Erklärung des ersten Briefs Pauli Cap. 1, v. 14-17.
[Spaltenumbruch]
so ungebührlich anhangen, und so viel aus ihm machen müstet? keinesweges.)
V. 14. 15.
Jch dancke GOtt (der es also gefüget hat) daß ich niemand unter euch getaufet habe, ohne Crispum (den Vorsteher der Jüdischen Schule, der mit seinem gantzen Hause, oder mit seiner gantzen Familie, welche daher ohne Zwei- fel mit getaufet ist, gläubig worden. Act. 18, 8.) und Gajum (der Paulum aufgenommen auch der gantzen Gemeine sein Haus zur Versamm- lung hergegeben hatte Röm. 16, 23.) daß nicht jemand (aus Unwissenheit oder Bosheit) sagen möge, ich hätte auf meinen Namen getau- fet (obgleich nicht zum Glauben an mich; als welches wol niemanden in den Sinn kommen können; jedoch zum Zweck der von meinem Na- men zunehmenden Benennung.)
Anmerckung.
Da Paulus zu Corinthus so wenige selbst getauft; jedoch aber gar viele daselbst von Juden und Griechen getaufet worden sind Act. 13, 8. so hat diese Verrichtung wol ohne Zweifel Si- las, theils auch Timotheus, als die Paulus zu Corinthus um sich hatte, Act. 18, 5. über sich genommen. Auch ist vermuthlich, daß auch Aquila und Apollo dergleichen gethan. v. 24. sqq.
V. 16.
Jch habe aber auch getaufet des Ste- phana Hausgesinde (ton stephana [fremdsprachliches Material - Zeichen fehlt]ikon, des Stephana Haus, mit Kindern und Gesinde) dar- nach weiß ich nicht, ob ich etliche andere getaufet habe (nemlich in eurer Gemeine. Denn was anderwärtig geschehen ist, das gehö- ret hieher nicht.)
Anmerckungen.
1. Da Paulus Stephanam mit seinem Hause getaufet, scheinet Silas mit dem Timo- theo noch nicht aus Macedonien nach Corinthus gekommen zu seyn, Act. 18, 5. wie denn auch Ste- phanas mit den Seinigen unter den Erstlingen in Achaja, oder zu Corinthus, gewesen, wel- chen Paulus bald nach seiner Ankunft getaufet hat: 1 Cor. 16, 15. der aber itzo, da Paulus die- sen Brief geschrieben, zu Ephesus um ihn war; als der mit Fortunato und Achaico dahin zu ihm gereiset. v. 17.
2. Es lässet sich aus diesem Orte, und aus dergleichen Oertern mehr, gar wohl erweisen, daß bereits im ersten Seculo auch die Taufe der kleinen Kinder gebräuchlich gewesen, und die- selbe nach der Einsetzung Christi von den Apo- steln selbst verrichtet worden. Denn zu den gantzen Häusern oder Familien gehören auch Kinder. Und gesetzet, daß manche Familien keine noch unmündige Kinder gehabt: so sind solche doch zum wenigsten in vielen, ja in den meisten, gewesen. Und wie ist es immermehr vermuthlich, daß, wenn zumal Jüdische Fami- lien getaufet worden, daß die Eltern ihre Kinder von der Taufe solten zurück gelassen, und die Apo- stel dieses verlanget haben; da sie wusten, daß [Spaltenumbruch]
die heilige Taufe an statt der Jüdischen Beschnei- dung zum Sacramento initiationis, oder der Auf- nehmung in den Gnaden-Bund, eingesetzet war, ihre Kinder aber das Recht zur Beschneidung ge- habt, und daher so vielweniger von der heiligen Taufe abzuhalten waren. Werden sie nicht vielmehr selbst ihre Kindlein, mit dem Vorsatze, sie ihrem Tauf-Bunde gemäß zu erziehen, GOtt so fort im Gebet aufgeopfert und sie den Apo- steln auf den Händen zur heiligen Taufe zuge- tragen haben? So war es auch gar nicht nöthig, daß, wenn der getauften gantzen Familien ge- dacht wird, hier und Act. 16, 15. 33. 18, 8. auch der Kinder, wenn sie getaufet worden wären, ausdrücklich hätte gedacht werden müssen; sin- temal unter der Benennung des gantzen Hau- ses, oder aller Glieder einer Familie die Kinder schon mit begriffen sind: hingegen aber, wenn es diesen Verstand nicht haben solte, die Kinder von der Taufe hätten ausdrücklich ausgenommen werden müssen. Daß aber auch sonst aus der Kirchen-Geschicht der ersten Seculorum die Kin- der-Taufe gantz erweislich und erwiesen sey, siehet der Leser, ausser andern Schriften anderer, im ersten Theil meines Buchs, genannt: Richtige Mittel-Strasse zwischen den Abwegen.
V. 17.
Denn Christus hat mich nicht (nicht so wol) gesandt zu tausen, sondern (als) das Evangelium, zu predigen, nicht mit klu- gen Worten (menschlicher Weisheit, damit die Lehre des Evangelii auszuzieren; als die sol- cher falschen Zierde, oder Schmincke gar nicht gebrauchet) auf daß nicht das Creutz Christi (die Lehre von Christi Versöhnungs-Tode am Creutze, ja die gantze Lehre von Christo, darinn jene gleichsam der Mittel-Punct ist) zunichte (entkraftet) werde (und ohne Frucht abgehe, wenn sie nemlich auf die Schale der Wort- Blumen fallen, und dagegen den Kern fahren lassen.)
Anmerckungen.
1. Es war zwar denen Aposteln aufgetragen zu taufen; wie sie es denn auch gethan haben, und Paulus desgleichen: allein, es war nicht nöthig, daß sie es eben allemal und allenthalben in eigner Person selbst verrichteten; als dazu viel Zeit gehörte, und von der Apostel Gehülffen, wie auch von den Aeltesten, welche sie in den Ge- meinen setzten, geschehen konte; zumal da die Apostel mit dem Vortrage des Worts und guter Anordnung, wozu ein mehrers erfodert wurde, als zur Verrichtung der Tauf-Handlung, meh- rentheils genug zu thun gehabt. Siehe Apost. Gesch. 110, 48. da Petrus auch nicht selbst die Taufe verrichtet zu haben scheinet.
2. Aus dem, was der Apostel hier und im folgenden von dem Mißbrauch der Beredsam- keit redet, siehet man theils, daß sich einige sol- che Lehrer unter ihnen hervor gethan, vermuth- lich aus den zu ihnen getretenen Heidnischen Philosophis, welche sich mit ihrer gekünstelten und gekräuselten Eloquenz haben ein Ansehen
ma-
Erklaͤrung des erſten Briefs Pauli Cap. 1, v. 14-17.
[Spaltenumbruch]
ſo ungebuͤhrlich anhangen, und ſo viel aus ihm machen muͤſtet? keinesweges.)
V. 14. 15.
Jch dancke GOtt (der es alſo gefuͤget hat) daß ich niemand unter euch getaufet habe, ohne Criſpum (den Vorſteher der Juͤdiſchen Schule, der mit ſeinem gantzen Hauſe, oder mit ſeiner gantzen Familie, welche daher ohne Zwei- fel mit getaufet iſt, glaͤubig worden. Act. 18, 8.) und Gajum (der Paulum aufgenommen auch der gantzen Gemeine ſein Haus zur Verſamm- lung hergegeben hatte Roͤm. 16, 23.) daß nicht jemand (aus Unwiſſenheit oder Bosheit) ſagen moͤge, ich haͤtte auf meinen Namen getau- fet (obgleich nicht zum Glauben an mich; als welches wol niemanden in den Sinn kommen koͤnnen; jedoch zum Zweck der von meinem Na- men zunehmenden Benennung.)
Anmerckung.
Da Paulus zu Corinthus ſo wenige ſelbſt getauft; jedoch aber gar viele daſelbſt von Juden und Griechen getaufet worden ſind Act. 13, 8. ſo hat dieſe Verrichtung wol ohne Zweifel Si- las, theils auch Timotheus, als die Paulus zu Corinthus um ſich hatte, Act. 18, 5. uͤber ſich genommen. Auch iſt vermuthlich, daß auch Aquila und Apollo dergleichen gethan. v. 24. ſqq.
V. 16.
Jch habe aber auch getaufet des Ste- phana Hausgeſinde (τὸν στεφανα [fremdsprachliches Material – Zeichen fehlt]ικον, des Stephana Haus, mit Kindern und Geſinde) dar- nach weiß ich nicht, ob ich etliche andere getaufet habe (nemlich in eurer Gemeine. Denn was anderwaͤrtig geſchehen iſt, das gehoͤ- ret hieher nicht.)
Anmerckungen.
1. Da Paulus Stephanam mit ſeinem Hauſe getaufet, ſcheinet Silas mit dem Timo- theo noch nicht aus Macedonien nach Corinthus gekommen zu ſeyn, Act. 18, 5. wie denn auch Ste- phanas mit den Seinigen unter den Erſtlingen in Achaja, oder zu Corinthus, geweſen, wel- chen Paulus bald nach ſeiner Ankunft getaufet hat: 1 Cor. 16, 15. der aber itzo, da Paulus die- ſen Brief geſchrieben, zu Epheſus um ihn war; als der mit Fortunato und Achaico dahin zu ihm gereiſet. v. 17.
2. Es laͤſſet ſich aus dieſem Orte, und aus dergleichen Oertern mehr, gar wohl erweiſen, daß bereits im erſten Seculo auch die Taufe der kleinen Kinder gebraͤuchlich geweſen, und die- ſelbe nach der Einſetzung Chriſti von den Apo- ſteln ſelbſt verrichtet worden. Denn zu den gantzen Haͤuſern oder Familien gehoͤren auch Kinder. Und geſetzet, daß manche Familien keine noch unmuͤndige Kinder gehabt: ſo ſind ſolche doch zum wenigſten in vielen, ja in den meiſten, geweſen. Und wie iſt es immermehr vermuthlich, daß, wenn zumal Juͤdiſche Fami- lien getaufet worden, daß die Eltern ihre Kinder von der Taufe ſolten zuruͤck gelaſſen, und die Apo- ſtel dieſes verlanget haben; da ſie wuſten, daß [Spaltenumbruch]
die heilige Taufe an ſtatt der Juͤdiſchen Beſchnei- dung zum Sacramento initiationis, oder der Auf- nehmung in den Gnaden-Bund, eingeſetzet war, ihre Kinder aber das Recht zur Beſchneidung ge- habt, und daher ſo vielweniger von der heiligen Taufe abzuhalten waren. Werden ſie nicht vielmehr ſelbſt ihre Kindlein, mit dem Vorſatze, ſie ihrem Tauf-Bunde gemaͤß zu erziehen, GOtt ſo fort im Gebet aufgeopfert und ſie den Apo- ſteln auf den Haͤnden zur heiligen Taufe zuge- tragen haben? So war es auch gar nicht noͤthig, daß, wenn der getauften gantzen Familien ge- dacht wird, hier und Act. 16, 15. 33. 18, 8. auch der Kinder, wenn ſie getaufet worden waͤren, ausdruͤcklich haͤtte gedacht werden muͤſſen; ſin- temal unter der Benennung des gantzen Hau- ſes, oder aller Glieder einer Familie die Kinder ſchon mit begriffen ſind: hingegen aber, wenn es dieſen Verſtand nicht haben ſolte, die Kinder von der Taufe haͤtten ausdruͤcklich ausgenommen werden muͤſſen. Daß aber auch ſonſt aus der Kirchen-Geſchicht der erſten Seculorum die Kin- der-Taufe gantz erweislich und erwieſen ſey, ſiehet der Leſer, auſſer andern Schriften anderer, im erſten Theil meines Buchs, genannt: Richtige Mittel-Straſſe zwiſchen den Abwegen.
V. 17.
Denn Chriſtus hat mich nicht (nicht ſo wol) geſandt zu tauſen, ſondern (als) das Evangelium, zu predigen, nicht mit klu- gen Worten (menſchlicher Weisheit, damit die Lehre des Evangelii auszuzieren; als die ſol- cher falſchen Zierde, oder Schmincke gar nicht gebrauchet) auf daß nicht das Creutz Chriſti (die Lehre von Chriſti Verſoͤhnungs-Tode am Creutze, ja die gantze Lehre von Chriſto, darinn jene gleichſam der Mittel-Punct iſt) zunichte (entkraftet) werde (und ohne Frucht abgehe, wenn ſie nemlich auf die Schale der Wort- Blumen fallen, und dagegen den Kern fahren laſſen.)
Anmerckungen.
1. Es war zwar denen Apoſteln aufgetragen zu taufen; wie ſie es denn auch gethan haben, und Paulus desgleichen: allein, es war nicht noͤthig, daß ſie es eben allemal und allenthalben in eigner Perſon ſelbſt verrichteten; als dazu viel Zeit gehoͤrte, und von der Apoſtel Gehuͤlffen, wie auch von den Aelteſten, welche ſie in den Ge- meinen ſetzten, geſchehen konte; zumal da die Apoſtel mit dem Vortrage des Worts und guter Anordnung, wozu ein mehrers erfodert wurde, als zur Verrichtung der Tauf-Handlung, meh- rentheils genug zu thun gehabt. Siehe Apoſt. Geſch. 110, 48. da Petrus auch nicht ſelbſt die Taufe verrichtet zu haben ſcheinet.
2. Aus dem, was der Apoſtel hier und im folgenden von dem Mißbrauch der Beredſam- keit redet, ſiehet man theils, daß ſich einige ſol- che Lehrer unter ihnen hervor gethan, vermuth- lich aus den zu ihnen getretenen Heidniſchen Philoſophis, welche ſich mit ihrer gekuͤnſtelten und gekraͤuſelten Eloquenz haben ein Anſehen
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Erklaͤrung des erſten Briefs Pauli Cap. 1, v. 14-17.
ſo ungebuͤhrlich anhangen, und ſo viel aus ihm
machen muͤſtet? keinesweges.)
V. 14. 15.
Jch dancke GOtt (der es alſo gefuͤget hat)
daß ich niemand unter euch getaufet habe,
ohne Criſpum (den Vorſteher der Juͤdiſchen
Schule, der mit ſeinem gantzen Hauſe, oder mit
ſeiner gantzen Familie, welche daher ohne Zwei-
fel mit getaufet iſt, glaͤubig worden. Act. 18, 8.)
und Gajum (der Paulum aufgenommen auch
der gantzen Gemeine ſein Haus zur Verſamm-
lung hergegeben hatte Roͤm. 16, 23.) daß nicht
jemand (aus Unwiſſenheit oder Bosheit) ſagen
moͤge, ich haͤtte auf meinen Namen getau-
fet (obgleich nicht zum Glauben an mich; als
welches wol niemanden in den Sinn kommen
koͤnnen; jedoch zum Zweck der von meinem Na-
men zunehmenden Benennung.)
Anmerckung.
Da Paulus zu Corinthus ſo wenige ſelbſt
getauft; jedoch aber gar viele daſelbſt von Juden
und Griechen getaufet worden ſind Act. 13, 8.
ſo hat dieſe Verrichtung wol ohne Zweifel Si-
las, theils auch Timotheus, als die Paulus zu
Corinthus um ſich hatte, Act. 18, 5. uͤber ſich
genommen. Auch iſt vermuthlich, daß auch
Aquila und Apollo dergleichen gethan. v. 24. ſqq.
V. 16.
Jch habe aber auch getaufet des Ste-
phana Hausgeſinde (τὸν στεφανα _ ικον, des
Stephana Haus, mit Kindern und Geſinde) dar-
nach weiß ich nicht, ob ich etliche andere
getaufet habe (nemlich in eurer Gemeine.
Denn was anderwaͤrtig geſchehen iſt, das gehoͤ-
ret hieher nicht.)
Anmerckungen.
1. Da Paulus Stephanam mit ſeinem
Hauſe getaufet, ſcheinet Silas mit dem Timo-
theo noch nicht aus Macedonien nach Corinthus
gekommen zu ſeyn, Act. 18, 5. wie denn auch Ste-
phanas mit den Seinigen unter den Erſtlingen
in Achaja, oder zu Corinthus, geweſen, wel-
chen Paulus bald nach ſeiner Ankunft getaufet
hat: 1 Cor. 16, 15. der aber itzo, da Paulus die-
ſen Brief geſchrieben, zu Epheſus um ihn war;
als der mit Fortunato und Achaico dahin zu ihm
gereiſet. v. 17.
2. Es laͤſſet ſich aus dieſem Orte, und aus
dergleichen Oertern mehr, gar wohl erweiſen,
daß bereits im erſten Seculo auch die Taufe der
kleinen Kinder gebraͤuchlich geweſen, und die-
ſelbe nach der Einſetzung Chriſti von den Apo-
ſteln ſelbſt verrichtet worden. Denn zu den
gantzen Haͤuſern oder Familien gehoͤren auch
Kinder. Und geſetzet, daß manche Familien
keine noch unmuͤndige Kinder gehabt: ſo ſind
ſolche doch zum wenigſten in vielen, ja in den
meiſten, geweſen. Und wie iſt es immermehr
vermuthlich, daß, wenn zumal Juͤdiſche Fami-
lien getaufet worden, daß die Eltern ihre Kinder
von der Taufe ſolten zuruͤck gelaſſen, und die Apo-
ſtel dieſes verlanget haben; da ſie wuſten, daß
die heilige Taufe an ſtatt der Juͤdiſchen Beſchnei-
dung zum Sacramento initiationis, oder der Auf-
nehmung in den Gnaden-Bund, eingeſetzet war,
ihre Kinder aber das Recht zur Beſchneidung ge-
habt, und daher ſo vielweniger von der heiligen
Taufe abzuhalten waren. Werden ſie nicht
vielmehr ſelbſt ihre Kindlein, mit dem Vorſatze,
ſie ihrem Tauf-Bunde gemaͤß zu erziehen, GOtt
ſo fort im Gebet aufgeopfert und ſie den Apo-
ſteln auf den Haͤnden zur heiligen Taufe zuge-
tragen haben? So war es auch gar nicht noͤthig,
daß, wenn der getauften gantzen Familien ge-
dacht wird, hier und Act. 16, 15. 33. 18, 8. auch
der Kinder, wenn ſie getaufet worden waͤren,
ausdruͤcklich haͤtte gedacht werden muͤſſen; ſin-
temal unter der Benennung des gantzen Hau-
ſes, oder aller Glieder einer Familie die Kinder
ſchon mit begriffen ſind: hingegen aber, wenn
es dieſen Verſtand nicht haben ſolte, die Kinder
von der Taufe haͤtten ausdruͤcklich ausgenommen
werden muͤſſen. Daß aber auch ſonſt aus der
Kirchen-Geſchicht der erſten Seculorum die Kin-
der-Taufe gantz erweislich und erwieſen ſey,
ſiehet der Leſer, auſſer andern Schriften anderer,
im erſten Theil meines Buchs, genannt:
Richtige Mittel-Straſſe zwiſchen den
Abwegen.
V. 17.
Denn Chriſtus hat mich nicht (nicht ſo
wol) geſandt zu tauſen, ſondern (als) das
Evangelium, zu predigen, nicht mit klu-
gen Worten (menſchlicher Weisheit, damit
die Lehre des Evangelii auszuzieren; als die ſol-
cher falſchen Zierde, oder Schmincke gar nicht
gebrauchet) auf daß nicht das Creutz Chriſti
(die Lehre von Chriſti Verſoͤhnungs-Tode am
Creutze, ja die gantze Lehre von Chriſto, darinn
jene gleichſam der Mittel-Punct iſt) zunichte
(entkraftet) werde (und ohne Frucht abgehe,
wenn ſie nemlich auf die Schale der Wort-
Blumen fallen, und dagegen den Kern fahren
laſſen.)
Anmerckungen.
1. Es war zwar denen Apoſteln aufgetragen
zu taufen; wie ſie es denn auch gethan haben,
und Paulus desgleichen: allein, es war nicht
noͤthig, daß ſie es eben allemal und allenthalben
in eigner Perſon ſelbſt verrichteten; als dazu
viel Zeit gehoͤrte, und von der Apoſtel Gehuͤlffen,
wie auch von den Aelteſten, welche ſie in den Ge-
meinen ſetzten, geſchehen konte; zumal da die
Apoſtel mit dem Vortrage des Worts und guter
Anordnung, wozu ein mehrers erfodert wurde,
als zur Verrichtung der Tauf-Handlung, meh-
rentheils genug zu thun gehabt. Siehe Apoſt.
Geſch. 110, 48. da Petrus auch nicht ſelbſt die
Taufe verrichtet zu haben ſcheinet.
2. Aus dem, was der Apoſtel hier und im
folgenden von dem Mißbrauch der Beredſam-
keit redet, ſiehet man theils, daß ſich einige ſol-
che Lehrer unter ihnen hervor gethan, vermuth-
lich aus den zu ihnen getretenen Heidniſchen
Philoſophis, welche ſich mit ihrer gekuͤnſtelten
und gekraͤuſelten Eloquenz haben ein Anſehen
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Lange, Joachim: Apostolisches Licht und Recht. Bd. 1. Halle, 1729, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_licht01_1729/212>, abgerufen am 24.11.2024.
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