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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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f) Der Bauer geht einen Schritt gerade aus in das
nächst vor ihm gelegene Feld.

§. 113. Die Schlagweise.

a) Die Schlagweise der Officiere d. h. sämmtlicher Figuren
ausser den Bauern ist ihrer Gangweise gleich.
b) Der Bauer schlägt schräg vorwärts rechts oder links
einen Schritt in das nächste Feld.

§. 134. Die Privilegien.

a) Die Rochade besteht in einer solchen gleichzeitigen
ersten Bewegung von König und Thurm, dass letzterer
auf das nicht bedrohete leere Feld neben dem nicht
angegriffenen Königsfelde zieht und ersterer über
den Thurm hinweg auf das nächste Feld an diesem
und dem Rande des Brettes springt.
Daraus folgt, dass unter Umständen die Benutzung
des Privilegs der Rochade durch die feindliche Partei
verhindert werden kann. Wenn nämlich auf die Ro-
chade als unmittelbare Antwort der Gegner den Ro-
chadethurm schlagen könnte, so ist die Rochade nicht
gestattet.
b) Das Avancement besteht in der nothwendigen Umwandlung
eines die feindliche Officierreihe erreichenden Bauers in
einen beliebigen Officier seiner Partei, welcher als solcher
unmittelbar und unwiderruflich volle Wirksamkeit erhält.
c) Jeder Bauer hat für seine erste Bewegung das Recht,
zwei Schritt geradeaus zu gehen, dabei muss das Ueber-
gangsfeld natürlich unbesetzt sein.
Dem Privileg des Zweischrittes kann unter Um-
ständen durch die Möglichkeit des Schlagens im Vor-
übergehen von Seiten der anderen Partei begegnet
werden. Wenn nämlich ein Bauer bei Ausführung des
Zweischrittes neben einem feindlichen Bauer zu stehen
kommt, so hat letzterer als unmittelbare Antwort das
Recht, ersteren so zu schlagen, als habe dieser nur
einen Schritt gethan. Dieses Recht bildet das Privileg
des Schlagens im Vorübergehen oder des en passant
Schlagens.
f) Der Bauer geht einen Schritt gerade aus in das
nächst vor ihm gelegene Feld.

§. 113. Die Schlagweise.

a) Die Schlagweise der Officiere d. h. sämmtlicher Figuren
ausser den Bauern ist ihrer Gangweise gleich.
b) Der Bauer schlägt schräg vorwärts rechts oder links
einen Schritt in das nächste Feld.

§. 134. Die Privilegien.

a) Die Rochade besteht in einer solchen gleichzeitigen
ersten Bewegung von König und Thurm, dass letzterer
auf das nicht bedrohete leere Feld neben dem nicht
angegriffenen Königsfelde zieht und ersterer über
den Thurm hinweg auf das nächste Feld an diesem
und dem Rande des Brettes springt.
Daraus folgt, dass unter Umständen die Benutzung
des Privilegs der Rochade durch die feindliche Partei
verhindert werden kann. Wenn nämlich auf die Ro-
chade als unmittelbare Antwort der Gegner den Ro-
chadethurm schlagen könnte, so ist die Rochade nicht
gestattet.
b) Das Avancement besteht in der nothwendigen Umwandlung
eines die feindliche Officierreihe erreichenden Bauers in
einen beliebigen Officier seiner Partei, welcher als solcher
unmittelbar und unwiderruflich volle Wirksamkeit erhält.
c) Jeder Bauer hat für seine erste Bewegung das Recht,
zwei Schritt geradeaus zu gehen, dabei muss das Ueber-
gangsfeld natürlich unbesetzt sein.
Dem Privileg des Zweischrittes kann unter Um-
ständen durch die Möglichkeit des Schlagens im Vor-
übergehen von Seiten der anderen Partei begegnet
werden. Wenn nämlich ein Bauer bei Ausführung des
Zweischrittes neben einem feindlichen Bauer zu stehen
kommt, so hat letzterer als unmittelbare Antwort das
Recht, ersteren so zu schlagen, als habe dieser nur
einen Schritt gethan. Dieses Recht bildet das Privileg
des Schlagens im Vorübergehen oder des en passant
Schlagens.
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[90/0102] f) Der Bauer geht einen Schritt gerade aus in das nächst vor ihm gelegene Feld. §. 113. Die Schlagweise. a) Die Schlagweise der Officiere d. h. sämmtlicher Figuren ausser den Bauern ist ihrer Gangweise gleich. b) Der Bauer schlägt schräg vorwärts rechts oder links einen Schritt in das nächste Feld. §. 134. Die Privilegien. a) Die Rochade besteht in einer solchen gleichzeitigen ersten Bewegung von König und Thurm, dass letzterer auf das nicht bedrohete leere Feld neben dem nicht angegriffenen Königsfelde zieht und ersterer über den Thurm hinweg auf das nächste Feld an diesem und dem Rande des Brettes springt. Daraus folgt, dass unter Umständen die Benutzung des Privilegs der Rochade durch die feindliche Partei verhindert werden kann. Wenn nämlich auf die Ro- chade als unmittelbare Antwort der Gegner den Ro- chadethurm schlagen könnte, so ist die Rochade nicht gestattet. b) Das Avancement besteht in der nothwendigen Umwandlung eines die feindliche Officierreihe erreichenden Bauers in einen beliebigen Officier seiner Partei, welcher als solcher unmittelbar und unwiderruflich volle Wirksamkeit erhält. c) Jeder Bauer hat für seine erste Bewegung das Recht, zwei Schritt geradeaus zu gehen, dabei muss das Ueber- gangsfeld natürlich unbesetzt sein. Dem Privileg des Zweischrittes kann unter Um- ständen durch die Möglichkeit des Schlagens im Vor- übergehen von Seiten der anderen Partei begegnet werden. Wenn nämlich ein Bauer bei Ausführung des Zweischrittes neben einem feindlichen Bauer zu stehen kommt, so hat letzterer als unmittelbare Antwort das Recht, ersteren so zu schlagen, als habe dieser nur einen Schritt gethan. Dieses Recht bildet das Privileg des Schlagens im Vorübergehen oder des en passant Schlagens.

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/102>, abgerufen am 22.11.2024.