung festgehalten
werden.
§. 207. Fassen wir nun den in §. 86 gegebenen Grund-
satz für den Eröffnungsangriff ins Auge, so tritt hier zu-
nächst als correctester Angriff die Bewegung der Mittel-
bauern entgegen. Wir wählen zunächst den Königsbauer,
welcher Dame und Königslaufer zugleich den Ausgang er-
öffnet und schon von vornherein einen directen Angriff ver-
steckt in sich birgt. Da nach §. 181 der Königsangriff sich
zuerst an den Punkt f 7 knüpft, so gewährt der Königsbauer,
welcher dem Laufer das Feld c 4 öffnet, dadurch unstreitig
eine Grundlage und Vorbereitung für jenen directen An-
griff; er trägt somit die Natur eines directen Angriffs-
momentes ebenfalls in sich. Die Vertheidigung hat deshalb
nicht nur dem allgemeinen Angriffe, welcher in 1. e 2—e 4
liegt, sondern auch dem eben angedeuteten damit zusammen-
hängenden directen Angriffe zu entsprechen. Ersteres kann
allein durch die Bewegung desselben Bauers, letzteres aber
durch seine einzügige Bewegung erreicht werden. Denn
durch diesen Zug, d. i. 1. e 7—e 6, wird die Bewegung des
Damenbauers d 7—d 5 vorbereitet und dadurch der Laufer
von der Diagonale c 4—f 7 und somit von dem directen
Angriffe auf letzteren Punkt abgeschnitten. Daneben öffnet
auch die einzügige Bewegung des Königsbauers sowohl
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/142>, abgerufen am 17.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.